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Richterin Sonja Arleth wehrte am Donnerstag Anträge der Verteidigung ab.
Wiener Neustadt - Der Fantasie sind offenbar keinerlei Grenzen mehr gesetzt - und auch am letzten Verhandlungstag vor Weihnachten schenken sich das Gericht und die Verteidigung im Tierschützerprozess nichts.
Donnerstag, 9.00 Uhr - Richterin Sonja Arleth möchte zügig mit der Einvernahme jener verdeckten Ermittlerin beginnen, die mehr als 15 Monate lang als "Danielle Durand" bei den Tierschützern aktiv war und 18 Monate mit ihnen per Mail intensiv kommunizierte.
Wäre da nicht das Problem mit der plötzlichen Überfüllung des Saales: Mehr als 40 HAK- und Polizeischüler hatten im Verhandlungssaal Platz genommen - während draußen Angehörigen und Freunden der Angeklagten gesagt wurde, es seien alle Plätze reserviert. "Das kommt meines Erachtens einem Ausschluss der Öffentlichkeit gleich", protestiert Verteidiger Josef Philipp Bischof. Er stellt den Antrag, dass zumindest ein Teil der Öffentlichkeit wiederhergestellt werde. Sechs der 13 Angeklagten waren demonstrativ nicht im Saal erschienen. Richterin Arleth unterbricht die Verhandlung, um Rücksprache mit dem Gerichtspräsidium zu halten.
9.40 Uhr: Richterin Arleth erklärt, die Zählkarten würden ausschließlich "nach zeitlichem Einlangen der Anfragen" ausgegeben. Man könne aber freie Plätze in den zwei Journalistenreihen ab 9.45 Uhr vergeben - also unterbricht sie die Verhandlung neuerlich.
10.10 Uhr: Verteidiger Bischof bleibt dabei: "Ich erachte die Abhaltung eines fairen öffentlichen Verfahrens nicht gegeben. Den Polizeischülern wurden die Zählkarten schon am Eingang ausgeteilt - sie waren offenbar vorbestellt."
Die nächste Unterbrechung.
11.15 Uhr: Alle 13 Angeklagten sind anwesend - Richterin Arleth begründet neuerlich, warum sie die verdeckte Ermittlerin in einem anderen Zimmer mit Videoübertragung in den Saal einvernehmen will. Diese sei "im Interesse der Wahrheitsfindung geboten, im Zusammenhang mit der Gesamtsituation." "Danielle Durand" sei psychisch schwer belastet - nicht zuletzt auch wegen der medialen Berichterstattung, in der sie wegen einer angeblichen Affäre mit dem Zweitangeklagten "undercover lover" genannt wurde.
Verteidigerin Alexia Stuefer stellt neuerlich einen Antrag, die Zeugin im Saal zu vernehmen, sie sei "eine bestens geschulte Polizeibeamtin. Es ist anzunehmen, dass sie derartige Situationen gewohnt ist". Bischof beantragt ein medizinisches Gutachten über den psychischen Zustand der Zeugin. Arleth zieht sich wieder zur Beratung zurück.
11.37 Uhr: Die Anträge der Verteidigung werden abgelehnt. Es sei wichtig, "eine Atmosphäre zu schaffen, dass die Zeugin in der Lage ist, in Ruhe und ohne Druck zu antworten".
Nach der Mittagspause ist es dann endlich so weit. "Danielle Durand" wird im Nebenzimmer von Richterin Arleth befragt. Prompt wird aber der Ton der Vernehmung zunächst im Gang des Landesgerichts übertragen.
Sie sei von April 2007 bis Juli 2008 getarnt als Französischstudentin in die Szene eingeschleust worden, berichtet die Ermittlerin schließlich. Sie habe gewusst, dass eine Soko wegen "Sachbeschädigungen in der Modebranche" gegründet worden sei.
Allerdings: Strafrechtlich Relevantes habe sie nie gelesen, gehört oder gesehen.
Der Prozess wird im Jänner fortgesetzt. (Roman David-Freihsl/DER STANDARD, Printausgabe, 17. Dezember 2010)
Aktivisten entrollten Transparent auf Befreiungsdenkmal am Innsbrucker Landhausplatz
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Anklage wegen Freiheitsentziehung, Körperverletzung und Verleumdung
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VGT-Obmann erhielt nach eigenen Angaben 35.000 Euro
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Geteilte Ansichten zu Karls Paragraf-278a-Entschärfung
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"§278a - Gemeint sind wir alle!" von Christof Mackinger und Birgit Pack
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sollte nicht sein - auch nicht unter ausschluss der öffentlichkeit - auch wegen der mittlerweile sehr naheliegenden unschuld der beklagten!
Was macht eigentlich die justiz zb. mit auftraggebern von hinrichtungen osteuropäer innerhalb österreichs, im auftrag einer anscheinend postsowjetischen politik?
Der Saal wird komplett mit dementen Senioren und Seniorinnen aus nahegelegenen Seniorenheimen besetzt. Zählkarten werden unter den höchstmöglichen Pflegestufen und für die letzte Ölung Präparierten ausgelost.
Die Journalistenreihen, werden mit dann gerade Verstorbenen von Palliativstationen besetzt.
Wer sich hinterher erinnert, dort gewesen zu sein, wird wegen Mitwisserschaft nach dem Mafiaparagraphen verurteilt.
Stay tuned!
