Neue Regeln für das beginnende Leben

28. Jänner 2011, 20:35

Der Chirurg und Bioethiker Ernst Wolner wiegt die Möglichkeiten und Gefahren der Pränatalmedizin ab. Ein Plädoyer für Lösungen zum Wohl der Betroffenen und gegen eine Zweiklassenmedizin.

Seit dem verunglückten Vorschlag der Justizministerin, die Ärzte aus der Haftung für Fehler der Pränataldiagnostik herauszunehmen, ist die Aufregung groß.

Es begann damit, dass vor zwei Wochen in der Diskussionssendung Im Zentrum des ORF zwei Ministerinnen auftraten und zu Recht vom Vorstand der Wiener Universitätsfrauenklinik, Prof. Husslein geradezu am Nasenring herum- und abgeführt wurden. Die Aktion Leben und andere katholische Vereinigungen sind in der Hoffnung, dass durch Schadenfreistellung die Abtreibungsrate sinken könnte, sofort auf den Zug der Justizministerin aufgesprungen. Die Ärztekammer sah die Möglichkeit, sich bei ihren beitragszahlenden Mitgliedern zu profilieren, wenn sie das Haftungsrisiko der pränatalmedizinisch tätigen Ärzte senkt.

Umgekehrt haben sich prominente Juristen, Frauenärzte, aber auch die Bioethikkommission heftig gegen die Entlassung der Pränatalmediziner aus der Schadenshaftung ausgesprochen. Tatsächlich liegt das Problem viel tiefer. Bei der Diskussion wird völlig außer Acht gelassen, dass die Pränatalmedizin einerseits eine segensreiche, andererseits eine sehr schwierige Methode ist. Sie rettet gar nicht so wenigen Kindern das Leben, wenn eine lebensbedrohliche Fehlbildung, ein großer Defekt des Zwerchfells, ein Herzfehler bereits im Mutterleib entdeckt wird, die Geburt in einem entsprechenden Zentrum erfolgt und das Neugeborene unmittelbar in entsprechende Behandlung kommt.

Umgekehrt erspart Pränatalmedizin Eltern großes Leid und Schock, wenn ein Kind fast ohne Gehirn zur Welt kommen würde und die Schwangerschaft rechtzeitig beendet wird. Es ist aber eine besondere Herausforderung, auch emotionell, für Eltern und die behandelnden Ärzte, wenn eine schwere Fehlbildung relativ spät im Schwangerschaftsverlauf entdeckt wird und nach reiflicher Überlegung ein Kind, dass etwa im sechsten Schwangerschaftsmonat schon wie ein Kind ausschaut, im Mutterleib getötet werden muss. Sollte man den Arzt klagen, weil er das Problem erst im sechsten Schwangerschaftsmonat erkannt hat und so vielleicht größeren seelischen Schmerz bei der Mutter hervorgerufen hat?

Schwammige Rechtsprechung

Tatsächlich ist die derzeitige Rechtslage bzw. sind die medizinischen Standards, an denen sich die Rechtsprechung zu orientieren hat , sehr schwammig. So sind auch die divergierenden Urteile der Höchstgerichte zu diesem Thema zu erklären. Hier sind vorerst die Fachgesellschaften und die Ärztekammer gefragt. Den Kopf in den Sand zu stecken, in den meist privaten Pränatalinstituten gutes Geld zu verdienen und, wenn es nicht nach Wunsch läuft, wehleidig aufzuschreien genügt nicht. Vorschläge für die Lösung dieses sicher sehr komplexen Themas sollten von dieser Seite kommen.

So wäre es höchste Zeit, dass die Fachgesellschaften definieren, welche Fehlbildungen man vor der Geburt unbedingt erkennen muss (ihr Übersehen wird weiterhin selbstverständlich eine Haftung bedingen), welche Fehlbildungen man erkennen und zur Absicherung der Diagnose eine zweite Meinung einholen sollte und welche auch bei großer Erfahrung übersehen werden können und damit keinesfalls in die Schadenshaftung miteinbezogen werden sollten.

Mit der werdenden Mutter sollte vor Beginn der Untersuchung besprochen werden, ob sie eine solche Untersuchung überhaupt will – viele Frauen lehnen sie aus ethischen Überlegungen ab. Dies ist zu dokumentieren. Stimmt die Frau einer solchen Untersuchung zu, so ist sie über die Möglichkeiten und Grenzen der Pränatalmedizin auf Basis der Richtlinien der Fachgesellschaften aufzuklären.

