Mike Brennan wurde mit einem Drogendealer verwechselt, der beschuldigte Polizist wurde wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung. 

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Im Prozess um den mit einem Drogendealer verwechselten und im Zuge einer Amtshandlung verletzten Sportlehrer Mike Brennan ist am Dienstag ein Urteil gefallen: Der beschuldigte Polizist wurde wegen fahrlässiger schwerer Körperverletzung zu 2.800 Euro Geldstrafe verurteilt. Der Richterspruch ist allerdings nicht rechtskräftig, der Beamte erbat sich drei Tage Bedenkzeit.

Die Lebensgefährtin von Mike Brennan wurde am Dienstag noch von Richter Patrick Aulebauer einvernommen. Die Frau wollte Brennan am 11. Februar 2009 in der U-Bahn-Station Spittelau treffen. Er war mit einer Garnitur der U4 aus Richtung Schwedenplatz gekommen und telefonierte unterwegs mit seiner Freundin. "Plötzlich habe ich gehört, wie das Handy runtergefallen ist." Unmittelbar danach konnte sie in der U-Bahn-Station beobachten, wie zwei Männer Brennan am Bahnsteig auf den Boden warfen.

Auf Lehrer eingeschlagen

Sie habe gesehen, wie der Polizist mit der Faust auf ihren Freund eingeschlagen habe. Ob er ihn tatsächlich getroffen hat, konnte sie nicht eindeutig sagen. Er habe möglicherweise mit seinen Armen die Schläge abgewehrt, so die Frau. Gesichtsverletzungen wurden keine festgestellt.

Da sich die Beamten in Zivil trotz mehrmaliger Aufforderung nicht ausgewiesen hätten, habe sie zuerst angenommen, Schläger wären auf ihren Lebensgefährten losgegangen. Es habe einige Zeit gedauert, bis klar war, dass es sich um Polizisten handelte. "Als ich gesehen habe, wie der Mann auf Mike sitzt, habe ich ihn an den Schultern zurückgerissen. Daraufhin hat er mich weggestoßen", erinnerte sich die Lebensgefährtin. 

"Zwei Irrtümer"

Der beschuldigte Polizist sprach von zwei Irrtümern: Zuerst hätten er und sein Kollege den Sportlehrer mit einem tatsächlichen Drogendealer verwechselt. Dann hätten sie angenommen, Brennan würde einen Fluchtversuch unternehmen. Der Polizist kritisierte die mediale Berichterstattung über den Fall: "Es hat genau ins System gepasst - auf der einen Seite ein Schwarzer und auf der anderen die Polizei."

Der Anwalt des Opfers hingegen sprach von einer rechtswidrigen Festnahme sowie von vorsätzlicher schwerer Körperverletzung.

"Verwechslung nachvollziehbar"

"Die Strafe erscheint mir angemessen. Es war eine Verwechslung, die nachvollziehbar, aber auch vermeidbar gewesen wäre", betonte Richter Patrick Aulebauer. Der Sportlehrer, der an der Vienna International School unterrichtet, hatte bei der irrtümlichen Festnahme am 11. Februar 2009 Lendenwirbelverletzungen sowie Prellungen erlitten.

Die ursprünglich dem Fall zugeteilte Richterin hatte sich im Juni für unzuständig erklärt: Sie hielt die Anklage wegen "fahrlässiger Körperverletzung" für zu gering angesetzt: Ihrer Meinung nach hatte der Polizist zumindest mit "bedingter Absicht" gehandelt. Der zweite Richter schloss sich dieser Ansicht nun nicht an. (APA)