Wegen Begrenzungen für türkische Doppelstaatsbürger
Sofia - Bulgariens Präsident Georgi Parwanow hat ein
kurz vor Weihnachten vom Parlament verabschiedetes Wahlgesetz als
undemokratisch abgelehnt und deswegen sein Veto eingelegt. Zu den
größten "verfassungsrechtlichen Mängeln" gehöre die darin vorgesehene
Begrenzung für Wähler mit doppelter Staatsbürgerschaft aus dem
Nachbarland Türkei, sagte Parwanow am Montag.
Mit dem neuen Gesetz wollte die jetzige bürgerliche Regierung
dem
"Wahl-Tourismus" von Hunderttausenden türkisch-stämmigen Aussiedlern
ein Ende setzen. Wähler mit türkischer Staatsbürgerschaft sollten
einen Hauptwohnsitz in Bulgarien mindestens zehn Monate vor der Wahl
vorweisen können. Kandidaten, die eine zweite Staatsangehörigkeit
außerhalb der EU - wie der türkischen - haben, sollten nicht länger
zugelassen werden. In dem Balkanland sind rund zehn Prozent der
Bevölkerung ethnische Türken.
In Bulgarien stehen in diesem Jahr Präsidentschafts- und
Kommunalwahlen an. Ein Wahltermin - voraussichtlich im Herbst - liegt
noch nicht vor. Für die Wahl aller bulgarischen Präsidenten seit der
Wende war die Unterstützung der türkischen Minderheit entscheidend.
Der jetzige sozialistische Staatschef Parwanow wurde im Oktober 2006
für eine zweite und damit letzte Amtszeit gewählt. (APA/dpa)