Die Hälfte der von der AK getesteten Werkzeuge sind nicht für den längeren Kontakt mit der Haut geeignet
Eisenstadt - Viele Werkzeuge enthalten gesundheitsgefährdende Stoffe, machte die Arbeiterkammer (AK) Burgenland in einer Pressekonferenz in Eisenstadt aufmerksam. Das Umweltbundesamt hatte im Auftrag der Arbeiterkammer 17 Heimwerkerprodukte überprüft. Neun davon wurden mit mangelhaft oder nicht genügend bewertet und sind für den längeren Kontakt mit der Haut nicht geeignet. Drei Werkzeuge waren sehr hoch mit krebsauslösenden PAK (Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe) belastet und fünf Produkte wiesen hohe Konzentrationen des Kunststoffweichmachers DEHP auf.
Grenzwerte überschritten
Eingekauft wurde in sechs Baumärkten, geprüft wurde auf krebsauslösendes PAK und den Kunststoffweichmacher DEHP, Di(2-ethylhexyl)phthalat. Drei Artikel - ein Teleskopschraubendreher der Marke OK. (Baumax), ein Gummihammer (Zgonc) und ein Schlosserhammer der Firma Starke (Hornbach) waren laut AK im Vergleich zum Grenzwert von 0,2 mg/kg sehr hoch (bis über 4.000-fach) mit den krebsauslösenden PAK belastet. Diese Produkte wiesen auch hohe Konzentrationen an DEHP auf. Vier weitere Produkte seien zusätzlich aufgrund des PAK-Gehaltes nicht für den längeren Kontakt mit der Haut (mehr als 30 Sekunden) geeignet, zwei Werkzeuge hätten hohe Konzentrationen des Kunststoffweichmachers DEHP aufgewiesen, so die Konsumentenschützer.
Durch Hautkontakt in den Körper
"PAK und DEHP sind ein Risiko für Mensch und Umwelt", betonte Sabine Cladrowa, Leiterin der Abteilung Chemikalien im Umweltbundesamt. "Sie gelangen hauptsächlich durch den Hautkontakt in den Körper. PAK können das Krebsrisiko erhöhen und DEHP auch den Hormonhaushalt beeinträchtigen. Zudem belasten PAK- und DEHP-haltige Produkte nach ihrem Gebrauch als Abfälle die Umwelt."
"Besonders ärgerlich sind die Testergebnisse angesichts der Tatsache,
dass das Problem seit Jahren bekannt ist", meint Eva Schreiber, Leiterin
der Konsumentenberatung der AK Burgenland. Analysen von mehr als 5.000
Verbraucherprodukten durch Labors in der EU hätten gezeigt, dass ein
beträchtlicher Anteil der Produkte PAK enthält. Während PAK in Stoffen
und Zubereitungen für die Allgemeinheit nicht über einer Konzentration
von 0,1 Prozent enthalten sein dürfen, ist der Gehalt der PAK in
Verbraucherprodukten - mit Ausnahme von Autoreifen - nicht reguliert.
Ziel sei deshalb auf EU-Ebene zu bewirken, dass die Verwendung dieser
gesundheitsschädlichen Substanzen in einer Vielzahl von Produkten
beschränkt oder verboten werde. (APA/red)