Neue Bestimmungen und Anforderungen für Migranten: Ab 1. Juli wird die Zuwanderung nicht mehr mit Quoten, sondern mit der Rot-Weiß-Rot-Card geregelt. Einwanderungswillige aus Drittstaaten müssen anhand von Kriterien auf eine gewisse Punktezahl kommen, um die Karte zu erhalten. Goutiert werden bestimmte Qualifikationen, Berufserfahrung, Alter, Sprachkenntnisse und ein Mindesteinkommen, das sich an der ASVG-Höchstbeitragsgrundlage orientiert.
Die Anforderungen sind für Hochqualifizierte, Fachkräfte in Mangelberufen und Schlüsselkräfte unterschiedlich. Erstere brauchen mindestens 70 von 100 möglichen Punkten, die anderen zwei Gruppen 50 von 75 Punkten. Für ein abgeschlossenes Studium etwa gibt es 20 Punkte, eine Schlüsselkraft unter 30 sammelt damit 20 Punkte an.
Recht auf Aufenthalt und Arbeitsmarktzugang
Wer in den Besitz der Rot-Weiß-Rot-Card kommt, hat das Recht auf Aufenthalt und auf Arbeitsmarktzugang. Unterschieden wird zwischen einer normalen RWR-Karte, die zur Niederlassung und Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber berechtigt, und einer RWR-Karte plus, die neben der Niederlassung einen unbeschränkten Arbeitsmarktzugang ermöglicht.
Zu beantragen ist die Karte bei den Vertretungsbehörden im Ausland - dort sind auch die Deutschkenntnisse nachzuweisen. Ausnahmen: Fachkräfte und Hochqualifizierte. Sie müssen erst nach einigen Jahren ein gewisses Deutsch-Niveau nachweisen.
Finanzielle Erschwernisse gibt es im neuen Jahr für andere potenzielle Zuwanderer, etwa Familienangehörige: Die Ausgleichszulage zur Pension kann nicht mehr zum Einkommen dazugerechnet werden, das als Voraussetzung für ein Visum vorgewiesen werden muss. Die Übersiedlung älterer Verwandter nach Österreich dürfte dadurch komplizierter werden.
Und auch das vorzuweisende Einkommen wird erhöht: für Einzelpersonen von 784 auf 790, für Paare von 1174 auf 1190 Euro pro Monat. (bri, nw, DER STANDARD-Printausgabe, 29.12.2010)