Religiöse Empfindungen versus Freiheit der Kunst

30. Jänner 2011, 18:14
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    foto: newald

    Feridun Zaimoglu, Golmar Kempinger-Khatibi, Almir Ibric, Olaf Metzel und Andrea Schurian (v. li.) diskutieren in der Kunsthalle am Karlsplatz.

STANDARD-Diskussion mit Feridun Zaimoglu

Wien - Darf sich zeitgenössische Kunst über die moralischen Vorstellungen religiöser Menschen (im Islam) hinwegsetzen? Diese Fragestellung hat in einer vom Standard und Kunsthalle Wien veranstalteten Diskussion am Freitag im project space als Erstes zur Erkenntnis geführt, dass definitorisch ausgeleierte Begriffe wie "religiös" oder "Islam" oder "Bild" in einer vorwiegend politisch und emotional besetzten Debatte erst präzisiert werden müssen, um dieser zum Gelingen zu verhelfen.

Im Fall des Islam sei es die ständige "Politisierung der Religion", die einer sachlichen Auseinandersetzung im Weg stünde, so Philosoph Almir Ibriæ. Die Kunstbetrachtung im Islam, so sein wissenschaftlicher Standpunkt, ziele auf die Aufrechterhaltung der vom Schöpfer vorgesehenen Harmonie ab. In diesem islamischen Kontext sei eine nackte weibliche Skulptur mit Kopftuch, so wie sie beispielsweise der deutsche Bildhauer Olaf Metzel vor drei Jahren am project space aufgestellt hat, eine "Disharmonie". Die Skulptur fiel damals - kaum überraschend - Vandalismusakten zum Opfer.

Es gäbe nun einmal Menschen, die ihre religiösen Empfindungen vor die Freiheit der Kunst stellten, räumte gar Kunsthalle-Chef Gerald Matt ein. Künstler Metzel, selbst ein Podiumsgast, meinte, er wollte mit der Skulptur die Schönheit türkischer Frauen zeigen. Zugleich prangerte er die Heuchelei des Westens an, der selbst mit der Trennung von Religion und Staat seine Probleme habe.

Heuchelei war in der Diskussion, die Standard-Kulturressortleiterin Andrea Schurian leitete, ein häufig verwendeter Begriff. Schriftsteller Feridun Zaimoglu, der 2005 die Fassade der Kunsthalle mit türkischen Fahnen schmückte (KanakAttack), wies anlässlich der aktuellen Ereignisse in Ägypten darauf hin, dass das herrschende "Demokratiedefizit" von Amerika selbst mitaufgebaut worden sei. Zudem griffen die in solchen Diskussionen oft und schnell aufgestellten Oppositionen immer zu kurz: "Aufklärer gegen Muselmane - das ist zu einfach!". Einen vehementen Denkfehler sieht Zaimoglu ebenfalls in der vom Westen bereitwillig angestrengten Ideologisierung der Religion.

Die in Wien lehrende Architektin Golmar Kempinger-Khatibi gab - apropos Heuchelei, Bilderverbot und Mohammed-Karikaturen - zu bedenken, dass selbst am Bazar mit Wackelbildern des Propheten gehandelt würde. (Margarete Affenzeller/DER STANDARD, Printausgabe, 31. 1. 2011)

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Posting 1 bis 25 von 27
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maya70
 
00
Religiöse Empfindungen versus Freiheit der Kunst.

Religiöse Empfindung und Kunst unterliegen subjektiven Maßstäben. Man kann darüber diskutieren, aber am Ende doch bloß die unterschiedlichen Meinungen zur Kenntnis nehmen und tolerieren, soweit dadurch nicht Menschenwürde und Menschenrechte verletzt werden.
Eine besondere "Freiheit der Kunst" gibt es nicht. Künstler können natürlich an allem Kritik üben, aber nicht um der Effekthascherei willen darüber spotten. Die Freiheit der Meinungsäußerung – und auch die der Künstler/innen - endet eben dort, wo die Menschenwürde verletzt wird. Wirksame Kritik verträgt keine Schaumschlägerei; diese bewirkt eher das Gegenteil und drängt Kritik – auch berechtigte – in die Ecke der Unglaubwürdigkeit. Und das gilt ganz allgemein, nicht nur für Kritik am I

Fritz Wunderlich
10
31.1.2011, 19:26

Einen vehementen Denkfehler sieht Zaimoglu ebenfalls in der vom Westen bereitwillig angestrengten Ideologisierung der Religion.

