Kinderrechte in Verfassung

Beschluss steht offenbar bevor

8. Jänner 2011, 12:05

FPÖ "grundsätzlich soweit", zuzustimmen

Wien - Nach monatelangen Debatten hat das Warten auf die Verankerung der UN-Kinderrechtskonvention in der Verfassung nun offenbar bald ein Ende. Am Donnerstagnachmittag ist die Sache wieder Thema im Verfassungsausschuss, und die Freiheitlichen wären "grundsätzlich soweit", dem Gesetzesentwurf zuzustimmen, wie FPÖ-Verfassungssprecher Harald Stefan erklärte. Das BZÖ will weiterhin mit den Regierungsparteien verhandeln, die Grünen beharren darauf, die gesamte Konvention in die Verfassung zu heben. Im Ausschuss findet ein Expertenhearing statt.

SPÖ und ÖVP sind, weil es sich um eine Verfassungsmaterie handelt, auf die Stimmen mindestens einer Oppositionspartei angewiesen. Durch die Verankerung in der Verfassung würden Kinderrechte künftig einklagbar. 2009 war dieses Vorhaben gescheitert - einerseits an inhaltlichen Differenzen, andererseits an der Oppositionsblockade von Zwei-Drittel-Materien, die mittlerweile beendet ist. Nach der Diskussion rund um Abschiebungen von Flüchtlingskindern gab es einen neuen Anlauf, ein entsprechender Entwurf der Regierungsparteien liegt nach wie vor im Verfassungsausschuss.

Für SPÖ-Klubobmann Josef Cap wäre es ein Fortschritt, wenn es im Jänner eine breite Mehrheit für die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung gäbe. Zuversichtlich zeigte sich diesbezüglich ÖVP-Verfassungssprecher Wilhelm Molterer: Es habe mit allen Fraktionen eine Reihe von Gesprächen gegeben und er gehe davon aus, dass es nächste Woche einen Beschluss geben wird.

FPÖ-Einschränkung

Ermöglichen dürften das die Freiheitlichen - diese wären "grundsätzlich soweit", mitzustimmen, wenn mitaufgenommen wird, dass Kinder in erster Linie in der Familie aufwachsen sollen, erläuterte Stefan. Dafür habe es auch eine grundsätzliche Zusage der Regierungsparteien gegeben. Ursprünglich hatte die FPÖ die Materie mit der Einführung einer automatischen gemeinsamen Obsorge nach Scheidung bzw. für unverheiratete Eltern verknüpft. Ein Wunsch, der in diesem Zusammenhang nicht realisierbar gewesen sei, meinte Stefan. Man bleibe aber am Thema dran.

Für Tanja Windbüchler-Souschill, Kinder- und Jugendsprecherin der Grünen, ist die FPÖ damit "umgefallen". Die Grünen wollen dem derzeitigen Entwurf nicht zustimmen, da ihrer Meinung nach zu wenige Artikel der Konvention verwirklicht würden. Außerdem stößt sich die Oppositionspartei am Gesetzesvorbehalt im Entwurf - damit können etwa straf- oder fremdenrechtliche Maßnahmen einzelne Rechte eines Kindes beschränken.

Obwohl die FPÖ nun ihre Zustimmung in Aussicht gestellt hat, will das BZÖ weiter mit den Regierungsparteien verhandeln. Man sei gesprächsbereit, wenn im Gegenzug der Grundsatz der Generationengerechtigkeit ebenfalls in der Verfassung verankert werde, sagte der Abgeordnete Ewald Stadler. Seitens der Koalitionsparteien sei dazu bereits grundsätzlich Bereitschaft signalisiert worden.

Expertenhearing am Donnerstag

Am Donnerstag findet im Verfassungsausschuss jedenfalls ein Expertenhearing statt. Die SPÖ nominierte dafür den Leiter des Verfassungsdienstes im Bundeskanzleramt, Gerhard Hesse, den Verfassungsrichter Christoph Grabenwarter hat die ÖVP eingeladen. Die FPÖ nominierte Dietmar Payrhuber, Arzt und Mitglied der Plattform für Trennungsopfer, die Grünen Helmut Sax vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte und Vertreter des Netzwerks Kinderrechte und das BZÖ Martin Stiglmayr vom Verein "Väter ohne Rechte".

