Prozess gegen Bruder des verstorbenen Kampusch-Ermittlers: Soll Laptop und Datenmaterial widerrechtlich an sich gebracht haben
Graz - Die angeblichen Ermittlungspannen im Fall Kampusch
werden - zumindest indirekt - am 2. Februar am Grazer
Straflandesgericht zur Sprache kommen: Der Bruder des durch
Selbstmord aus dem Leben geschiedenen Soko-Chefermittlers muss sich
u.a. wegen schweren Diebstahls und Urkundenunterdrückung
verantworten. Ihm wird vorgeworfen, dass er den Laptop mit
Datenmaterial der Kampusch-Ermittlungen sowie Wertgegenstände und
Dokumente aus dem Safe seines Bruders unrechtmäßig an sich gebracht
hat.
Der 56-jährige Grazer hatte laut Anklage Computer, Datenträger
und
Urkunden nach dem Tod seines Bruders an sich genommen, den Laptop
später wieder zurückgegeben. Außerdem ist er wegen
Vollstreckungsvereitelung angeklagt - als ehemaliger Inhaber eines
Gartengestaltungsunternehmens soll er in einem Exekutionsverfahren
gepfändete Lkw unterdrückt bzw. verschwiegen haben.
Bruder: Zweifel an Selbstmord
Brisant ist der Prozess vor allem im Hinblick auf die Rolle des
56-Jährigen im Zusammenhang mit medial kolportierten Zweifeln am
Selbstmord seines 58-jährigen Bruders. Der Beschuldigte ist von der
Mehrtäter-Theorie im Fall Kampusch überzeugt und vermutet, dass sein
Bruder in seinen Ermittlungen möglichen Komplizen von Wolfgang
Priklopil zu gefährlich geworden sein könnte. Nahrung erhielt diese
Theorie nicht zuletzt durch Aussagen von Abgeordneten im Parlament,
wo im ständigen Unterausschuss des Innenausschusses der Frage
nachgegangen werden soll, ob sich die Kriminalpolizei und die
Staatsanwaltschaft in diesem Fall richtig verhalten haben.
Der in der Causa des Ermittler-Todes ebenfalls unter Beschuss
geratene Leiter der Staatsanwaltschaft Graz, Thomas Mühlbacher -
gegen ihn läuft nach Aussagen des pensionierten OGH-Präsidenten
Johann Rzeszut ein Verfahren in Innsbruck wegen der angeblichen
Manipulation von Zeugen - hält hingegen die Untersuchungen zum
Selbstmord für "wasserdicht": Die Kriminalisten seien schon deshalb
besonders sorgfältig vorgegangen, weil es sich beim Toten um einen
ehemaligen Kollegen handelte, und hätten mit zwei Methoden die
Schusshandbestimmung und Spurenanalyse durchgeführt. Von
Ermittlungspannen, von denen der "Kurier" in seiner Mittwochausgabe
schreibt, könne keine Rede sein.
Aus dem Abschiedsbrief seien gesundheitliche Motive erkennbar
sowie solche, die im Arbeitsumfeld zu suchen seien, aber nichts mit
dem Fall Kampusch zu tun haben. Dass der Ermittler sich durch die
Anklagebehörde unter Druck gesetzt sah, schließt Mühlbacher aus: Nach
Abschluss der Arbeit habe dieser sich bei ihm für die gute
Zusammenarbeit bedankt.
"Strafverfahren ist
kein Gesellschaftsspiel"
"Falls er wirklich Beweismaterial anbieten könnte, würden wir
dem
natürlich sofort nachgehen. Bisher hat er den Zeugenladungen aber
nicht Folge geleistet", wirft der Oberstaatsanwalt dem nun
angeklagten Bruder vor, gar nicht an einer sachliche Aufklärung der
Umstände interessiert zu sein. Die Anschuldigungen gegen ihn selbst
sieht Mühlbacher gelassen: "Da meldet sich jemand zu Wort, der die
Akten nicht gelesen oder nicht verstanden hat. Ein Strafverfahren ist
kein Gesellschaftsspiel, bei dem die abenteuerlichste Geschichte
prämiert wird." Dass jemand früher einmal Präsident des Obersten
Gerichtshofes gewesen ist, sei kein Beweismittel, sondern sollte
eigentlich eine Verpflichtung sein, so Mühlbacher. (APA)