Ein solches Vorgehen würde für alle Beteiligten mehr Klarheit und Rechtssicherheit schaffen und den Auslegungsspielraum der Gerichte stark einschränken. Diesen Zugang zur Schadenshaftung besser juristisch zu unterlegen und einen entsprechenden Vorschlag auszuarbeiten, würde es auch der Justizministerin ermöglichen, ohne Gesichtsverlust aus der ganzen Diskussion auszusteigen. Tatsächlich gibt es in der Reproduktions- und Geburtsmedizin viel schwierigere ethische , juristische und medizinische Probleme, welche in die Novellierung des Fortpflanzungsmedizingesetzes einfließen müssen.

Wie gehen wir in Zukunft mit der Präimplantationstechnik und der Eizellspende um? Beide Methoden sind in Österreich verboten. In Bratislava werden sie, noch dazu mit österreichischer Beteiligung, gegen gutes Geld angeboten. Das ist echte Zweiklassenmedizin: Wer sich‘s leisten kann, bekommt einen genetisch intakten Embryo implantiert; wer nicht (und genetisch vorbelastet ist), kann nur hoffen.

Neue Partnerschaften

Österreich hat in erster Instanz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg eine Klage gegen das Verbot der Eizellspende verloren. Warum benötigen wir zur Lösung dieser Probleme Straßburg, nur weil einige, wählerstimmenmäßig völlig unbedeutende Gruppen die Politik vor sich hertreiben und eine sinnvolle Lösung verhindern?

Mit der zunehmenden Zahl an eingetragenen gleichgeschlechtlichen Partnerschaften wird man auch die rechtlichen Stellung von Kindern, die ihre Existenz einem der beiden gleichgeschlechtlichen Partner verdanken oder adoptiert werden, neu überdenken müssen. Warum sollen Kinder in einer solchen Partnerschaft nicht genau so liebevoll wie in der traditionellen Familie aufwachsen können, noch dazu wenn heute fast die Hälfte aller Ehen früher oder später geschieden wird? Auch die künstliche Befruchtung benötigt neue Regulative. In Österreich ist der Anteil von Mehrlingsschwangerschaften nach künstlicher Befruchtung viel zu hoch, der Schwangerschaftsverlauf manchmal kompliziert, die Kinder kommen oft zu früh auf die Welt, blockieren wochenlang die neonatologischen Intensivstationen und haben gar nicht so selten auch Entwicklungsstörungen. Hier den legitimen Kinderwunsch der Eltern gegen das Recht des Kindes, gesund zur Welt zu kommen, auszubalancieren, ist nicht nur eine medizinische, sondern auch eine zutiefst ethische Frage.

Eine Arbeitsgruppe des Obersten Sanitätsrates hat dem Gesundheitsminister sehr sinnvolle Vorschläge unterbreitet. Es ist zu hoffen, dass Minister Stöger, der an die Dinge wenig öffentlichkeitswirksam, dafür aber sehr effizient herangeht, in der Regierung genügend Rückhalt findet, um manche der hier aufgezeigten Probleme im Sinne der Betroffenen, aber auch der Gesellschaft einer Lösung zuzuführen.

(Ernst Wolner, DER STANDARD; Printausgabe, 29.1.2011)

Ernst Wolner (71) ist emeritierter Universitätsprofessor für Chirurgie und Mitglied des Obersten Sanitätsrates und der Bioethikkommission.

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16 Postings
Wolfgang Bieber
01
Grundsatzfragen der Gesellschaft

In Deutschland führt man eine ganz ähnliche Debatte. Existenzielle Fragen wie die PID bedürfen einer gesetzlichen Regelung. Hierbei kommt es jedoch nicht nur auf die Einhaltung der Rechtsnormen an, sondern es sind vor allem subjektive Bewertungen gefragt. Zu diesem Zweck bräuchten wir Menschen, die ihre Entscheidungsorientierung aus den verschiedensten Quellen beziehen und sich ihrer Verantwortung für das Wohl der Allgemeinheit bewusst sind:
http://bit.ly/fE3M8k

Terence Lennox
03
30.1.2011, 07:35
manchmal..

..wenn man glaubt, in österreich gäbe es keine leute von format, genau dann wird man eines besseren belehrt..

dschordschdablju
03
30.1.2011, 00:29
Danke Herr Professor!

Interessant nur, dass ein emeritierter Chirurg einen so differenzierten Beitrag schreiben muss, wenn man bedenkt, welche Fachleute einschlägiger Fachgebiete in der Ethikkommission sitzen....

Olaf Arne Jürgenssen
01
29.1.2011, 23:44
Sehr geehrter Herr Prof. Wolner!