Einen Tag davor, am Mittwoch, befasst sich der Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen mit dem Themenkomplex Kinder in Schubhaft. Dazu werden Vertreter von Diakonie, Caritas, Amnesty International und SOS-Kinderdorf der Initiative "Gegen Unrecht" geladen. Diese setzt sich dafür ein, dass die Kinderrechtskonvention uneingeschränkt in die Verfassung aufgenommen und eine Inhaftierung von Kindern verunmöglicht wird. Sie hoffe, dass SPÖ und ÖVP vielleicht noch einmal darüber nachdenken, ob der derzeitige Entwurf für die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung wirklich der richtige ist, meinte Windbüchler-Souschill. (APA)

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VoK
20
13.1.2011, 12:38
Warum

erhalte ich per E-Mail Reaktionen auf meine Postings - hier lesbar sind diese aber erst viel später (zwischen 10 Minuten und fast 2 Stunden)?

Johannes St.
 
12
14.1.2011, 21:27
weil das bei jedem so ist - Sie müssen sich nicht verfolgt vorkommen....

VoK
10
19.1.2011, 15:45
Komisch: MEINE Beiträge sind immer SOFORT online

Nur ihre Postings erhalte ich immer zuerst als E-Mail und dann (viel) später sind sie im Netz so dass man darauf antworten kann.

Sie haben natürlich Recht dass ICH mich deswegen nicht verfolgt fühlen brauche - weil die sind hinter IHNEN her...

Johannes St.
 
11
19.1.2011, 18:55
Ihr eigenes Posting straft Sie LÜGEN

http://derstandard.at/plink/129... id19491178

und für die grenzgeniale Leistung haben Sie 6 Tage nachdenken müssen.....

VoK
20
20.1.2011, 12:46
Stimmt, ich habe lange gebraucht

bis mir aufgefallen ist dass sie es wieder einmal nicht kapiert haben was ich schrieb.

Fragen sie ihren Arzt oder Apotheker !

Johannes St.
 
00
20.1.2011, 19:27
und Sie machen sich wieder einmal lächerlicher und lächerlicher...

ewig grüßt das Murmeltier, und kein Ende in Sicht...

A.B. Artig
 
12
20.1.2011, 13:26

Troll und multinickpest.

VoK
20
20.1.2011, 13:56
Sind 2 Schizos eigentlich 4 Personen?

Oder seid ihr 2 nicht doch nur einer?

Anderen unterstellen, mit mehreren Nicks hier zu posten - aber selbst seinen eigenen Beiträgen grüne Stricherl mittels anderem Nick geben...

Pfui !

Johannes St.
 
01
21.1.2011, 21:12
Sind 2 Schizos eigentlich 4 Personen? Kennen Sie das Ergebnis, wenn man auf einem Schachbrett am ersten Feld mit nur einem Reiskorn anfängt und auf jedem weiteren Feld die Reiskörner verdoppelt? so ähnlich kommt mir das auch in der Väterszene vor.

ein Schizovater am ersten Feld, der sucht am nächsten Feld den nächsten Schizovater, usw.

so ähnlich ist die Erklärung dafür, dass vor ca. 1 Jahr Väter ohne Rechte von ca. 5.000 Mitgliedern gesprochen hat und Vaterverbot von ca. 7.000 Mitgliedern
und dass es 10tausende betroffene Väter gibt.

und dass bei all den Superdemos, die diese Vereine organisiert haben, niemals mehr als 150 Teilnehmer ZU SEHEN waren - und das inklusive Partnerinnen, Kindern (die sie angeglich ja nie sehen dürfen) und mehreren ausländischen Delegationen (auf die ganz besonders stolz hingewiesen wurde bei der Junidemo)

VoK
00
29.1.2011, 23:43
mir sind die Zahlen der von ihnen angesprochenen 2 Vereinen auch suspekt - was jedoch wirklich stimmt ist die Zahl der Betroffenen

(nur die allerwenigsten gehen in die Offensive und werden daher wahrgenommen - v.a. Männer haben oft ein Problem ihre von einer Frau bewirkten Ohnmacht zuzugeben). Natürlich sind nicht 10.000 von "jahrelangem Besuchsrechtsboykott" betroffen - aber in der einen oder anderen Art (gemeinsame Urlaube werden kurzfristig abgesagt, Zeit mit den Kindern wird nur gegen höhere UH-Zahlungen gewährt, etc.) sind fast alle getrennt lebenden Elternteile - beiderlei Geschlechts ! - ein oder mehrmals (die argen Fälle sogar dauernd) den Repressalien durch den mit den Kindern lebendem Expartner ausgesetzt.

