Wien - Sozialminister Rudolf Hundstorfer (SPÖ) lässt das steirische Mindestsicherungsgesetz prüfen und will bis zum Vorliegen des Ergebnisses keine Stellungnahme dazu abgeben. Darüber hinaus war am Dienstag im Sozialministerium kein Kommentar zur Beibehaltung des Angehörigen-Regresses zu erhalten. Auch von steirischer Regierungsseite gab es keine Stellungnahme zur Causa.

Schon Mitte Dezember kündige die sterische Landesrätin Kristina Edlinger-Ploder an: Angehörige von Pflegepatienten werden in der Steiermark künftig wieder zur Kasse gebeten. Mitzahlen sollen Steirer auch im Fall, dass ein naher Verwandter die neue Mindestsicherung bezieht.

Keine gesetzliche Handhabe der Betroffenen

Einklagen können die Betroffenen die in einer Bund-Länder-Vereinbarung (= 15a-Vertrag) eigentlich festgelegte Abschaffung der Regressregelung jedenfalls nicht, wie der Verfassungsrechtler Heinz Mayer sagt. "Die 15a-Vereinbarung richtet sich nur an die Gebietskörperschaften, die sind berechtigt und verpflichtet - nicht der Einzelne", so Mayer. Demnach könnte sich die Bundesregierung an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden, damit dieser feststellt, ob die steirische Regelung der Vereinbarung entspricht. "Mehr ist nicht möglich", sagt Mayer. Aufgehoben würde ein vereinbarungswidriges Landesgesetz vom Verfassungsgerichtshof aber nicht: "Ein Gesetz ist nicht verfassungswidrig, nur weil es der 15a-Vereinbarung widerspricht." (APA)