Gerichtlicher Albtraum

16. Dezember 2010, 18:05

Der Wiener Neustädter Mafiaprozess gegen 13 Tierrechtler hat sich zu einem Prozessmonster entwickelt

Fast könnte man es als verfrühtes Weihnachtswunder bezeichnen: Dass die Vernehmung der Polizeispionin "Danielle Durand" beim Tierschützerprozess in Wiener Neustadt am Donnerstag doch noch startete, bevor das Verfahren am Ende des Tages in mehrwöchige, ferial bedingte Lähmung verfiel, kam nach den Blockaden und dem Chaos der letzten Verhandlungstage richtig unerwartet.

Tatsächlich hat sich der Wiener Neustädter Mafiaprozess gegen 13 Tierrechtler, der sich bereits seit März dahinschleppt, zu einem gerichtlichen Albtraum entwickelt: zu einem Prozessmonster, das bei jedem Beweisantrag, bei jeder Bemerkung zu stocken droht, wo jede Verteidigerfrage "Vorfragen" - und von dort aus langatmige Verlesungen - zur Folge hat. Wo keine Stunde ohne peinlich-pädagogische Ermahnungen der Beschuldigten durch Vorsitzende Sonja Arleth vergeht.

Keinen Unterschied macht Arleth dabei zwischen substanziellen Selbstverteidigungsversuchen der beschuldigten Aktivisten und deren ebenfalls bemerkbaren Bestrebungen, den Prozess zu politisieren. Von einer "Waffengleichheit" zwischen Anklage und Angeklagten, wie sie Verfechter eines modernen Strafverfahrensrechts fordern, ist dieses Verfahren damit Dekaden entfernt. Wobei: Im Landesgericht Wiener Neustadt, wo von der ORF-Videocausa hin zum Tierschützerfall vieles zum Problem wird, hegen Modernisierer da ohnehin keine Hoffnungen. (Irene Brickner/DER STANDARD, Printausgabe, 17. Dezember 2010)

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OPFERFONDS?

Nach allem, was bisher über diesen doch wohl wenigstens sonderbaren "Tierschützerprozess" an Unappetitlichem und leider für die betroffenen Angeklagten Existenzgefährdendem an die Öffentlichkeit gekommen ist, ist es nun höchst an der Zeit, darüber nachzudenken, wie man helfen kann, dass diese bedauernswerten Personen wieder Fuß fassen können, nachdem sie wohl nach dem Prozess vor den Trümmern ihrer Existenz stehen werden.

StGB 278a

ist das heutige Heimtückegesetz

"Südfront"

http://preview.tinyurl.com/25tfgs8

" Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat den Ruf, keine gewöhnliche Staatsanwaltschaft zu sein, wenn man etwa den laufenden Tierschützerprozess oder Ihren Fall betrachtet. In Justizkreisen trägt die für ihre unorthodoxe Herangehensweise bekannte Wiener Neustädter Behörde angeblich den Spitznamen "Südfront". "

Der Zusammenhang

den einige hier oder vielleicht sogar die meisten nicht verstehen (wollen) ist folgender:

Die vermeintlichen "Tierschützer" haben (es gilt die Unschuldsvermutung) zahlreiche kriminelle Taten gesetzt - schwerwiegende: Körperverletzung, Sachbeschädigung, Nötigung, vielleicht Erpressung usw.

Und sie waren unstrittig arbeitsteilig, somit organisiert tätig.

Kriminell+organisiert = Organisierte Kriminalität, das ist klar.

Als rechtschaffener Bürger begrüsse ich es, dass derart organisierte Kriminalität strafrechtlich verfolgt wird.

Auch (besonders) wenn sich die Täter in besonders perfider Hinsicht ein hehres Ziel, in diesem Fall das Mäntelchen des "Tierschutzes" umhängen wollten.

Ich bin sicher vielen geht es genauso.

