Bild nicht mehr verfügbar.

Sony Music Entertainment: Benachteiligung bei Schwangerschaften?

Foto: AP/KATSUMI KASAHARA

Erfurt - Der bundesweit beachtete Diskriminierungsstreit beim Musikriesen Sony geht in die nächste Runde. Mit einem am Donnerstag in Erfurt verkündeten Urteil stärkte das Bundesarbeitsgericht (BAG) aber nochmals die Chancen von Frauen, Schadenersatz wegen Diskriminierung geltend zu machen. Werden sie während ihrer Schwangerschaft bei einer Beförderung übergangen, sind danach an weitere Indizien für eine Diskriminierung "keine strengen Anforderungen zu stellen". (Az: 8 AZR 438/09)

Die klagende frühere Abteilungsleiterin bei Sony BMG, heute Sony Music Entertainment, behauptet, sie sei wegen ihrer Schwangerschaft bei einer Beförderung übergangen worden. Damit muss sich nun nochmals das Landesarbeitsgericht (LAG) in Berlin befassen. Es habe die von der Klägerin angebotenen Beweise für eine Diskriminierung nicht ausreichend gewürdigt, befand das BAG. Bereits 2008 hatte es ein erstes Urteil des LAG in dieser Sache kassiert. (APA)