Nach der einmonatigen Pause über Weihnachten und den Jahreswechsel wird ab Montag der Tierschützer-Prozess am Landesgericht Wiener Neustadt fortgesetzt. 13 Angeklagte müssen sich dort seit mittlerweile mehr als zehn Monaten wegen Beteiligung an einer kriminellen Organisation verantworten. Gleich zu Beginn und vermutlich auch am Folgetag wird wieder die verdeckte Ermittlerin (VE) "Danielle Durand" als Zeugin aussagen. Hitzige Debatten und Wortgefechte sind also programmiert - derStandard.at wird am Montag live aus Wiener Neustadt berichten.

Ihre Einvernahme hatte im Dezember unter großem Medieninteresse begonnen, aber bisher kaum bahnbrechende Erkenntnisse zutage gebracht: Sie habe strafrechtlich Relevantes weder gehört noch gesehen oder gelesen, sagte sie, mit schwarzer Perücke getarnt, im Zeugenstand mehrfach. Wie bisher, wird die Frau vermutlich auch weiterhin unter Protest von Anwälten und Angeklagten zum "Schutz" ihrer Person, wie Richterin Sonja Arleth meinte, kontradiktorisch im Nebenraum vernommen und auch sonst im Gerichtsgebäude streng bewacht und abgeschirmt.

Tarnung als Französisch-Studentin

Zumindest 16 Monate lang - von April 2007 bis Juli 2008 - war die Frau, getarnt als Französisch-Studentin, in den Verein gegen Tierfabriken (VgT) eingeschleust. Mediale Häme erntete ihr Einsatz, weil sie laut dem Zweitbeschuldigten ein sexuelles Verhältnis mit ihm gehabt haben soll - was sie vor Gericht aber vehement bestritt.

Kritik brachte den Behörden nicht nur ein, dass weder die geheime Agentin noch ihr Bericht Eingang in den Strafantrag gefunden hatten und die Angeklagten bis zu einem anonymen Hinweis im November auch nichts davon gewusst haben wollen, sondern auch, dass die rechtliche Grundlage des Einsatzes umstritten ist. Nach Angaben der Soko wurde die VE lediglich auf Basis des Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) zur Gefahrenabwehr - was "Durand" und ihr polizeilicher Führer vor Gericht auch immer wieder betonten - eingesetzt und nicht nach der Strafprozessordnung (StPO). Dies hätte nämlich von der Staatsanwaltschaft genehmigt werden müssen. Dass die Spionin nur zur Gefahrenabwehr im Einsatz war, bezweifeln aber nicht nur die Verteidiger schon allein aufgrund der Dauer ihrer Tätigkeit.

Zudem sagte Soko-Leiter Erich Zwettler im Juli 2010 unter Wahrheitspflicht aus, dass nach der ab 1. Jänner 2008 gültigen StPO-Reform keine VE mehr im Einsatz war: "Wir waren ja zu dem Zeitpunkt sehr weit auch im Bereich strafprozessualer Maßnahmen, und im Strafprozess neu sind Anordnungen der Staatsanwaltschaft erforderlich, wenn man verdeckte Ermittlungen machen will, soll, muss. Es ist damals entschieden worden, dass man das nicht macht", so Zwettler damals. (APA)