WER VON DEN HIER ANGEKLAGTEN IST KRIMINELL??????????

sag uns bitte, wer von 13 beschuldigten hat zahlreiche kriminelle Taten gesetzt - schwerwiegende: Körperverletzung, Sachbeschädigung, Nötigung, vielleicht Erpressung usw. ???????? oida, behalt deine beweise bitte nicht für dich, der herr staatsanwalt (handler) und die frau arleth ("gericht") würden sich bestimmt nicht lumpen klassen, wenn hier endlich (nach 10 ergebnislosen monaten) mal ein konkreter vorwurf oder gar ein beweis ins (verfahrens)spiel kommen würde! und wenn du nur so daherpostest, ohne konkrete fakten u.ä........ dann wisse: jemanden einer straftat zu bezichtigen die er/sie NICHT begangen hat IST STRAFBAR! ...dann landet unser lieber willi, viell. noch im kühlen gefängnis....

Lass doch vielleicht einmal in deinem Leben einen glasklaren Blödsinn unkommentiert stehen!

rechtschaffener Bürger?

Sie unterstellen den Angeklagten "organisierte Kriminalität". Ich halte Sie, Herr ".von. Fürstenberg", für maßlos beschränkt und - es gilt die Unschuldsvermutung! - für kriminell.

Für Sie ist wohl Angriff die beste Verteidigung! Was
Fürstenberg sagt ist ja nicht falsch und seine
Schlüsse sind nicht unlogisch. Ihre unqualifizierten
Unterstellungen sind bloß haltlos.

"Was Fürstenberg sagt ist ja nicht falsch"
Fürstenberg sagt: "Die vermeintlichen "Tierschützer" haben zahlreiche kriminelle Taten gesetzt"
und das ist schlicht und ergreifend verleumdung.

trotz der größten "ermittlungs"aktion der österreichischen geschichte gibt es keinen einzigen beweis für irgendeine straftat, die von einem der angeklagten begangen wurde.
im gegenteil: die existenz der verdeckten ermittlerin wurde, weil ihre aussage nur entlastend sein konnte von ihren vorgesetzten unter meineid vor gericht geleugnet.

deshalb ist die klassifizierung von Fürstenberg als beschränkt bis kriminell (egdu) zutreffend.

Das stimmt einfach nicht.

Warum stehen dann keine dieser Taten zur Anklage? Keine einzige?

PS: Sie sind ein gemeiner Dieb und Mörder (es gilt die Unschuldsvermutung)

Blöder kann mans nicht schreiben :-)

"Die vermeintlichen "Tierschützer" haben (es gilt die Unschuldsvermutung) zahlreiche kriminelle Taten gesetzt."
Erpressung fällt sogar unter den "vielleicht"- Paragraphen, das find ich schon ziemlich entfernt vom Rechtsstaat.

Also was jetzt: Kriminelle Taten oder Unschuldsvermutung ?

Kriminell hat sogar die eigens eingeschleuste kriminelle Mitarbeiterin bestritten.
Arbeitsteilig funktioniert außer der Ich-AG jeder Job.

Eure Dekadenz, begeben Sie sich bitte unter Ihresgleichen und verpesten Sie nicht hier die Luft.

Also:

als rechtschaffener Bürger würdens keinen .von. -Titel tragen, denn Sie wüßten, dass dieser Unfug seit 1920 der Vergangenheit angehört, ebenso wie Ihre Auffassung von Gesetz. Bis dato hat sich noch keiner der erhobenen Anklagepunkte halten können - zum Glück hält man Gestalten wie Sie nur mehr in verstaubten Burgen zur Volksbelustigung - da geht es vielen genauso wie mir.

Ich bin sicher, Fr. oder Frl. Arleth

wird über den Auftritt des rechtschaffenen Bürgers „Didl.v. Fürstenberg“ sehr erleichtert sein, wenn er die zahlreichen kriminellen Taten wie z.B. schwerwiegende: Körperverletzung, Sachbeschädigung, Nötigung, vielleicht Erpressung usw. – welche die pösenpösen Tierschützer seiner Wahrnehmung nach (oder möglicherweise seiner kranken Phantasie nach) verübt haben – als Zeuge der Anklage und des so unvoreingenommenen Gerichts darlegt.

