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Stelleninserate: Künftig inklusive Grundentgelt

7. Jänner 2011, 17:33
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    foto: derstandard.at

    Künftig mit Gehälter-Angaben

Stelleninserate müssen künftig das kollektivvertragliche Entgelt plus etwaige Bereitschaft zur Überzahlung ausweisen - Was genau zu texten ist, ist noch unklar, der Expertenkommentar dazu aber: "Eher sinnlos."

"Ein bürokratisches Erfordernis", lautet der Kommentar von Lois Kraft, Arbeitsrechtler beim Human-Resources-Dienstleister Bora, zu den neuen Gehaltstransparenzvorschriften im Gleichbehandlungsgesetz. Sexismus und Frauendiskriminierung würden dadurch wohl nicht unterbunden.

Am 15. Jänner soll der monatelang heiß diskutierte Paragraf beschlossen werden. Dann sollen Unternehmen erstens ab einer bestimmten Größe (ab 2011 für Firmen ab 1000 Mitarbeitern, ab 2014 für jene ab 150 Mitarbeitern) alle zwei Jahre Einkommensanalysen vornehmen müssen und dem Betriebsrat vorlegen, welcher bei Diskriminierung dann klagen kann. Auf Erstellung dieser Ist-Berichte kann allerdings nicht geklagt werden. Aber: Bei Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht werden Arbeitnehmern 2180 Euro Strafe angedroht.

Wirrwarr um Inserate

Zweitens müssen ab Kundmachung der Novelle in Stelleninseraten die kollektivvertraglichen Grundentgelte für die jeweilige Position plus etwaiger Wille zur Überzahlung ausgeschildert sein. Beim ersten Verstoß ist Verwarnung vorgesehen, ab dem zweiten Verstoß wird mit je 360 Euro gestraft. So sollen Frauen bessere Orientierung erhalten, welche Entlohnung üblich ist, damit die Schlechterbezahlung von Frauen enden möge.

Genau das werde, so Lois Kraft, aber damit in qualifizierten Positionen nicht erreicht werden. So sieht das auch Bernhard Geiger, Senior Tax Assistant bei Deloitte: "Das sagt wenig bis nichts bei qualifizierten Jobs." Auch er sieht "bürokratischen Mehraufwand".

Wie genau die Stellenanzeigen künftig getextet werden, wie formuliert wird, ist noch unklar. Kraft meint, es werde wohl "ein Leitsatz" in den Text aufgenommen werden. Wer es derzeit konkreter wissen will, der hat noch keine Klarheit - betroffen sind vor allem jene Dienstleister, die sehr hohe Schaltvolumen managen, etwa Iventa.

Suche nach Konkretem

Deren Geschäftsführer Martin Mayer sieht die Bestimmungen für Stellenanzeigen jedenfalls nicht mit Blick auf die privatwirtschaftliche Praxis erdacht und ist noch dabei, sich um konkrete Informationen, was nun exakt wie im Inserat zu stehen hat, zwischen Gleichbehandlungsanwaltschaft und Bundeskanzleramt zu bemühen. Anfragen von Kunden, die nun ebenso nicht genau wissen, was sie wie in ihre Stellengebote schreiben sollen, häuften sich bereits. (Karin Bauer, DER STANDARD, Printausgabe, 8./9.1.2011)

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Posting 1 bis 25 von 36
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Dein schönster Traum
00
28.8.2011, 01:47
Was soll das bringen?

Ich verdiene fast das Doppelte des KV - Grundgehalts (und zwar "klassisch", nicht "all in")... das wird wohl jedem fleißigen und bildungswilligem Arbeitnehmer so gehen.

Der KV ist für Ritter der gewerkschaftlich abgesicherten Hängematten- und Häuslbauerprivilegien.

opinion leader1
00
17.1.2011, 19:44
bitte zusätzlich angeben

wer aktuell der abteilungsleiter o.ä. ist und welche qualifikation diese/r tatsächlich hat.
die meisten werden ihrer position nicht gerecht und treten auf die "untergebenen", die mehr leistung und kompetenz bringen - da bleibt man nicht lang...

also bitte vorher schon mitteilen, damit ich dort erst gar nicht wieder reintappe. danke

Schwedenbombe
 
00
13.1.2011, 18:04
prinzipiell

finde ich es gut wenn bei ausschreibungen das kv gehalt dargestellt wird. dann weiss man zumindest wie der job eingestuft wird vom unternehmen.

aber für mehr transparenz od. sogar gleichbezahlung sorgt dieses vorgehen sicher nicht.

