Antrag ".......betreffend die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses gemäß § 33 GOG-NR zur näheren Untersuchung der Rolle und Verwicklung des ehemaligen Finanzministers Mag. Karl-Heinz Grasser in der bzw. die BUWOG-Affäre"

"Zur Untersuchung der Affäre rund um die Privatisierung von 60.000 Bundeswohnungen der Bauen und Wohnen GmbH (BUWOG) durch den damaligen österreichischen Finanzminister Mag. Karl-Heinz Grasser, wobei im Besonderen die Rolle Grassers hinsichtlich der Provisionszahlungen an seine Bekannten, den PR-Berater Peter Hochegger und den Lobbyisten Walter Meischberger bzw. die Frage, ob Karl-Heinz Grasser Insiderinformationen zu Unrecht weiterleitete sowie mögliche Verwicklungen der ÖVP bzw. die Frage, ob durch den Verkauf die Republik geschädigt bzw. Dritte zu Unrecht begünstigt wurden, von maßgeblichem Interesse sind, wird ein Untersuchungsausschuss eingesetzt, der aus insgesamt 16 Abgeordneten im Verhältnis 5 SPÖ 5 ÖVP 3 FPÖ 2 Grüne 1 BZÖ besteht."

Gegenstand der Untersuchung:

"Untersuchung der Affäre rund um die Privatisierung von 60.000 Bundeswohnungen der Bauen und Wohnen GmbH (BUWOG) durch den damaligen österreichischen Finanzminister Mag. Karl-Heinz Grasser, wobei im Besonderen die Rolle Grassers hinsichtlich der Provisionszahlungen an seine Bekannten, den PR-Berater Peter Hochegger und den Lobbyisten Walter Meischberger zu untersuchen ist. Insbesondere ist zu untersuchen, ob Mag. Karl-Heinz Grasser Insiderinformationen zu Unrecht weiterleitete. Vor allem sind auch mögliche Verwicklungen der ÖVP zu ergründen bzw. ist überprüfen, ob durch den Verkauf die Republik geschädigt bzw. Dritte zu Unrecht begünstigt wurden."

Untersuchungsauftrag

"Der Untersuchungsausschuss soll durch die Anwendung aller in der VO-UA (Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse, Anm.) vorgesehenen Instrumente zum Untersuchungsgegenstand, insbesondere durch die Vorlage von Akten des Bundesministeriums für Justiz und des Bundesministeriums für Finanzen sowie durch die Anhörung von Auskunftspersonen, die den Gegenstand der Untersuchung bildenden Umstände ermitteln."

Begründung

"Nicht zuletzt aufgrund der damaligen Funktion Grassers als Finanzminister der Republik Österreich erscheint die Causa BUWOG als dringend aufklärungswürdig, um den Ruf des Rechtsstaates Österreich und sogar den Ruf des Wirtschaftsstandortes Österreich nicht dauerhaft zu schädigen. Das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Unabhängigkeit der Justiz scheint aufgrund der schleppenden Ermittlungen so gut wie aufgebraucht und der Eindruck von Klassenjustiz bzw. regelmäßigen Bevorteilungen von Besserverdienern und Regierungspolitikern hält sich hartnäckig. Eine öffentliche Diskussion darüber ist mittlerweile entbrannt.

Insgesamt erscheinen allein weitreichende Untersuchungen mit dem Ziel schonungsloser Aufklärung durch die gewählten Volksvertreter in Abgrenzung zu Untersuchungen durch regierungsgefärbte Institutionen notwendig, um endlich den Schutzschild des Parteiproporzes aufzubrechen und den Fall abschließend aufzuklären."

(APA)