Asylsuchender ist jemand, der die Grenze seines Herkunftslandes überquert und auf der Suche nach Schutz um den Status eines Flüchtlings ansucht.

Binnenflüchtling: im Englischen "Internally Displaced Person" (IDP); eine Person, die wegen bewaffneter Konflikte, Gewalt oder Menschenrechtsverletzungen die Heimat verlässt, aber keine Staatsgrenze überquert.

Flüchtling: definiert als Person, die wegen ihrer "Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung" Furcht vor Verfolgung im Herkunftsland hat und deshalb flüchtet.

Migrant ist jemand, der den Wohnsitz ins Ausland verlagert und somit dort lebt, wo er nicht geboren wurde. Im Unterschied zum Flüchtling zieht er freiwillig fort.

Rückkehrer ist jener, der nach mindestens einem Jahr in sein Herkunftsland zurückkehrt. Die Rückkehr muss freiwillig geschehen.

Staatenloser: auch "Nicht-Person" oder "rechtliches Phantom"; jemand, der keine Staatsbürgerschaft eines Landes besitzt. (krb, DER STANDARD Printausgabe, 22./23.1.2011)