Der neue Presserat traf Montag seine erste Entscheidung - über Österreich. Die Zeitung unterwirft sich nicht dem Schiedsverfahren. Da kann der Presserat zwar entscheiden, darf das aber laut Statuten nur - quasi exklusiv - dem Medium mitteilen, nicht einmal dem Beschwerdeführer. Rechnungshofchef Josef Moser rief den Rat an, weil ihn Österreich als Zeichnungsberechtigten für angebliche Konten Jörg Haiders nannte. Moser: "Wenn es Entscheidungen zu Verstößen gegen die Grundsätze der publizistischen Arbeit, der journalistischen Sorgfalt oder zum Missbrauch der Pressefreiheit gibt, und es erfährt niemand davon: Da wird die gewünschte Wirkung ad absurdum geführt." Senatssprecher Helmut Spudich (DER STANDARD) findet das in Zeiten von Wikileaks "byzantinisch": "Entscheidungen sollten publik gemacht werden, sonst hat das wenig Wirkung." (APA, DER STANDARD; Printausgabe, 21.12.2010)