Klagenfurt - Am 3. Februar soll die erst echte Verhandlungsrunde zwischen Bund, Land Kärnten und Slowenenvertretern zur Lösung der Ortstafelfrage in Südkärnten über die Bühne gehen. Im Vorfeld sorgt allerdings eine aktuelle Stellungnahme der Verfassungsabteilung des Landes Kärnten, die Aufstellung von zweisprachigen Bezeichnungen nur in Gemeinden mit über zehn Prozent Slowenenanteil vorsieht, für Unmut bei den Slowenenvertretern. Damit würden viele Ortschaften, in denen wesentlich mehr als zehn Prozent Slowenen leben, die aber nicht in entsprechenden Gemeinden liegen, keine zweisprachigen Tafeln erhalten.

Slowenen: VfGH unterscheidet Ortschaften von Gemeinden

In einer gemeinsamen Presseaussendung wiesen am Freitag Rat, Zentralverband und Gemeinschaft der Kärntner Slowenen darauf hin, dass die Urteile des Verfassungsgerichtshofes (VfGH) bezüglich des Anbringens von zweisprachigen topographischen Aufschriften "in ständiger und konsequenter Rechtsprechung" das Vorliegen von zehn Prozent slowenischsprachiger Bevölkerung pro Ortschaft - und nicht pro Gemeinde - vorsehe.

Auf Grundlage der restriktiven Rechtsmeinung der Landesregierung käme es "zu einer beträchtlichen Reduzierung der Anzahl zweisprachiger topographischer Aufschriften, was weder juridisch noch sachlich zu rechtfertigen wäre", heißt es in dem Schreiben.

Hinweis auf Rechtssprechung des Höchstgerichts

Die Slowenenvertreter berufen sich in ihrer Forderung auf VfGH-Präsident Gerhart Holzinger, der im vergangenen November eine Regelung der Ortstafelfrage auf Basis die Rechtsprechung des VfGH gefordert hatte. Seit 2001 hat der Gerichtshof in mehreren Erkenntnissen festgehalten, dass in Ortschaften - und nicht Gemeinden - mit einem Anteil von mehr als zehn Prozent slowenisch-sprachiger Bevölkerung über einen längeren Zeitraum zweisprachige Ortstafeln aufzustellen sind. (APA)