Urteil

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte untersagt Abschiebungen nach Griechenland

21. Jänner 2011, 12:06

Fall eines afghanischen Asylwerbers - Griechenland und Belgien verurteilt - Auswirkungen auf Dublin II

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Freitag die Abschiebung eines afghanischen Asylbewerbers aus Belgien nach Griechenland verurteilt. 

Auswirkungen auf Österreich

Das wird Auswirkungen auf all jene EU-Staaten haben, die weiterhin Asylsuchende nach Griechenland zurückschicken, wenn sie dort in die EU eingereist sind - unter anderem auf Österreich.

Der EGMR urteilte, die belgischen Behörden hätten Asylwerber nicht nach Griechenland abschieben dürfen. So habe es konkret bei dem Afghanen eine Verletzung von Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention (Verbot unmenschlicher und erniedrigender Behandlung) durch Griechenland aufgrund der Haft- und der Lebensbedingungen des Beschwerdeführers gegeben. Außerdem registrierten die Richter eine Verletzung von Artikel 13 (Recht auf wirksame Beschwerde) durch Griechenland aufgrund der Mängel des dortigen Asylverfahrens im Fall des Beschwerdeführers.

Schließlich wurde Belgien aufgrund der Überstellung des afghanischen Flüchtlings nach Griechenland verurteilt, weil der Asylwerber dem "dortigen mangelhaften Asylsystem und den damit verbundenen Risiken sowie den dortigen Haft- und Lebensbedingungen ausgesetzt" war. Ferner wurde eine Verletzung von Artikel 13 durch Belgien festgestellt, weil der Beschwerdeführer nach dortigem Recht über keinen wirksamen Rechtsbehelf gegen seine Überstellung verfügte.

Belgien muss 32.000 Euro zahlen

Dem afghanischen Asylwerber muss Griechenland 1.000 Euro für den erlittenen immateriellen Schaden und 4.725 Euro für die entstandenen Kosten zahlen. Belgien hat dem Beschwerdeführer 24.900 Euro für den erlittenen immateriellen Schaden und 7.350 Euro für die entstandenen Kosten zu zahlen.

Mit dem EGMR-Urteil wurde auch die Dublin II-Verordnung, nach welcher Asylsuchende ihr Verfahren in jenem EU-Land abwarten müssen, in welches sie zuerst eingereist sind, infrage gestellt. (APA)

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Posting 1 bis 25 von 84
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Alpendollar
02
22.1.2011, 23:33
Griechenland hat als EU Land Verantwortung zu übernehmen und zu tragen

und das bedeutet auch sich um Flüchtlinge zu kümmern und nicht die Zustände in den Lagern herunter zu kommen zu lassen damit man keine Flüchtlinge mehr nach geltenden EU-Recht nach Griechenland zurückschicken kann.
Wie ich die Nase voll hab' von den Griechen. Würde so etwas in Österreich passieren wie würde uns die EU zerhacken? Aber wie man sieht geht den Griechen alles auf.

TheHansn
00
22.1.2011, 03:48
Rechtsansicht des VfGH

Laut Entscheidung des VfGH (VfSlg 17.586/2005) kann ein Staat in ein Asylverfahren, für das er nach der Verordnung Dublin II nicht zuständig ist, eintreten. In manchen Fällen ist er ja sogar dazu verpflichtet, z.B. wenn dem Asylwerber im betreffenden Staat eine Verletzung von Art 3 EMRK (Verbot von Folter, erniedrigender und unmenschlicher Behandlung) drohen würde.
Diese Ansicht scheint die Verantwortlichen in Österreich (v.a. Fekter und Co.) nicht besonders zu kümmern.

Rauscher, der Hundefreund
00
21.1.2011, 17:48
Weiß das auch schon die Fekter? Und falls ja,

.... liegt jetzt Athen für sie in Bulgarien?

Marcus Maccabaeus
01
21.1.2011, 17:46
Asylanten sind doch ein Gewinn!

Wieso beansprucht GR diesen Gewinn nicht?
Gerade in seiner jetzigen prekären Situation kann es doch jeden Gewinn brauchen!

peter56
 
00
22.1.2011, 14:29
Wer hat das je behauptet?

Toeris
12
21.1.2011, 17:45
Die EU mischt sich in alles ein, aber da wo es Sinn macht, Schweigen im Walde!

Es kann nicht sein, dass die, die sowieso schon ums finanzielle Überleben kämpfen auch noch die Flüchtlinge voll abbekommen.

Ein EU-weites Konzept ist dringend angesagt! Es darf keine "Gefälligkeit" eines Landes sein, einen Asylantrag abzuwickeln, für das es nach Dublin II nicht zuständig wäre.

MAXIMA
12
21.1.2011, 17:15
... so mancher Europäer weiß nicht wie er zu seinem Recht kommt ..

... daher finde ich es schon einzigartig, daß Flüchtlinge alle Rechtsmöglichkeiten ausschöpfen können, aber Schadenswiedergutmachung in Höhe von fast 40.000,- Euro zu leisten ist pervers. Welche Kosten hatte der Afghane?

peter56
 
01
22.1.2011, 14:30
Neid? Wollns tauschen mit dem? Nur zu!