???

R.B.D
20
31.1.2011, 16:22
Eigenartig nicht

Was für eine eigenartige Vorstellung manche Leute von Kunst besitzen...

Eigenartig das etwas so reines wie Kunst, das doch jeden Menschen erfreuen sollte, zu Sachen missbraucht wird um andere zu verletzen und mit ihren Werten zu spielen.

Eigenartig und traurig das man der Kunst ihre Unschuld nimmt.

Einfach gestrickt
00
31.1.2011, 14:10
Ich verstehe nicht warum man das nicht sollte

Ist eine Religion unantastbar.Nach Glauben der Religion vielleicht schon.Das ist aber nicht für alle maßgeblich !

zellamsee
02
31.1.2011, 13:25
Salman Rushdie wollen wir nicht vergessen

zur Politisierung des Islam, die einer Sachlichen Diskussion entgegenstünde

Mathias
 
03
31.1.2011, 10:56
Darf sich zeitgenössische Kunst über die moralischen Vorstellungen religiöser Menschen (im Islam) hinwegsetzen?

Wozu diese Frage? Als 2002 der Gerhard Haderer seine Karrikatur "Das Leben des Jesus" veröffentlichte, waren sich die meisten Kunstkenner schnell einig ...

IchbinIch5
00

Ja, eh!

17+4
11
31.1.2011, 09:24
also, wenn Feridun Zaimoglu

"wies anlässlich der aktuellen Ereignisse in Ägypten darauf hin, dass das herrschende "Demokratiedefizit" von Amerika selbst mitaufgebaut worden sei."
sowas bei der Kunstdikussion gesagt hat, anderes wurde ja nicht berichtet, dann ist er halt ein Wichtigmacher, sonst nichts.

unfremdverschämt
35
31.1.2011, 08:48

religiöse empfindungen sind eine psychische störung

Kunstfreund
13
31.1.2011, 11:08

Sagen wir so: sie vermindern die rationale Urteilskraft

Zitronenbaum
02
31.1.2011, 08:43
Andersrum: Darf sich religiöses Empfinden über zeitgenössische Kunst hinwegsetzen?

Mal ehrlich, was außer unserer geistigen Freiheit haben wir eigentlich? Werden statt Büchern dann Bilder verbrannt?

Kunstfreund
00
31.1.2011, 11:09

Hat jemand das in dieser Diskussion ernsthaft behauptet?

domanz
011
31.1.2011, 03:08

Kunst darf sich auch über die moralischen Vorstellungen nicht Religiöser hinwegsetzen, wieso sollte das bei Gläubigen anders sein?

Kunstfreund
06
31.1.2011, 11:07

Richtig: Kunst darf nicht nur, sie m u s s sich über alle moralischen Vorstellungen der Gesellschaft, Gebote, Verbote, Zwänge, Gewohnheiten, insgesamt hinwegsetzen, Kunst hat die Aufgabe, alles in Frage zu stellen, bzw. zu hinterfragen. Eine Diskussion dieser Art ist mit wenigen Sätzen zu beantworten.

zellamsee
01
31.1.2011, 12:45
Kunst MUSS nichts

Das Werk hat die Möglichkeit, durch seine Zweckfreiheit moralische Normen zu durchbrechen. Das ist aber nicht die Intention, sondern resultiert daraus, dass der Künstler sich nicht irgendwelchen Zwängen beugen muss. Setze ich voraus, dass das Kunstwerk hinterfragen muss, geht genau diese Freiheit verloren.

