Stundenaufzeichnungen

Arbeitszeit: Hilfe zur Selbsthilfe

17. März 2011, 13:55
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    foto: apa/robert jäger

    Arbeitszeitkalender als nützliche Argumentationshilfe

"Arbeitszeitkalender" der Arbeiterkammer als Beweis für geleistete Arbeitszeit

Vor allem für Teilzeitbeschäftigte und Leiharbeiter hat die AK Wien den "Arbeitszeitkalender" entwickelt. Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, Arbeitszeitaufzeichnungen zu führen und anhand dieser die Lohnabrechnung zu erstellen. Die AK rät, bei unterschiedlichen Aufzeichnungen und Differenzen ein klärendes Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen. Der Arbeitszeitkalender könne dabei eine nützliche Argumentationshilfe darstellen. 

Verfall von Überstunden

Wer den Arbeitszeitkalender führt, könne überprüfen, ob die geleistete Stunden beziehungsweise Überstunden auch tatsächlich ausbezahlt werden. Tipp: Erfolgt keine Auszahlung und gibt es auch keinen Zeitausgleich, sollte man die Überstunden schriftlich beim Arbeitgeber einfordern. Denn: Viele Arbeits- aber auch Kollektivverträge sehen den Verfall von Überstunden oft schon nach drei Monaten vor, wenn der Anspruch nicht schriftlich beim Arbeitgeber geltend gemacht wird. (red, derStandard.at)

Link

Der Arbeitskalender kann auf http://wien.arbeiterkammer.at heruntergeladen werden. Telefonische Bestellung unter 01/310 00 10 454.

0815_4711
 
00
18.3.2011, 11:37
Ich verstehe nicht...

...warum dieses allseits bekannte und über viele Branchen verbreitete Problem (Firmen bezahlen nicht die geleistete Arbeitszeit) nicht wesentlich stärker abgestraft wird. Hier müssten relevante Strafen über die Unternehmen verhängt werden. Hier ist definitiv jemand gekauft. Entweder die Politik oder die Gewerkschaft oder beide.

EuroExpert
00
21.3.2011, 21:09
antwort

durch die all in verträge gibt es eben keinen grund für zeitausgelich oder zusätzliche stundenabgeltung. hier ist einfach die gesetzgebung gefordert, insbesondere spätestens dann, wenn bereits jeder kleine sachbearbeiter einen blackberry hat und dann auch noch am wochenende "freiwillig" unentgeltlich arbeitet.

LisaA6
10
18.3.2011, 02:00
re

nur: wer fordert fliegt raus. etwa bei großen Supermärkten bzw. Drogeriemärkten.

KLAMB
10
18.3.2011, 08:28

Genau deswegen ist es richtig, rechtzeitig Beweise zu sammeln, um dann rechtlich möglichst viel in der Hand zu haben.
Ist die Klage erfolgreich, können die Betroffenen zwischen Wiedereinstellung und Schadenersatz wählen. Es gibt genügend Fälle, die zugunsten der Entlassenen entschieden wurden und anderen Betroffenen Mut geben sollten, in diesem Fall zu Gericht zu gehen.

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