RS69
 
00
13.1.2011, 18:10

Was hilft die Einstufung?
Wenn's nicht grad in einem Industrie-KV sind?

RS69
 
00
13.1.2011, 18:08

In sehr vielen KV's haben EInstufung und KV-Gehalt NICHTS mit dem realen Gehalt zu tun. Nicht mal Grössenordnungsmässig.

simone neumaier
00
10.1.2011, 11:34
Bringt für die gleiche Bezahlung überhaupt nix

Gute Studie zum Thema Frauen und Gehälter: www.frauenfairentlohnen.at

Die überwiegende Meinung der Studienteilnehmer ist: Veröffentlichung interner Gehaltsdaten (die der Betriebsrat ja schon jetzt einsehen kann) nach Gruppen, die der Arbeitgeber mehr oder minder willkürlich festlegen kann, bringt überhaupt nichts für die Gleichbehandlung.

Wer sich genau über sein Gehalt informieren will, lässt sich einfach von Neumann Compensation beraten, die daraus ein Sozialprojekt gemacht haben: http://www.neumann-compensation.com/info/geha... uer-frauen

ora 600
00
die gehaltsanalysen werden ganz toll, ...

... da bleiben die leistungsträger dann sitzen und alle anderen werden vorgerückt.
das wird dann ein bienalsprungsystem, wie bei den beamten und alle sind gleich, wie schön.

woody999
00
wie kommst auf die idee?

das hat doch damit gar nix zu tun?

Rent a Democracy
10
Finde ich sehr positiv.

Der Eiertanz, welche Summe man nun nennen kann oder auch nicht, fällt damit weg. Man weiß, in welcher Region man ca. zuhause ist. Zugleich werden Unternehmen gezwungen, korrekt einzustufen. Kaum zu glauben, aber diese Regierung macht doch mal was richtig.

RS69
 
10

Sie konnten auch bisher schon sagen: "Legen doch Sie fest, was ich verlangen kann".

Bei Jobs mit klarem Schema war's bisher auch weitgehend egal - bei Anderen wird nur der Kennenlernprozess für beide Seiten künstlich schwieriger gemacht.

Warum dadurch Unternehmen mehr gezwungen sein sollten, richig einzustufen, ist auch unklar. Bei der derzeitigen Formulierung kann jetzt auch schon ein Range von ein paar Stufen passen.

Rent a Democracy
00
10.1.2011, 17:40

Okay, Du hast Dich noch nie irgendwo vorstellen müssen. Diesen Schluss muss ich daraus ziehen, dass Du das Spielchen beim Vorstellungsgespräch nicht kennst. Ich hab keine Lust, mit Dir darüber zu diskutieren.

RS69
 
00
10.1.2011, 17:53

Doch, ich denke jeder bewirbt sich im Leben öfters.

Auch ich habe mich schon sehr oft um spannende Positionen beworben. Pei Personalern, dann meist ein paar Runden im Unternehmen. Üblicherweise sehr spannende Gespräche, auch mit Anspannung verbunden - manche mit tollen Erfolgen, manche erfolglos. - So ist das eben.

Im Moment stelle ich nicht mich vor, sondern verkaufe Projekte - das ist ähnlich.

ziegenhals
 
12

viel wichtiger wäre gesetzlich festzulegen, daß in den stellenausschreibungen der name der firma erwähnt wird. grad iventa & co. verschweigen das geflissentlich (übrigens im auftrag des auftraggebers). wie bescheuert ist es, wenn ein/e arbeit suchende/r alles von sich preisgeben muß, inkl. alter, das bei einem job kein kriterium sein sollte, er/sie aber gar nicht weiß, wo er sich bewirbt?

RS69
 
00

Sie können ja auch mal anonym bleiben, bis Sie wissen, worum's geht. Warum nicht auch das Unternehmen?
Sobald SIe angerufen haben, wissen SIe's eh.