Kunstfreund
00
31.1.2011, 13:18
dürfen-können-müssen-sollen

alle diese verben sind einsetzbar. Ich habe mich für "muss" entschieden, weil es meiner kunstauffassung am nächsten kommt. was ich ausdrücken will: Im gegensatz zur abbildenden dekorativen Kunst ist das "kunstwerk" (pars pro toto) immer eine, natürlich primär vom künstler ausgehende, meist gewollte auseinandersetzung mit zuständen und ereignissen verschiedenster art.auch z.B. das selbst/porträt, das nicht lösgelöst vom gesellschaftlichen kontext gesehen werden kann.

hitchy
00
31.1.2011, 11:48

Dem ist eigentlich nichts mehr hinzuzufügen.

Ich wundere mich auch warum man lang und breit über Dinge diskutiert die einfach mit JA zu beantworten sind.

Aber es gibt ja auch immer noch den §188 StGB...

Kunstfreund
00
31.1.2011, 12:02
§188 StGB

"Wer öffentlich eine Person oder eine Sache, die den Gegenstand der Verehrung einer im Inland bestehenden Kirche oder Religionsgesellschaft bildet, oder eine Glaubenslehre, einen gesetzlich zulässigen Brauch oder eine gesetzlich zulässige Einrichtung einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft unter Umständen herabwürdigt oder verspottet, unter denen sein Verhalten geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen zu bestrafen." Liegt wohl im Ermessen des Richters, wann Herabwürdigung, Verspottung, Erregung öffentlichen Ärgernisses vorliegt? Kritische Auseinandersetzung ist sicher eine Gratwanderung, aber nicht zwangsläufig mit ob.gen.Eigenschaften

Wittgenstein
01
31.1.2011, 14:21
Dieser Paragraph

gehört weg.

hitchy
00
31.1.2011, 13:37

Also wenn Kunst "sich über alle moralischen Vorstellungen der Gesellschaft ... insgesamt hinwegsetzen muss" oder in Entschärfung Ihrer Aussage "darf", dann ist der Tatbestand Kunst schnell mal unter Verdacht dass er "geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen".

Weiters stellt sich die Frage: Sollte ein Künstler der Willkür eines Richters dermaßen ausgeliefert sein?

Kunstfreund
00
31.1.2011, 14:04
nur eine grundsätzliche Frage:

Was erwarten Sie von einemKunstwerk? Dekoration, Abbild oder Auseinandersetzung?
Ich meine, unsere Auffassungen darüber divergieren sehr.

hitchy
00
31.1.2011, 17:34

Grundsätzlich alles, aber ich schätze Kunst am meisten wenn sie eine kritische Auseinandersetzung beinhaltet.

Grundsätzlich dachte ich aber auch dass unsere Meinungen sehr nahe liegen. Wo sehen sie unsere Auffassungen dermaßen divergieren? Immerhin würden wir die Eingangsfrage des Artikels beide im Prinzip mit ja beantworten.

Es scheint lediglich dass ich im Gegensatz zu Ihnen die künstlerische Freiheit (in Bezug auf kritische Auseinandersetzung und nicht in Bezug auf Dekoration natürlich) durch §188 gefährdet sehe. Habe aber noch nicht ganz durchblickt warum das bei Ihnen nicht so ist.

Kunstfreund
01

nein, da haben wir offenbar aneinander vorbei geredet. dieser Paragraph ist unnotwendig, weil er dem staatlichen Missbrauch Tür und Tor öffnet. Erinnert an "Entartete Kunst". Jede Organisation, jeder Privatkläger kann- wenn er sich beleidigt fühlt, nach § 185-187 BGR klagen. Wir brauchen keinen eigenen Kunstparagraphen.

Kunstfreund
00

Korrigiere: Religions (+ Kunst) Paragraphen

Annata
04
31.1.2011, 09:46

Nur gibs dann keine gewalttätigen Proteste mit in Flammen stehenden Botschaften, darum wird das kaum eine Podiums Diskussion wert sein. Diese Diskussion findet doch nur aufgrund der unangemessenen Reaktion von Muslimen statt.

Mann sollte die Diskussion sowieso umbenennen.

" Darf man den Klassen Schläger provozieren."

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