Wien

Auch Mutter Komani darf bleiben

19. Jänner 2011, 09:54

Hat nun ebenfalls unbefristete Niederlassungsbewilligung erhalten

Der Asyl-Fall der kosovarischen Familie Komani ist vorerst erledigt, die Familie darf bis auf weiteres in Österreich bleiben. Nachdem der Vater und die Kinder bereits Mitte November eine unbeschränkte Niederlassungsbewilligung aufgrund humanitärer Gründe erhalten hatten, wurde auch der Mutter von der MA 35 vor kurzem eine solche erteilt, bestätigte deren Rechtsberaterin Karin Klaric am Mittwoch einen Bericht von "ORF ON". Die Familie habe sich entschlossen, in Wien zu bleiben.

Laut Klaric ist die Familie bereits aus dem "Freunde-Schützen"-Haus ausgezogen und wohnt in einer eigenen Wohnung in Wien. Der Vater, der mit der Niederlassungsbewilligung auch einen freien Zugang zum Arbeitsmarkt erhalten hatte, arbeite bereits Vollzeit, so Klaric. Die Niederlassungsbewilligung müsse nun jeder Jahr verlängert werden, so Klaric. Sie sieht aber keine Gefahr, dass diese nicht verlängert werden könnte.

Gesundheitszustand weiter schlecht

Der schlechte Gesundheitszustand der Mutter, der wesentlich dazu beigetragen hatte, dass die Familie letztendlich doch in Österreich bleiben konnte, hat sich laut Klaric bisher nicht wesentlich verbessert. Sie sei nach wie vor in ärztlicher Behandlung, sagte sie.

August Komani war im Oktober gemeinsam mit seinen achtjährigen Zwillingstöchtern in ein Schubhaftzentrum gebracht und später abgeschoben worden, obwohl seine Frau wegen akuter Selbstmordgefahr in Spitalsbehandlung war. Der Fall sorgte auch deshalb für Aufsehen, weil die Familie am frühen Morgen unter anderem von bewaffneten Beamten abgeholt worden war.

Des Postens enthoben

Innenministerin Maria Fekter enthob in der Folge den Chef der Wiener Fremdenpolizei, Stefan Stortecky, seines Postens. Zudem veranlasste sie, dass bei Abschiebungen mit Familien künftig besonders geschultes Personal eingesetzt und psychologische sowie medizinische Betreuung angeboten wird. Im Fall Komani hob sie den negativen Bescheid des Magistrats Steyr bezüglich eines humanitären Aufenthalts auf, da dieser mangelhaft gewesen sei. Vater und Töchter durften daraufhin mittels eines humanitären Visums wieder einreisen. (APA)

Kommentar posten
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1 2
Die Ente Lippens
00
Das ist doch Asylfall! Das ist ein Zuwanderungsfall.

der wanderfalke
 
12
20.1.2011, 15:44
Und das ist gut so!

Unbefristeter Aufenthalt und eine neue Chance in Wien! Alles Gute!

Briefmarkenkleber
02
20.1.2011, 15:07
Ich möchte ndlich

neue Zogaj-Fotos sehen!

byron sully
64
19.1.2011, 18:10

na endlich!

Walles
11
19.1.2011, 16:43
Scheiber, Fremdenpolizei Feldkirchen:

"Ein humanitäres Bleiberecht kommt für beide Familien nicht infrage, weil sie erst nach 2004 nach Österreich gekommen sind."
http://www.kleinezeitung.at/kaernten/... ffen.story
Hackl, Bürgermeister von Steyr zum Fall Komani:
"Hackl beteuerte erneut, dass die Stadt von Gesetzes wegen zur negativen Stellungnahme zu einem Bleiberecht gezwungen gewesen sei, auch wenn das vom Innenministerium urplötzlich anders beurteilt wurde, als nämlich der Fall publik wurde."
http://www.nachrichten.at/oberoeste... t68,535082
Ich vermisse den Artikel:
"Versagen von MA35 und Fekter im Fall Komani"
Die gesetzeswidrige Vorgangsweise von Fekter und MA35 schreit geradezu danach.

kreuz10
10
19.1.2011, 16:15
Und was teibt jetzt

der Ex-Chef der Wiener Fremdenpolizei? Hat er durch seine Versetzung auch nur 1 € weniger im Monat?

