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Martin Balluch, Obmann des VGT, ist einer der 13 Angeklagten.

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Richterin Sonja Arleth führt die Verhandlung gegen die Aktivisten.

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Staatsanwalt Wolfgang Handler hat die Anklageschrift verfasst.

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Wien/Wiener Neustadt - Nach Prüfung eines von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt angeforderten Berichts über den Verlauf des Tierschützerprozesses sieht Justizministerin Claudia Bandion-Ortner keinen Grund für ein Einschreiten. "Weisungen aus dem Ministerium wird es keine geben", sagte Christian Pilnacek, Leiter der Strafrechtssektion im Justizministerium, zum Standard. Der Tierschützerprozess wegen "krimineller Organisation" laut Paragraf 278a StGB und anderer Delikte wird am Montag im Landesgericht Wiener Neustadt mit der weiteren Befragung der Tierschützerspionin "Danielle Durand" fortgesetzt

Der Bericht der Staatsanwaltschaft war von Bandion-Ortner Mitte Dezember 2010 verlangt worden. Davor waren im Herbst die Existenz und die Rolle "Durands" bekannt geworden. An der Anklageschrift - verfasst vom Wiener Neustädter Staatsanwalt Wolfgang Handler - und dem Verfahren gegen 13 Tierschutzaktivisten - geführt von Richterin Sonja Arleth - hatte es daraufhin massive Kritik gegeben.

Agentin ohne konkrete Ergebnisse

Denn "Durand" hatte von Mai 2007 bis September 2008 das enge Vertrauen mehrerer Beschuldigter genossen. Als Aktivistin des Vereins gegen Tierfabriken (VGT), in den sie eingeschleust worden war, hatte sie an Besprechungen, internationalen Kongressen und Tiertransportverfolgungen teilgenommen, ohne in den 16 Monaten strafrechtlich Relevantem auf die Spur zu kommen. Doch dieser entlastende Umstand wurde nicht in die Akten aufgenommen.

Nicht zur Be- oder Entlastung der Verdächtigen, sondern "zur Gefahrenabwehr" sei "Durand" eingesetzt worden, meinte Pilnacek nun. Möglichweise sei sie dabei aber "nicht sehr glücklich vorgegangen". Es sei ihr "nicht gelungen, in gewisse Strukturen eingebunden zu werden": In vertrauliche Kreise, entsprechend einer "Doppelstrategie".

Kern der Anklage

Besagte "Doppelstrategie"-Theorie ist der Kern der Paragraf-278a-Anklage. Sie besagt, dass es paralell zu legalen Tierschutzkampagnen zahlreiche illegale Aktivitäten gab. So bezifferte Staatsanwalt Handler den Schaden durch den Brand einer Geflügelfarm im Jahr 2000 mit sieben Millionen Euro. Er sprach von einem Anschlag und brachte ihn mit der damals laufenden "Bettfedern/Daunenkampagne" in Zusamenhang. Konkreter Tatverdacht gegen einen der Beschuldigten ergab sich in der Folge jedoch nicht.

Pilnacek referiere lediglich die Anklageschrift, sagte am Sonntag Stefan Traxler, Verteidiger des Hauptangeklagten Martin Balluch, zum Standard. Dass der Bericht der Staatsanwaltschaft an Bandion-Ortner folgenlos bleibt, überrasche ihn nicht, "denn die Ministerin hat sich nur diese eine Seite angehört".

Dabei gebe es noch weitere in den Akten verschwiegene Entlastungsmomente: „Etwa den Umstand, dass ein halbes Jahr Peilsenderüberwachung von Martin Balluchs Auto gar nichts erbracht hat". Am Freitag hatte Grünen-Justizsprecher Albert Steinhauser Anzeigen wegen Amtsmissbrauch gegen die leitenden Ermittler der Soko-Tierschutz angekündigt. Auch eine Anzeige gegen Handler werde geprüft. (Irene Brickner, DER STANDARD; Prinausgabe, 24.1.2011)

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