Kommissarin Kroes sandte Brief nach Budapest - Ungarische Zeitungen protestierten auf Titelblättern
Brüssel/Budapest - Die EU-Kommission hat "Sorgen" und
"Zweifel" zu dem umstrittenen ungarischen Mediengesetz geäußert. Ein
Sprecher der EU-Behörde sagte am Montag in Brüssel, die für Medien
zuständige EU-Kommissarin und Vizepräsidentin der EU-Kommission,
Neelie Kroes, habe in einem Schreiben an die ungarischen
Regierungsstellen kurz vor Weihnachten "drei Sorgen" formuliert.
Diese würden sich auf das Gesetz selbst beziehen, auf dessen
Vereinbarkeit mit der EU-Medienrichtlinie sowie auf die
Unabhängigkeit der in Ungarn geschaffenen Medienbehörde NMHH.
Die Kommission habe "eine erste Antwort des ungarischen
Ministers
bekommen, in der es heißt, dass in seinen Augen das ungarische Gesetz
nicht gegen europäische Gesetze verstößt, und dass er uns so schnell
wie möglich eine detailliertere Antwort schicken wird". Darauf warte
die EU-Kommission "in den nächsten Tagen", sagte der Sprecher weiter.
Bisher keine Prüfung der Kommission
Die Vereinbarkeit des ungarischen Mediengesetzes mit der
EU-Grundrechtecharta sei bisher noch nicht von der EU-Kommission
geprüft worden. Auch handle es sich bei dem Brief von Kroes noch
nicht um ein formelles Vertragsverletzungsverfahren gegen Budapest.
Die EU-Kommission trifft am Freitag mit der ungarischen Regierung in
Budapest zusammen. Ungarn hat am 1. Jänner für sechs Monate den
EU-Ratsvorsitz übernommen.
Ungarische Zeitungen protestierten unterdessen am ersten
Werktag
des neuen Jahres gegen das am 1. Jänner erfolgte Inkrafttreten des
umstrittenen Mediengesetzes. Die linksliberale Tageszeitung
"Nepszabadsag" erschien mit weißem Titelblatt, auf dem in Ungarisch
und in 22 weiteren offiziellen Sprachen der EU die folgenden Worte zu
lesen sind: "In Ungarn wurde die
Pressefreiheit aufgehoben." Die linke Zeitung "Nepszava" verkündet
auf ihrem Titelblatt in Ungarisch und Englisch: "In einem Land der
Europäischen Union gilt die Pressefreiheit als ein Grundwert. Wir
müssen in Ungarn unsere demokratischen Rechte verteidigen. Fordern
wir die Freiheit der Presse!"
"Nepszava": "Antidemokratische Schritte" der ungarischen Regierung
"Nepszabadsag" begründete die Kritik damit, dass das
Mediengesetz
"in Wahrheit den autoritären Bestrebungen der rechtskonservativen
Partei Fidesz und der mitregierenden Christdemokraten (KDNP)
dient". Das Gesetz biete die Möglichkeit, dass jene, die eine andere
Meinung vertreten als die Regierung, "reguliert, bestraft, letztlich
ruiniert werden". "Nepszava" wiederum hofft, dass "Europa die
"antidemokratischen Schritte" der ungarischen Regierung erkennt und
eigene diplomatische Schritte unternimmt.
Das am Samstag in Kraft getretene Mediengesetz stellt alle
Fernseh- und Rundfunksender, Printerzeugnisse und Internetportale
unter Kontrolle der von der Fidesz kontrollierten Medienbehörde NMHH. Medien drohen Strafen
von bis zu umgerechnet 730.000 Euro, wenn sie gegen die nicht
eindeutig formulierten Vorschriften des Gesetzes verstoßen. Dabei
leitete die Medienbehörde gleich am Tag des Inkrafttretens des
Gesetzes ein Verfahren gegen das Budapester Privatradio "Tilos Radio"
ein. Der Sender hatte in den Nachmittagsstunden den Song "It's on"
des US-Rappers Ice-T gespielt, der angeblich die ungarische Jugend
gefährden soll.
Kroes: Zweifel und Sorgen
Die von EU-Kommissarin Kroes geäußerten "Zweifel" und "Sorgen"
zu
dem ungarischen Mediengesetz beziehen sich auf die am 24. Mai 2007
von den EU-Medienministern als Nachfolgeregelung für die TV-Richtline
"Fernsehen ohne Grenzen" beschlossene Audiovisuelle
Mediendienste-Richtline (AVMD-RL). Die Richtlinie ist am 19. Dezember
2007 in Kraft getreten und musste innerhalb von zwei Jahren in
nationales Recht umgesetzt werden. Am 24. Juni des vergangenen Jahres
mahnte die EU-Kommission zwölf EU-Staaten, darunter auch Ungarn, zur
vollständigen Umsetzung der Richtlinie.
EU-Grundrechtecharta
Einen grundsätzlichen Rahmen für die Pressefreiheit gibt die
EU-Grundrechtecharta vor. In Artikel 11 der Charta heißt es:
- "(1)
Jede Person hat das Recht auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht
schließt die Meinungsfreiheit und die Freiheit ein, Informationen und
Ideen ohne behördliche Eingriffe und ohne Rücksicht auf Staatsgrenzen
zu empfangen und weiterzugeben.
- (2) Die Freiheit der Medien und ihre
Pluralität werden geachtet."
Die EU-Staaten und die Union haben sich
außerdem zur Anwendung der Europäischen Menschenrechtskonvention
verpflichtet, zu der es in Sachen Pressefreiheit eine umfangreiche
Rechtsprechung des Straßburger Menschenrechtsgerichtshofs gibt. (APA)