Luxemburg/Wien - Österreich muss in einem anderen Land erworbene Adelstitel nicht anerkennen - also darf sich Frau Ilonka Kerekes hier nicht mehr "Ilonka Fürstin von Sayn-Wittgenstein" nennen. Ilonka Kerekes hatte diesen Namen 1991 nach ihrer Adoption durch Lothar Fürst von Sayn-Wittgenstein in Deutschland angenommen. Danach erhielt sie von den Behörden in Wien eine entsprechende Geburtsurkunde.

2003 entschied der Verfassungsgerichtshof allerdings, dass es nach dem Adelsaufhebungsgesetz unzulässig ist, wenn ein österreichischer Staatsangehöriger aufgrund einer Adoption durch einen deutschen Staatsangehörigen einen früheren Adelstitel erwirbt.

Der darauf folgende langjährige Rechtsstreit wurde nun vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) entschieden - zugunsten Österreichs. (APA, frei, DER STANDARD Printausgabe, 23.12.2010)