Und ich halte auch nichts von "Demos" mit so wenigen Teilnehmern (da macht man sich doch nur lächerlich).

Johannes St.
 
00
30.1.2011, 11:37
beim Lesen des fettgedruckten Teiles Ihres Postings dachte ich ja schon, Sie würden endlich mit realistischen Angaben argumentieren. Aber dann sind Sie wieder in die alte Rhetorik verfallen...

das ist doch lächerlich - aufregen tun sich ganz offensichtlich nur die Gewaltväter in den Vätervereinen..
Siehe letzter ORF-Bericht, siehe ausgeschlossene Diskussionspartner vom Justizmin.
wie gesagt alte Leier: Männer geben Ohnmacht nicht zu - es sind aber angeblich 10.000 "Betroffene" - ist der Cousin 10. Grades auch Betroffener? wenn ein Kind krank wird, ist das Willkür der Mutter (2 bis 3x ist völlig normal! weniger schon unterdurchschn.)
höherer Unterhalt geht gar nicht zum eintauschen gegen Besuchsrecht. Das gibt es (leider) sogar in den Fällen der Unterhaltsverweigerer! Alles gesetzl. geregelt!
Gemeinsame Urlaube abgesagt??
die Vätervereine haben die letzten Jahre nur Lügen in die Welt gesetzt!

VoK
00
30.1.2011, 23:44
Lächerlich ist die Annahme dass sich nur gewalttätige Väter wegen Kindesentzug aufregen - das tun alle friedliebenden auch !!!

Bitte schicken sie mir einen link zu diesem ORF-Bericht - den habe ich anscheinend verpasst.

Weil sie die 10.000 Betroffenen nicht glauben: Es gibt alleine in Oberösterreich jährlich 4.500 Besuchsrechtsprozesse (von den anderen Bundesländern gibt es keine Statistiken - zumindest sind mir keine bekannt).

Sie behaupten dass "gemeinsame Urlaube absagen" nur eine Erfindung ist? Ist mir selbst passiert und ich bin weder Mitglied noch Sympathisant einer ihrer dubiosen Vätervereine - ich hatte nur das Pech eine rachsüchtige Exfrau bei meinem Auszug in der neuen Wohnung zurückzulassen. Seither plane ich keine Urlaube mehr mit meinen Kindern.

Klar kann man bei Gericht kein Besuchsrecht erkaufen - aber die Mutter kann einen damit erpressen.

Johannes St.
 
00
die 4.500 Besuchsrechtsprozesse in OÖ überraschen nicht. soweit ich weiß gibt es ca. 20.000 Trennunskinder pro Jahr in Ö.

aber das heißt nicht, dass es jährlich 4.500 Verfahren gibt, wo den Vätern ein Besuchskontakt immer wieder verweigert wird.

Dass alles in Einzelfällen mal passieren kann, will ich gar nicht bestreiten. Aber dass es 10tausende Fälle gibt, und alle wagen nicht sich zu beschweren oder ihr Recht auf alleinige Obsorge einzuklagen (dass sie in dem Fall wohl ziemlich sicher bekämen) ist ein Ammenmärchen. Wenn mich eine Ex mit mehr Unterhalt erpressen würde, dann würde ich die Beweise sammlen und damit zum Gericht gehen. ist ernstens strafrechtlich relevant und zweitens auch ein Argument für die Obsorgeübertragung.

VoK
00
ad "Unterhalt erpressen":

Prozesse deswegen sind aussichtslos. In meinem Fall hat die Mutter sogar in mehreren Schreiben ans Gericht (es ging um die Festschreibung einer Besuchszeitenregelung inkl. Ferienzeiten) Geld gefordert damit sie die Kinder mit in den Urlaub fahren lässt. Der Richter hat zwar in seinem Beschluß geschrieben, dass diese verlangte Zahlung "keine Bedingung für das Einhalten der Besuchsrechtsvereinbarung sein kann" (O-Ton) - aber im Endeffekt habe ich (damals) doch gezahlt weil ich sicher war, dass die Kinder sonst nicht mitreisen hätten "können" (Flugtickets waren auch schon bezahlt - Schadenersatzforderungen wären niemals belegbar gewesen).

