FPÖ "grundsätzlich soweit", zuzustimmen
Wien - Nach monatelangen Debatten hat das Warten auf die Verankerung
der UN-Kinderrechtskonvention in der Verfassung nun offenbar bald ein Ende. Am
Donnerstagnachmittag ist die Sache wieder Thema im Verfassungsausschuss, und die
Freiheitlichen wären "grundsätzlich soweit", dem Gesetzesentwurf zuzustimmen,
wie FPÖ-Verfassungssprecher Harald Stefan erklärte. Das BZÖ
will weiterhin mit den Regierungsparteien verhandeln, die Grünen beharren
darauf, die gesamte Konvention in die Verfassung zu heben. Im Ausschuss findet
ein Expertenhearing statt.
SPÖ und ÖVP sind, weil es sich um eine Verfassungsmaterie handelt, auf die
Stimmen mindestens einer Oppositionspartei angewiesen. Durch die Verankerung in
der Verfassung würden Kinderrechte künftig einklagbar. 2009 war dieses Vorhaben
gescheitert - einerseits an inhaltlichen Differenzen, andererseits an der
Oppositionsblockade von Zwei-Drittel-Materien, die mittlerweile beendet ist.
Nach der Diskussion rund um Abschiebungen von Flüchtlingskindern gab es einen
neuen Anlauf, ein entsprechender Entwurf der Regierungsparteien liegt nach wie
vor im Verfassungsausschuss.
Für SPÖ-Klubobmann Josef Cap wäre es ein Fortschritt, wenn es im Jänner eine
breite Mehrheit für die Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung gäbe.
Zuversichtlich zeigte sich diesbezüglich ÖVP-Verfassungssprecher Wilhelm
Molterer: Es habe mit allen Fraktionen eine Reihe von Gesprächen gegeben und er
gehe davon aus, dass es nächste Woche einen Beschluss geben wird.
FPÖ-Einschränkung
Ermöglichen dürften das die Freiheitlichen - diese wären "grundsätzlich
soweit", mitzustimmen, wenn mitaufgenommen wird, dass Kinder in erster Linie in
der Familie aufwachsen sollen, erläuterte Stefan. Dafür habe es auch eine
grundsätzliche Zusage der Regierungsparteien gegeben. Ursprünglich hatte die FPÖ
die Materie mit der Einführung einer automatischen gemeinsamen Obsorge nach
Scheidung bzw. für unverheiratete Eltern verknüpft. Ein Wunsch, der in diesem
Zusammenhang nicht realisierbar gewesen sei, meinte Stefan. Man bleibe aber am
Thema dran.
Für Tanja Windbüchler-Souschill, Kinder- und Jugendsprecherin der Grünen, ist
die FPÖ damit "umgefallen". Die Grünen wollen dem derzeitigen Entwurf nicht
zustimmen, da ihrer Meinung nach zu wenige Artikel der Konvention verwirklicht
würden. Außerdem stößt sich die Oppositionspartei am Gesetzesvorbehalt im
Entwurf - damit können etwa straf- oder fremdenrechtliche Maßnahmen einzelne
Rechte eines Kindes beschränken.
Obwohl die FPÖ nun ihre Zustimmung in Aussicht gestellt hat, will das BZÖ
weiter mit den Regierungsparteien verhandeln. Man sei gesprächsbereit, wenn im
Gegenzug der Grundsatz der Generationengerechtigkeit ebenfalls in der Verfassung
verankert werde, sagte der Abgeordnete Ewald Stadler. Seitens der
Koalitionsparteien sei dazu bereits grundsätzlich Bereitschaft signalisiert
worden.
Expertenhearing am Donnerstag
Am Donnerstag findet im Verfassungsausschuss jedenfalls ein Expertenhearing
statt. Die SPÖ nominierte dafür den Leiter des Verfassungsdienstes im
Bundeskanzleramt, Gerhard Hesse, den Verfassungsrichter Christoph Grabenwarter
hat die ÖVP eingeladen. Die FPÖ nominierte Dietmar Payrhuber, Arzt und Mitglied
der Plattform für Trennungsopfer, die Grünen Helmut Sax vom Ludwig Boltzmann
Institut für Menschenrechte und Vertreter des Netzwerks Kinderrechte und das BZÖ
Martin Stiglmayr vom Verein "Väter ohne Rechte".
Einen Tag davor, am Mittwoch, befasst sich der Ausschuss für Petitionen und
Bürgerinitiativen mit dem Themenkomplex Kinder in Schubhaft. Dazu werden
Vertreter von Diakonie, Caritas, Amnesty International und SOS-Kinderdorf der
Initiative "Gegen Unrecht" geladen. Diese setzt sich dafür ein, dass die
Kinderrechtskonvention uneingeschränkt in die Verfassung aufgenommen und eine
Inhaftierung von Kindern verunmöglicht wird. Sie hoffe, dass SPÖ und ÖVP
vielleicht noch einmal darüber nachdenken, ob der derzeitige Entwurf für die
Verankerung der Kinderrechte in der Verfassung wirklich der richtige ist, meinte
Windbüchler-Souschill. (APA)