Hintergrund

Name: "Cote d'Ivoire"

30. Dezember 2010, 11:01
  • Artikelbild
    foto: karel prinsloo/ap

Bezeichnung "Elfenbeinküste" ist überholt

Der amtliche Name für das westafrikanische Land lautet "Republique de Côte d'Ivoire" - kurz: "Côte d'Ivoire". In vielen Medienberichten wird allerdings die deutsche Übersetzung "Elfenbeinküste" verwendet. 1985 setzte die damalige Regierung unter Präsident Houphouët-Boigny durch, dass die Übersetzung des Wortes verboten wird. Die Interpunktion über dem "o" von "Côte" kann dabei weggelassen werden. "Seit damals darf man nur die Bezeichnung "Cote d'Ivoire" verwenden", bestätigt auch Walter Schicho, Professor am Institut für Afrikanistik der Universität Wien. Die Bezeichnung "Cote d'Ivoire" wurde auch von der Internationalen Organisation für Standardisierung (ISO) so übernommen. Die Bewohner der Cote d'Ivoire werden Ivorer genannt. (red)

Raptorjesus
21

Elfenbeinküste Elfenbeinküste Elfenbeinküste Elfenbeinküste Elfenbeinküste Elfenbeinküste Elfenbeinküste Elfenbeinküste Elfenbeinküste Elfenbeinküste Elfenbeinküste Elfenbeinküste Elfenbeinküste Elfenbeinküste Elfenbeinküste Elfenbeinküste Elfenbeinküste Elfenbeinküste Elfenbeinküste Elfenbeinküste Elfenbeinküste
Elfenbeinküste Elfenbeinküste Elfenbeinküste Elfenbeinküste Elfenbeinküste Elfenbeinküste Elfenbeinküste Elfenbeinküste Elfenbeinküste Elfenbeinküste Elfenbeinküste Elfenbeinküste Elfenbeinküste Elfenbeinküste Elfenbeinküste Elfenbeinküste Elfenbeinküste Elfenbeinküste Elfenbeinküste Elfenbeinküste Elfenbeinküste

Haha, was jetzt, liebe Elfenbeinküste? Verklagt ihr mich?

odrr
11

sie verklagen?
aber nicht doch, sie sind sowieso gestraft genug wie sie nicht deutlicher zeigen konnten.

Die Kommentare von Usern und Userinnen geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder. Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen, den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen (siehe ausführliche Forenregeln), zu entfernen. Der/Die Benutzer/in kann diesfalls keine Ansprüche stellen. Weiters behält sich die derStandard.at GmbH vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.