Ja, welche Straftaten

sind es, Herr von Fürstenberg?

so, so! Welche Straftaten denn? Wissen SIE mehr?

herr graf, bist du's?

soviel dreiste arroganz und böswillige unterstellungen in einem posting, das ist beachtlich!

degenerierter Adel

- haben Sie sich was Schlaues erwartet??

övp-gerechtigkeit im zwetschkenland

beim strafrecht geht es im grunde um eine sicherstellung der beachtung der menschenrechte durch alle.

das strafrecht richtet sich daher immer an alle.

nun steht außer streit, dass die övp eine organisation ist.

außer streit steht weiters, dass övp-mitglieder immer wieder zb. wegen amtsmissbrauchs im zusammenhang mit briefwahl-betrug rechtskräftig verurteilt wurden.

nun komme ich auf ihre eigenen prinzipien zurück und frage mich, warum die aus der organisatorischen infrastruktur der övp entstandene kriminalität nicht auch der organisation övp zugerechnet wird.

warum wird daher nicht auch gegen die gesamte övp als kriminelle organisation ermittelt und gegen die övp ein jahrelanger prozess geführt???

rechtsstaatlichkeit ist der övp

doch so was von wurscht!

die guten (schwarzen) ins töpfchen, die schlechten (alle anderen) ins kröpfchen. und aus.

gleichheitsgrundsatz, faires verfahren, menschenrechte?

samma aber sehr naiv!

mit § 278a stgb glauben die machthaberer des zwetschkenlandes, sich einen freibrief für politisches mobbing zugeschanzt zu haben

allerdings haben sie für ihr politisches mobbing übersehen, auch gleich die menschenrechte aufzuheben sowie das strafrecht, das die menschenrechte absichert.

dieser schauerprozess ist ein lehrbuchbeispiel für die funktionsweise von politischem mobbing und birgt den stoff für hundertschaften von diplomarbeiten, dissertationen und habilitationen im kommenden jahrzehnt

es wird bei der aufarbeitung dieses schau(er)prozesses um nichts geringeres gehen

als darum, licht ins dunkel der korrupten und mafiosen verfilzungen im zwetschkenland zu bringen, die vor nichts zurückschrecken, um sich ihre machtmissbrauchspositionen in politik, justiz und wirtschaft auch weiterhin gegenseitig zuschanzen zu können.

selbst die korruptionsbehörden scheinen im zwetschkenland nicht über den freiraum zu verfügen, um dieses undurchdringliche machtmissbrauchsdickicht einmal kräftig durchlüften zu können

korruption und missbrauch von macht stinkt im zwetschkenland vom kopf

Österreich ist alles andere als ein Rechtsstaat, sondern ein korrupter Polizeistaat

die Österreicher sind sehr tierlieb- aber ausschließlich zu Hunden und Katzen und anderen "Heimtieren"

Das Wohl des lieben Hunderls wird sogar höher eingeschätzt als das menschliche,weil man dem armen Hunderl die Folter des Maulkorbtragens ersparen will, wofür jeder Verständnis hat,werden halt zerfleischte Kleinkinder als Kollateralschaden in Kauf genommen,wenn ein Killerhund eingeschläfert werden soll, heißts:"Der arme Hund kann nix dafür,der Mensch ist schuld".
Wenn jemand ein "unschuldiges Tier" absichtlich quält,ist ihm die öffentliche Empörung sicher.
Sobald aber "Nutz"tiere um des Heiligen Profites willen gequält werden,sieht die Sache ganz anders aus:Jeder,der auf diese Qual hinweist,sich für die gequälten Geschöpfe einsetzt,ist ein "Spinner" und-wie wir jetzt wissen-ein potentieller Staatsfeind.

wenn ich mir aber das letzte papierl von robin hood(?) angucke, wos über die haltung der grönlandhunde herziehen, wüsst ich schon paar hansln die ob der uninformiertheit eins übern virtuellen zigurie bekommen sollten. oder postsendungsverbot.

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