Ich kann Ihrem Kommentar nur mit vollem Herzen zustimmen. Es wäre schön, wenn auch andere Ordinarii, aber auch Schadensersatzrechtler bemüht wären, diese sehr komplexe und natürlich auch durch weltanschauliche Standpunkte beeinflusste Materie in ihrer Komplexität darzustellen, ohne Ärzten pauschal Geldgier und Schlamperei vorzuwerfen... nota bene wo es bis jetzt erst ein Urteil gibt, wo "etwas nicht gesehen" worden ist... und selbst darüber könnte man streiten!

Rico Whatever
 
01
29.1.2011, 22:20
Drei Anmerkungen

1) Es sind zwar zwei Ministerinnen aufgetreten herum- und abgeführt wurde aber nur eine. Heinisch-Hosek und Husslein waren doch eh gleicher Meinung.

2) "Ethisch" heißt, die Frage der Moral betreffend. Die Frage, ob ein Kind das Recht hat, gesund zur Welt zu kommen ist somit eine moralische und keine ethische. Zugegeben, "ethisch" klingt cooler.

3) Dass die Urteile der Höchstgerichte divergierend (schwammig) seien, wurde bereits im Standard widerlegt -> http://tinyurl.com/6349dhs. Das ist ein Artikel nach meinem Geschmack.

test -
00
30.1.2011, 11:14
eine kleine anmerkung zur zweiten anmerkung

tatsächlich gibts, trotz ihrer coolen bemerkung, nicht umsonst die begriffe "ethik" und "moral" im double. wenns ein bisserl nachforschen, werdens auch merken, warum.

über eine frage der moral könnte nie und nimmer eine staatliche kommission irgendetwas entscheiden.

Olaf Arne Jürgenssen
02
29.1.2011, 23:36
Lieber Rico whatever!

Darf ich fragen, wieso die OGH Urteile nicht divergierend sind, wenn der 5. Senat 2x entscheidet, dass natürlich nicht das Kind, schon gar nicht ein behindertes Kind einen Schaden darstelle, sondern nur die durch seine Existenz verursachte Vermögensminderung - was eigentlich auf alle geborene Kinder zutreffe! -, während 3x der 6. Senat und 1x der 2. Senat bei zwar gesunden, aber unerwünschten Kindern (zB. missglückte, Sterilisation, missglückte Vasektomie, Drilling bei ivF) genauso rechtsgültig und nicht mehr zu beeinspruchend keinen Schaden gegeben sieht, da menschliches Leben per se kein Schaden sein könne. Also was gilt nun - nota bene wenn Behinderung keine Rolle spielt?? Das ist alles in den OGH Urteilen nachzulesen!

Rico Whatever
 
00
31.1.2011, 20:55
Lieber Olaf Arne Jürgenssen

Ich kann selbst nur zitieren, aber

1) "Gerichte können nicht mehr zusprechen, als begehrt wird", daraus ergeben sich Unterschiede.

2) "wrongful birth" <> "wrongful conception", zumindest in den Augen des OGH. Wer die beiden Ausdrücke gleichsetzt, sieht natürlich einen Wertungswiderspruch. Aber das ist doch in vielen juristischen Belangen nicht anders.

So Nina
02
29.1.2011, 13:17
Danke!

für diesen fundierten und ehrlichen Kommentar.

oink
01
29.1.2011, 12:16
sehr guter kommentar

endlich mal jemand, der nicht nur seinen senf zum thema abgibt!

samba cat
01
29.1.2011, 11:03
dickes gruen

fuer diesen differenzierten und fundierten kommentar.

anne manner
01
29.1.2011, 10:12
ja,

das mit der aufklärung und wahlmöglichkeit der frauen vor jeglicher pränatalen diagnose, das wäre eine super sache!

Heinz Anderle
 
11
30.1.2011, 07:10
Jene, die sich in irrationaler Verblendung...

... dem ihnen von der Allgemeinheit zugänglich gemachten Fortschritt der Wissenschaft verweigern, müssen dann freilich auch die Konsequenzen alleine tragen.

Dr. Heinz Anderle, ultrasäkularer und -rationaler Freigeist

dschordschdablju
00
30.1.2011, 00:25

Wird in pränataldiagnostischen Einrichtungen, die die Ambivalenz der Methode ernst nehmen, bereits selbstverständlich durchgeführt.

horsti
011
29.1.2011, 09:59
hervorragender Kommentar

Walter Tiefenthaler
02
29.1.2011, 03:26
wow...

...das ist mal eine fundierte meinung. hut ab!

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