Georg Bürstmayr
11
21.1.2011, 16:51
Nicht Griechenland ist der Buhmann!

Griechenland hat gleich mehrere massive Probleme: Zum Einen die Staatsverschuldung, die es fast unmöglich macht, im Bereich Asylverfahren jenes Geld zu investieren, das es nun einmal für vernünftige Asylverfahren braucht. Zum Anderen - und dafür kann Griechenland genau gar nichts! - die Tatsache, dass ca 3/4 aller Asylwerber wenn nicht noch mehr derzeit ihre Einreise nach Europa über dieses Land versuchen - und die dortigen Behörden selbst bei ordentlichere Dotierung völlig überfordert wären.

Resultat: Zustände für Asylwerber, die einfach unmenschlich sind. Das hat mit "Absicht" nix zu tun. Bloß ist es letztlich menschenrechtswidrig, vor derart katastrophalen Zuständen die Augen zu verschließen, weil's "eh nur Asylanten" betrifft.

Genowo
14
21.1.2011, 16:45
Mehr Solidarität innerhalb Europas nötig!

Die dramatische Zuspitzung der Situation in Griechenland ist nicht nur hausgemacht, sondern vor allem auch ein Resultat fehlender Solidarität bei der Flüchtlingsaufnahme innerhalb der Europäischen Union. Es ist zynisch, die Verantwortung für den Flüchtlingsschutz den EU-Staaten an den Außengrenzen zuzuschieben. Die Krise in Griechenland ist der dramatische Ausdruck eines ungerechten und dysfunktionalen Dublin-II-Systems.

peter56
 
00
21.1.2011, 17:37
Dublin 2 ist eine SCHANDE.

orang orang
13
21.1.2011, 17:10
Mehr Solidarität?

Sollte von Österreich und Deutschland eingefordert werden, es sind die vehementesten Gegner einer einheitlichen Asylpolitik für Europa.

Die Ente Lippens
54
21.1.2011, 16:35
Also nicht in Asyl-Infrastruktur investieren, das wird vom EuGH belohnt! Wer fuer Asylanten Infrastruktur gratis bereitstellt, der wird damit bestraft, dass er welche geschickt bekommt.

world-citizen
27
21.1.2011, 16:56
Da kann wieder mal wer ...........

........ den EuGh. nicht vom EGMR. unterscheiden!
SETZEN! Waehlereignungstest NICHT BESTANDEN!
Kommen Sie in einem halben Jahr wieder!

Rauscher, der Hundefreund
11
21.1.2011, 17:49
Was wollen´s denn von einer Ente? Die kann

... kann maximal schnäbeln, aber den Unterschied zwischen EuGH und EHMR derpackts nicht.

Genowo
01
21.1.2011, 16:53
Ihre Aussage ist menschenverachtend und verabscheuungswürdig!

hackler
03
21.1.2011, 16:26
Kollaps eines Asylsystems

"Dublin-Überstellte sind verpflichtet, sich innerhalb von drei Tagen in der zentralen Ausländerbehörde in der Petrou Ralli-Straße zu melden und registrieren zu lassen. In einer Stellungnahme vor dem Europäischen Menschenrechtsgerichtshof in Straßburg vom 1. September 2010 betonte UNHCR, dass Dublin-Fälle wie alle anderen Asylsuchenden der "willkürlichen Auswahl durch Sicherheitsleute am Grundstückseingang der Behörde ausgesetzt" sind.

Die Athener Anwaltskammer teilte am 14. Oktober 2010 mit, dass der Zugang für Asylantragssteller gar nicht mehr gewährleistet sei."

http://www.graswurzel.net/353/asyl.shtml

Ehrlicher
110
21.1.2011, 15:24
Und wann fliegt Griechenland

nun endlich aus dem Schengen-Raum?

jeff5
14
21.1.2011, 15:46
griechenland muß auch aus der eu rausfliegen.

Genowo
112
21.1.2011, 15:44
Da müssten Belgien und Österreich ab gleich mit hinaus fliegen.

renatus79
 
12
21.1.2011, 15:56
belgien österreich

aha! gibt es auch ein argument zu dieser wissenschaftlichen aussage?

Cymbalist
23
21.1.2011, 15:22
Mit den Schleppern reden!

Die EU sollte mit den Schlepper-Organisationen ein Abkommen treffen, wonach diese die Migranten gleich weiterschleppen in ein anderes EU-Land mit akzeptablen, folterfreien Haftbedingungen. Als nähestes Land würde sich Bulgarien anbieten.

orang orang
06
21.1.2011, 17:14

Wo Dummheit als Erklärung ausreicht, sollte man nicht nach Bosheit suchen (ein Sprichwort)

Genowo
01
21.1.2011, 16:46
Nur mehr zynisch!

Warpsignatur
24
21.1.2011, 15:21

bemerkenswert 1: Griechenland verstößt gegen die Menschenrechte und behandelt Menschen unmenschlich und erniedrigend. Und? Wo sind die empörten Reaktionen der EU zu solch einem Mitgliedsstaat?
bemerkenswert 2: der Asylweber erhält 5.725 Euro von Griechenland und 32.250 Euro von Belgien als Schadenersatz. Was erhält er von seinem Heimatland? Man sollte die Rechnung grußlos nach Afghanistan schicken.

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