Luxemburg/Brüssel - Das Lotteriemonopol in Österreich beschäftigt neuerlich den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Die Richter in Luxemburg müssen klären, ob bet-at-home mit seiner maltesischen Lizenz Online-Glücksspiele auch österreichischen Usern zugänglich machen darf. Das Unternehmen beruft sich auf die Dienstleistungsfreiheit in der EU. Am Donnerstag fand in Luxemburg eine mündliche Verhandlung statt, das Verfahren läuft auf Antrag des Bezirksgerichts Linz (Vorabentscheidungsersuchen C-347/09). Ein Urteil dürfte frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2011 fallen.

Die EU-Kommission schlägt sich auf die Seite des Unternehmens. Eine EU-Regelung, "die es in anderen Mitgliedsländern niedergelassenen Wirtschaftsteilnehmern untersagt, in seinem Hoheitsgebiet Dienstleistungen wie das Glücksspiel über das Internet anzubieten, führt grundsätzlich zu einer Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs", schreibt sie in ihrer Stellungnahme. Das "Anbieten von Online-Glücksspielen von einem anderen Mitgliedstaat aus ist trotz möglicher Unterstützungsleistungen in dem betroffenen Mitgliedstaat stets unter dem Gesichtspunkt der Dienstleistungsfreiheit zu beurteilen".

Zum Fall haben neben bet-at-home und der österreichischen Regierung, die EU-Kommission sowie die Regierungen von Belgien, Griechenland, Malta und Portugal Stellung bezogen. Österreich meint, dass das heimische Glücksspielgesetz trotz Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der EU gültig sei, sofern darin enthaltene Einschränkungen "im zwingenden Allgemeininteresse wie insbesondere des Schutzes der Glücksspieler vor Betrug und anderen Straftaten und vor übermäßigen Ausgaben gerechtfertigt und verhältnismäßig sind". Unterstützung gibt es aus Belgien: Die Regierung dürfe Wetten unter Berufung auf das Allgemeininteresse auch dann noch einschränken, wenn die Konzessionsinhaber "in einer quasi monopolistischen Struktur intensiv Werbung treiben, sofern dies im Rahmen einer staatlich kontrollierten Expansionspolitik geschieht".

Karten werden neu gemischt

Das sieht Malta völlig anders. Die maltesische Regierung betont, dass die Erteilung einer Konzession für Lotterien oder elektronische Lotterien nur an einen einzigen Konzessionswerber der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit entgegensteht.

Durch die Rechtsprechung des EuGH werden die Karten am österreichischen Glücksspielmarkt neu gemischt. Nach einem Urteil des EuGH vom September 2010 fällt das Monopol auf Roulette & Co. Nun müssen nämlich die 2012 bzw. 2015 auslaufenden Casinolizenzen, bisher in Händen der Casinos Austria, europaweit ausgeschrieben werden. Auch die Konzession für die Lotterien, die bereits am 30. September 2012 verfällt, könnte theoretisch an einen neuen Anbieter gehen. (APA)