So siehts in Wirklichkeit aus.

Johannes St.
 
00
wegen der Flugtickets: also ich buche seit der Kinder nie ohne Stornoversicherung. Je mehr Personen gemeinsam wegfahren, desto wahrscheinlicher ist, dass einer davon krank wird....

VoK
00
Stornoversicherung greift nur bei nachgewiesener Erkrankung

Da der NOB aber nicht zum Arzt darf bekommt er auch keine Arztbestätigung...

Johannes St.
 
00
das der NOB (? nehme an eine Abkürzung für Ihr Kind) nicht zum Arzt darf ist eher eine Unterstellung

wenn man die ärztliche Bestätigung zum Zweck der Einforderung der Versicherungsleistung einfordert (und natürlich deren Kosten übernimmt, weil es keine Kassenleistung ist), dann ist eine Verweigerung ein Rechtsmittel auf Schadensersatz

VoK
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Sorry (habe das nicht erklärt):

NOB = NichtObsorgeBerechtigter

Und dieser DARF mit dem Kind nicht zum Arzt gehen (es sei denn der OB = Obsorgeberechtigte ermächtigt ausdrücklich den Arzt das Kind auch dann zu behandeln wenn es mit dem NOB kommt - aber in diesen Fällen passt die Beziehung auf der Elternebene eh und es wird keine Streitereien geben). Wenn der OB dem Arzt nichts mitteilt, dann darf der Arzt dem NOB nicht einmal Auskunft über den Gesundheitszustand des Kindes geben! Geschweige denn darf der NOB bestimmen welche Behandlung des Kind erhalten soll und welche nicht.

Natürlich muss der Arzt das Kind bei medizinischer Notwendigkeit auch dann behandeln wenn das Einverständnis der OB nicht vorliegt - aber der NOB bekommt trotzdem keine Auskunft!

Johannes St.
 
00
12.2.2011, 19:47
dass der NOB nicht zum Arzt gehen darf ist schon richtig

aber er darf sehr wohl eine Bestätigung verlangen. Umso mehr, als es gilt damit eine Versicherungsleistung einfordern zu können!

VoK
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12.2.2011, 21:30
"verlangen" daef der NOB tatsächlich alles - nur bekommen wird er nix (wenn der Arzt streng ist)

Abgesehen davon: Wenn die Mutter die Kinder nicht mitfliegen lässt und behauptet sie wäre krank (aber nicht so schlimm dass man zum Arzt muss) - wie kommen sie dann zu einer Arztbestätigung?

Johannes St.
 
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13.2.2011, 17:24
dann löhnt sie die Reisestornokosten

wird wohl keine Kunst sein hier eine böswillige Schädigung nachzuweisen

VoK
00
13.2.2011, 19:59
dann löhnt sie die Reisestornokosten - wird wohl keine Kunst sein hier eine böswillige Schädigung nachzuweisen

Ist absolut aussichtslos in so einem Fall die Mutter zu belangen (es sei denn sie haben Zeugen vor denen sie zugegeben hätte dass sie die Kinder trotz bester Gesundheit nicht mitfliegen lässt um dem Vater eins auszuwischen).

Johannes St.
 
00
13.2.2011, 21:08
die verweigerung der arztbestätigung, die notwendig ist um den Versicherungsanspruch geltend zu machen wird wohl jeden Richter überzeugen

VoK
00
14.2.2011, 06:32
aber geh - eine hübsche Mutti die dem Richter erklärt dass die Kinder nicht sooo krank waren dass man mit ihnen gleich zum Arzt musste aber doch so viel dass sie nicht wegfliegen sollten weil es ja schlimmer werden könnte

(und der Vater nicht mit kranken Kindern im Urlaub belastet werden sollte)

Johannes St.
 
00
nun, wenn wirklich passiert, dann hätte man eben Strafanzeige erstatten müssen

und wie gesagt gleiche einen Antrag auf Entzug des Sorgerechts. Dürfte doch ein klassischer Grund dafür sein...

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