Gerade bei anspruchsvolleren Stellen - wo man sich kennt - ist es schon gut, wenn das ein bisschen diskreter läuft.

Beim Barte des Proleten!
00
11.1.2011, 11:03
Lustig wirds

wenn am Ende rauskommt das man sich bei der eigenen Firma beworben hat für den eigenen Posten :D

RS69
 
00
11.1.2011, 19:05

Schreiben's doch einen Sperrvermerk auf die Bewerbung, oder fragen's vorher.

woody999
01
Welcher BürokratIn ist das eingefallen?

In KV kann auch jetzt bereits jeder Einsicht nehmen.

In traditonell schlecht bezahlten Branchen wird jetzt schon nach KV bezahlt und nicht mehr.

Für alle anderen wird sowieso verhandelt und dann sagt der KV sowieso nichts über die tatsächlich bezahlten Gehälter aus.

Rent a Democracy
02
Weltfremd.

Wie Du "verhandeln" willst, wenn Dir schon das AMS im Nacken sitzt und der Dienstgeber sich gleichzeitig zwischen Dir und zehn anderen frei entscheiden kann, möchte ich gern sehen.

RS69
 
00

Und das wird besser, wenn schon da steht, was das Unternehmen möglicherweise zu zahlen bereit ist?

Für die von Ihnen genannten Jobs macht's keinen Unterschied.

Für jene, denen das AMS nicht im Nacken sitzt, aber die gerne verhandeln - weil das ja dem Arbeitnehmer hilft - ist's schwieriger. Für das Unternehmen auch - klar, nicht bei der Besetzung der dritten Putzfrau oder des fünften Lagerarbeiters. Aber bei besseren Positionen, wo eben das Gehalt sehr stark von der Erwartung an die Person abhängt.

Rent a Democracy
00
10.1.2011, 17:42

Nein, Du unterstellst einen Zusammenhang, den ich so nicht angesprochen habe und der auch nicht existiert.

RS69
 
00
10.1.2011, 17:55

Welcher Zusammenhang wäre das?

woody999
00
ich red doch ned von solchen stellen, wo kein verhandlungspielraum ist

sonder von jobs, für die ich mich hin und wieder beworben habe, wie ich noch nicht selbstständig war

Rent a Democracy
00
10.1.2011, 17:45

Das ist aber wahrlich selten - verhandeln kannst normalerweise nur, wenn sie Dich unbedingt haben wollen, und dafür musst ein ganz besonderes Alleinstellungsmerkmal haben. Und das sind natürlich auch nur sehr hoch qualifizierte Jobs. Da kannst Du Dich glücklich schätzen. Aber jedenfalls ist das ein recht schmales Segment des Arbeitsmarktes insgesamt.

RS69
 
04

Idiotisch - Das wird dann hinauslaufen auf - laut KV sind für derartige Positionen xxx EUR vorgesehen - bei entsprechender Qualifikation und Leistung ist Bezahlung über dem KV verhandelbar.

Qualifizierte Jobs werden nun mal nicht nach vorher festgelegtem Gehalt bezahlt sondern verhandelt - Bezahlung nach KV ist sowieso so ein Thema - in vielen Branchen ist der so, dass dafür keiner für qualifizierte Positionen zu bekommen wäre.

Martin Marcher
00
11.1.2011, 12:50

Bezahlung nach KV heisst halt auch Dienst nach KV...ob sich die Firma damit einen Gefallen tut will ich nicht beurteilen.

Das Mitarbeiter aber wesentlich 'motivierter' (also effizienter, besser, sorgfaeltiger) arbeiten wenn die Geldsorgen weg sind (und damit mein ich jetzt nicht 'grad genug damit ich was zu fressen und was zum anziehen hab') ist mMn Fakt.

Das heisst dann halt auch das man als Arbeitnehmer seinen Kunden entsprechend gut behandeln muss. Der Ansatz hat fuer mich zumindest bisher immer funktioniert. Unersetzbar ist niemand aber gern ersetzt wird auch niemand solange das Preis/Leistungs Verhaeltniss in Ordnung ist...

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