Rechtsexperten: ACTA widerspricht EU-Gesetzgebung

Patrick Drexler, 31. Jänner 2011, 12:51

Europäische Juristen sammeln Unterschriften - Strafrechtliche Sanktionen nicht durchsetzbar

Der Einschätzung europäischer Juristen zufolge widerspricht das bevorstehende Anti-Counterfeiting Trade Agreement (ACTA) geltendem EU-Recht. Die untersuchende Gruppe aus Rechtswissenschaftern hat Mitglieder von deutschen, niederländischen, britischen und spanischen Universitäten in ihren Reihen.

Weder Mitgliedsstaaten der europäischen Union noch die EU-Kommission sollten ACTA vorerst zustimmen. Denn in manchen Punkten widerspreche das Abkommen der EU-Gesetzgebung, was von der Kommission in der Vergangenheit dementiert wurde.

Passt nicht in "Rechtsrahmen"

Kritik gebe es vor allem dafür, dass die gesetzlichen Möglichkeiten für Rechteinhaber zwar klar verbessert wurden, es für mutmaßliche Rechtsbrecher aber keine Veränderungen gebe. Das habe zur Folge, dass mutmaßliche Rechtsbrecher und Internet-Anbieter durch den Rechteinhaber einstweilig sanktioniert werden könnten, ohne zu den Vorwürfen davor Stellung bezogen zu haben. 

Für den Schutz von gleichrangigen Rechtsgütern, Informations- und Meinungsfreiheit, Datenschutz sowie Zugang zu lebenswichtigen Medikamenten habe man hingegen nur vage Generalklauseln formuliert. Außerdem gebe es "im Rechtsrahmen der EU keine Vorschriften zur Durchsetzung geistigen Eigentum mittels Strafrecht", was den in ACTA enthaltenen strafrechtlichen Möglichkeiten widerspreche. Gegen diesen Vorwurf wehrt sich die EU indem sie behauptet, dass die strafrechtlichen Maßnahmen nicht in einem von der EU verhandelten Vertrag auftauchten, sondern man lediglich als Beauftragter einzelner Mitgliedsstaaten handle. Zivilrechtsprofessor Axel Metzger, von der Leibniz Universität Hannover, hält die Verteidigung der EU "für rechtlich schwer haltbar".

Widersprüche

Die Liste an Widersprüchen lasse sich den Juristen zufolge beliebig fortsetzen.  ACTA gehe etwa zum Schutz von technischem Kopierschutz über Verträge der UN Weltorganisation für geistiges Eigentum hinaus. So würden von ACTA auch die Vorbereitungshandlungen und Technologien erfasst, welche sowohl legal als auch illegal genutzt werden können.

EU-Parlament

Anfang-Februar soll das Abkommen den EU-Gesetzgebungsprozess durchlaufen, bis 7. Februar möchten die kritischen Jurist Unterschriften sammeln. Diese sollen dann vor der Abstimmung an das EU-Parlament, dessen Zustimmung es zur Durchsetzung bedarf, übergeben werden. (pd)

Der WebStandard auf Facebook

einfach nicht unterschreiben und ACTA ad Acta legen

:)

Wer es noch nicht weiss...

Unter Vorbereitsungshandlungen und vor allem "Technologien" schliessen die FTP, P2P, TOR, VPN und jedweden privaten nicht überwachten Traffic ein.
die Provider sollen gezwungen werden jedwede private Kommunikation zwischen zwei Endnutzern zu unterbinden, da dies laut der ACTA nur dem austausch Illegaler Daten dient, denn der Privat anwender hätte keine "legalen" Daten auszutauschen. Da 90% der übertragenden P2P Daten eben nicht von Einzelpersonen erzeugt worden sein können.
Ebenso soll Opensource verboten werden, weil dies und das Wissen um verschiedene Protokolle eine "Vorbereitungshandlung" ist.
Viel Spass...
Ägypten hat schon mal einen Vorgeschmack bekommen... Solche Möglichkeiten hätten die von ACTA auch gerne an der Hand...

Die Liste an Widersprüchen lasse sich den Juristen zufolge beliebig fortsetzen.

Die Juristen müssen den Heise-Verlag (c`t Magazin) entdeckt haben. Denn nichts anderes wurde in den vergangenen 6 Jahren immer in Artikeln und Beiträgen geschrieben :-)

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.