Der Europa-Abgeordnete Hans Peter Martin kann einem leid tun. Alle sind gegen ihn: zuerst die EU-Betrugsbekämpfungsbehörde Olaf, die ab 2004 Ermittlungen zu seinem Umgang mit Bürokostenersatz und Sekretariatszulagen (aus denen Assistenten bezahlt werden) anstellte und 2006 zum Schluss kam, dass insgesamt ein riesiger Euro-Betrag regelwidrig abgerechnet wurde; dann die Verwaltung des Europaparlaments, das auf Grundlage dieser Ermittlungen eine Rückforderung von nicht weniger als 163.851 Euro an den Abgeordneten stellte; und nun auch noch der Europäische Gerichtshof Erster Instanz, der eine Klage Martins gegen diese Rückforderungen in allen Punkten abwies.
Als wäre das nicht genug, lehnt sich auch noch sein Körper gegen ihn auf, wie der Abgeordnete selber auf seiner neuen Homepage expressiv zur Schau stellt: „Es ist verhext. Meine linke Körperhälfte ,krampft‘ oft mehrfach täglich vom Unterschenkel bis zum Nacken. Dabei verstärkt sich der Tinnitus, der Pfeifton im Ohr, sodass ich manchmal sogar ein Gespräch in einem ruhigen Raum nicht mehr verstehe…“
Was ist da los? So sieht Martin die Welt: Alle anderen sind im Unrecht, nur er, der selbst ernannte Aufdecker und Jäger des Spesenmissbrauchs im EU-Parlament, ist eine Lichtgestalt, stets im weißen Sakko, immer im Recht, auf der Seite der Guten und Gerechten. Nun weist er sich gar schon die Märtyrerrolle zu. Das Problem an der Selbststilisierung des wortmächtigen früheren Journalisten ist aber nicht der schrille Auftritt, sondern sein eigener zweifelhafter Umgang mit Fakten, auch bei EU-Spesengeldern, seiner Spezialdisziplin im Wahlkampf.
Das Problem an Martin ist, dass er selber keinen direkten Einblick in seine Finanzgebarung zulässt, wie er das von anderen immer verlangt. In Bezug auf Transparenz ist er einer, der Wasser predigt, aber Wein trinkt. Deshalb sind auch Vorwürfe gegen ihn so schwer zu überprüfen, wie ich das in früheren Blogs bereits mehrfach festgehalten habe. Ein Beispiel: Auf seiner Homepage schreibt er, dass er 200.000 Euro in Projekte für Jugendliche gesteckt habe. Was das genau sein soll, darüber gibt es nur Vermutungen, und auch böse Gerüchte, die hier aber aus rechtlichen Gründen nicht ausgeführt werden.
Das wird viele irritieren, die Martin gewählt haben, weil sie glaubten, er werde mit den Spesenmissbräuchen im EU-Parlament aufräumen. Aber die Differenz zwischen Sein und Schein, zwischen Behauptung und Abrechnung lässt sich nun schwarz auf weiß nachlesen auf den fast 40 dichten Seiten der Urteilsbegründung des EU-Gerichts. Dort wird (verfügbar ist derzeit nur die französische Fassung) in allen Details geschildert, was die Olaf-Fahnder beanstandet haben, wie viele Gespräche und Ausgleichsversuche es mit dem Generalsekretär des Europaparlaments gegeben hat, was die Regelwerke der Geschäftsordnung des Parlaments vorsehen, in welchen Punkten Martin gegen sie verstoßen hat.
Exemplarisch nur zwei, drei Beispiele: Martin hat demnach zigtausend Euro für Assistenten bezogen, die er beschäftigte, für die er aber Mitarbeiterverträge nicht korrekt vorlegte, wie das vorgeschrieben war. Oder er hat in einem anderen Fall einen Mitarbeiterkontrakt gelöst, ohne das der Verwaltung zu melden (die daraufhin weiterzahlte). Oder er hat offenbar Büroaufwendungen aus Spesentiteln bestritten, die dafür nicht gewidmet waren.
Bei seinen Einlassungen im Verfahren beteuerte der Abgeordnete immer wieder, dass er „administrativ nicht so bewandert“ sei. Das kann man glauben – oder eben nicht. In seiner Reaktion auf die Abweisung seiner Klage am Donnerstag spricht er von „Missverständnissen“.
Das wilde Konvolut des Aktes Martin lässt aber eher den Schluss zu, dass er es im Gegenteil einfach nicht so genau genommen hat, wann warum und wofür er tausende und abertausende Euro bezogen hat. Ausgerechnet der Mann, der seine Kampagnen mit der Anprangerung des wirklichen oder vermeintlichen Spesenmissbrauchs im EU-Parlament geführt hat.
Ein anderes Beispiel: Aus dem Regelwerk, das vom Gericht zitiert wird, geht ganz klar hervor, dass der Abgeordnete versucht hat, Zulagen von einem Kalenderjahr ins nächste zu verschieben. In diesem Punkt waren die Vorschriften zum inkriminierten Zeitraum besonders eindeutig: Solches geht nicht. Das Geld muss vom Parlament zurückgefordert werden. Nun jammert Martin, dass das Regelwerk inzwischen gelockert wurde – ein Eingeständnis. Was hätte wohl der Wahlkämpfer Martin gemacht, hätte er einen Fall präsentieren können, in dem ein EU-Abgeordneter eine Abfertigungszahlung für einen Ex-Mitarbeiter aus dem „falschen“ Budget bestritt? Nur Schlamperei? Wir sprechen nicht von unbedeutenden Kleinigkeiten, von tausenden Euro.
Insgesamt stehen nun nach dem – noch nicht rechtskräftigen – Urteil der Luxemburger Richter jetzt mehr als 163.000 Euro zur Rücküberweisung an. Martin wäre wahrscheinlich nicht Martin, wenn er auf seiner Homepage nicht ankündigen würde, dass viele Freunde und Unterstützer für ihn einspringen würden, weil er das aus seiner Privatschatulle zurückzahlen müsste. Wieder einmal ist er nur eine verfolgte Unschuld. Das Gericht geht er frontal an, die EU-Höchstrichter stünden „unter parteipolitischem Einfluss“.