Joseph Ratzinger hatte mit anderen Persönlichkeiten ein Memorandum an deutsche Bischöfe verfasst
München - Papst Benedikt XVI. hat sich einem
Zeitungsbericht zufolge als junger Theologe für eine Überprüfung des
Zölibatsgesetzes eingesetzt. Zusammen mit namhaften katholischen
Theologen wie Karl Rahner, Karl Lehmann oder Walter Kasper habe der
damals 42-jährige Joseph Ratzinger im Februar 1970 ein Memorandum an
die deutschen Bischöfe verfasst, berichtete die "Süddeutsche Zeitung"
am Freitag. Diese wurden demnach darin aufgefordert, das kirchliche
Gesetz zu überdenken, das Priestern Ehelosigkeit vorschreibt.
"(...) dann hat die Kirche die Pflicht, eine gewisse Modifizierung vorzunehmen"
In dem Schreiben wird dem Bericht zufolge unter anderem der
Mangel
an qualifizierten Nachwuchspriestern als Argument für die Überprüfung
angeführt. Wenn genügend Jungpriester nicht zu gewinnen seien, "dann
hat die Kirche einfach die Pflicht, eine gewisse Modifizierung
vorzunehmen", heißt es demnach in dem Brief. Die Bischöfe seien
nachdrücklich aufgefordert worden, sich bei dem damaligen Papst Paul
VI. für eine Diskussion über die Zölibatspflicht einzusetzen.
Der Papst hatte kurz zuvor - auch mit Verweis auf die Dokumente
des Zweiten Vatikanischen Konzils (1962-65) - den Wert des
Priesterzölibates für die Kirche in seiner Enzyklika "Sacerdotalis
caelibatus" (1967) bestätigt. Die Zeit nach dem Konzil war von
heftigen Debatten über die kirchliche Disziplin und Lehre begleitet,
die auch mit der "Flucht" vieler Priester und Ordensleute aus dem
kirchlichen Stand einherging.
In der katholischen Kirche leben die Angehörigen des "geweihten
Standes" (Ordensleute, geweihte Jungfrauen, Mitglieder von
Säkularinstituten usw.) im Zölibat, sowie in neuerer Zeit auch manche
Laien, die bestimmten Bewegungen oder Gemeinschaften angehören. In
der Westkirche (Lateinische Kirche) gilt zudem die alte Tradition,
dass generell nur Männer, die ein Zölibatsversprechen ablegen, zu
Priestern geweiht werden. Es ist diese Regelung, die bei den
Zölibatsdebatten meist unter Beschuss steht.
In der Ostkirche - bei den katholischen Ostkirchen genauso wie
in
den orthodoxen und orientalischen Kirchen - werden zwar auch
Verheiratete zu Priestern geweiht, sie dürfen allerdings nach ihrer
Priesterweihe nicht mehr erneut heiraten, selbst wenn ihre Ehefrau
sterben sollte. Generell gilt in der Ost- wie der Westkirche, dass
nur Zölibatäre (im Osten meist Mönche) Bischöfe werden können.
Der Zölibat kann in der Kirchengeschichte auf eine lange
Tradition
zurückblicken. Der Begriff "caelebs" wird oft in Verbindung mit
"coelum" (lateinisch "Himmel") gebracht, was auf die vollständige
Definition des Zölibats als "Ehelosigkeit um des Himmelreiches
willen" hinweist. In diesem Sinn wird die freiwillig gewählte
Ehelosigkeit verstanden als ein Verzicht auf ein "Gut", nämlich die
Ehe - immerhin eines der sieben Sakramente -, als Zeichen der Hingabe
an ein "höheres Gut", nämlich Gott. Als Vorbild gilt dabei die
Lebensform Jesu Christi, der selbst - für Juden der damaligen Zeit
ungewöhnlich - unverheiratet war. (APA/AFP)