Zitronenbaum
20
20.1.2011, 07:47
Ach der

... wird sich jetzt überlegen, ob er seinen Job weiterhin nach Vorschrift macht oder nicht.

ubu roi
00
19.1.2011, 14:09

gut so. aber warum nicht nach steyr?

rene prassee
10
19.1.2011, 13:50
kopfschüttel

der Chef der Wiener Fremdenpolizei, S.S., muss ja echt arg gewesen sein;

danke für ihre Maßnahme Frau Innenminister, Maria Fekter;

Mathias
 
01
19.1.2011, 13:09
Info

Weis jemand was über die Familie Zogaj? Seit November scheint die Familie aus dem Interesse der medialen Berichterstattung gefallen zu sein!

socratimp
32
19.1.2011, 16:09

also meiner meinung nach kann man denen ruhig ihre privatsphäre vergönnen. nach all den hässlichkeiten, denen sie ausgesetzt waren...

roßmann
00
19.1.2011, 13:14

was solls da auch zu berichten geben?

Kra Wuzikabuzi
1330
19.1.2011, 11:46
psychische erkrankungen sind immer gut

das weiß man schon seit der familie zogaj...

schwer nachzuweisen und gut vorzutäuschen.

Brel
04
19.1.2011, 15:43

Was bei der Frühpension funktioniert, funktioniert auch im Asylbereich. Unsere neuen Mitbürger sind halt vif und haben sich schnell assimiliert. Willkommen!

A.B. Artig
 
80
19.1.2011, 14:50

Sie. Ekelhafter und ethisch minderwertiger Giftpilz.

da dillinger
1616
19.1.2011, 12:51

Ach, ist bei Ihnen sehr gut zu erkennen, wie z. B.: krankhafte Missgunst

Um auch unter der Gürtellinie zu bleiben..

misanthropie
29
19.1.2011, 11:39
Im Fall Komani hob sie den negativen Bescheid des Magistrats Steyr bezüglich eines humanitären Aufenthalts auf, da dieser mangelhaft gewesen sei.

"da dieser mangelhaft gewesen sei" - das ist wohl die standard-ausrede, wenn man was "berichtigt" ..

soviel zu unseren gesetzen, an die man sich inzwischen, soviel man will, nicht und nicht halten kann..

Bekka
 
54
19.1.2011, 11:23
na das ist ja wohl eine selbstverständlichkeit

traurig, dass das eine schlagzeile wert ist.

Feilmann
217
19.1.2011, 10:51

Es ist total unmenschlich, dass die Kinder von ihrer Schule und ihren Freunden in Steyr weggerissen wurden, nur weil die Eltern in Wien leben wollen.

Gewitter
20
19.1.2011, 15:44

Da haben Sie völlig recht, allerdings ist die Familie ursprünglich nicht nach Wien gekommen mit dem Hintergedanken, hier zu bleiben. Daran ist der Umgang der Behörden mit diesen Menschen schuld!

catnip for christmas
36
19.1.2011, 13:38

Schule und Freunde mitabschieben.

zensurator
12
19.1.2011, 10:49
na fein....

geschätzte 300 postings wieder mal zensuriert.....

nachtdenker
 
01
19.1.2011, 18:13

willkommen beim standard! ;-)

parapente
01
19.1.2011, 10:46
Jö schön!

Da werden sich aber alle freuen!

Schamsuddin
01
19.1.2011, 10:39
unbefristete Niederlassungsbewilligung ?

Kann nicht sein, gibt es seit 5 Jahren nicht mehr ...

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