(Richterin A. inspired by: Kafka, Orwell, Huxley, Freisler)
Wo ist die Verhältnismaßigkeit zwischen Prozeßaufwand und möglichem Ergebnis? Gibt es noch irgendwelche Indizien oder Beweise, die es noch zu prüfen gilt? Oder wird solange verhandelt, bis IRGEND ETWAS gefunden und nachgewiesen ist - und sei es einmal Falschparken?
Der Prozeß ist lächerlich und schadet dem Ansehen der Justiz extrem! Das Bild der "Bananenrebuplik Österreich" in Sachen Justizsystem bekommt durch solche Aktionen gewaltigen Auftrieb.
Das Leben der Angeklagte ist nachhaltig zerstört: Familien weg, Wohnungen weg, Job weg. Wer entschädigt im Falle eines Freispruchs die Leute? Der Staat, wenn überhaupt und damit wir alle und nur weil Staatsanwaltschaft und Ermittler völlig daneben gegriffen haben.
es ist wirklich beinahe schon zu surreal wie hier mit penibler genauigkeit jeder noch verbleibende gedanke, und sei er noch so winzig, dass zumindest der anschein eines rechtsstaatlichen prozess gewahrt werden möchte, vollends zerstört wird. was bleibt ist eine ungeuere wut auf die handelnden personen und die frage, wer denn wirklich die größte bedrohung für die demokratie im land ist. ist es tatsächlich ein schreiender strache oder vielleicht doch eher eine machtgeile övp, die machtmissbrauch völlig neu definiert? ich bin mir da leider nicht mehr so sicher; nicht, dass ich je so naiv gewesen wäre in österreich einen rechtsstaat zu sehen; aber dieser prozess erinnert wirklich an die 30iger jahre - einzig das urteil dürfte anders ausfallen.
Egal wie das Urteil ausfällt. Die Existenzen der Angeklagten sind vernichtet. Können sich die nicht am Staatsanwalt schadlos halten? Falls nicht, muss der Staat das himmelschreiende Unrecht wieder gut machen - wobei das in Österreich wohl Neuland wäre.
und sollte mit meinem vorigen post auch überhaupt nicht in frage gestellt werden - gerade darin liegt ja der skandal.
der unterschied, den ich dennoch hervorheben wollte, war vielmehr jener dass in den 30iger und 40iger jahren die angeklagten vermutlich zum tode verurteilt worden wären; die bestrafung also wesentlich drakonischer ausgefallen wäre.
der prozess ähnelt diesen schauprozessen aber in der art und weise wie er geführt wird; am ende wird halt "nur" wirtschaftliche ruin stehen und nicht die zerstörung des lebens selbst.
ich hoffe natürlich auch sehr stark darauf, dass es für die angeklagten eine möglichkeit gäbe entschädigungen in millionhöhe einzufordern - evlt über den eugh? - sehe aber hier dennoch eher schwarz.
freilich reichen 750 zeichen nicht einmal im ansatz um zu begründen warum österreich für mich für die nächsten jahrzehnte den status eines rechtstaates verwirkt hat - dieser prozess hier reicht aber schon als gutes einleitungskapitel.
ein weiterer symptomatischer fall wäre da zb mehrfacher amtsmissbrauch, auch faktisch klar darlegbar, durch einen ehemaligen innenminister, der nur durch einen weiteren amtsmissbrauch eines staatsanwaltes von der anklage verschont wurde.
Die Staatsanwaltschaft wollte sie nicht nur nicht aufrufen, sondern ihre Existenz sogar verschweigen. Erst ein Privatdetektiv der Verteidigung hat durch Zufall herausgefunden, dass dei Polizei eine Undercover Polizistin eingeschleust hatte.
Diese Zeugin hätte gar nicht aufgerufen werden sollen. Denn in Österreich verwendet die Justiz offenbar nur mehr Zeugen, die die Angeklagten belasten. Der Hinweis auf die Zeugin kam offenbar von einem Detektiv. Das alleine ist ein Skandal erster Güte und müsste zur sofortigen Ablöse der Ermittler sowie des Staatsanwaltes führen. In jedem zivilisierten Land der Welt würden diese wegen Misbrauch der Amtsgewalt und Behinderung der Justiz angeklagt.
Nein. Denn es ist ein Grundrecht, dass sich Angeklagte nicht selber belasten müssen. Aber die Staatsanwaltschaft hat verdammt noch mal die Aufgabe, nicht willkürlich anzuklagen, sondern auch Belastendes in den Prozess einzubringen. Wobei in diesem Fall überhaupt keine Anklage erhoben hätte werden dürfen.
Nein - das weißt Du aber genau, daß das Unsinn ist.
Aber die Polizei hätte diese VE und deren Ergebnisse schon vorab bekannt geben müssen. Und jetzt fragt man sich halt, warum die Polizei die VE geheimgehalten hat: es bleibt daher der Schluß zu ziehen, daß die Ergebnisse bzw. Nichtergebnisse nicht genehm waren.
Die Angeklagten sind nur indirekt darauf gestoßen dass es eine verdeckte Ermittlerin gab. Erst als die zuständigen Behörden nicht mehr anders konnten wurden dem Gericht die Daten dieser Frau übermittelt. Weder die Staatsanwaltschaft (Die gesetzlich verpflichtet ist zur Wahrheitsfindung, also auch "Entlastendes" offenlegen und heranziehen müsste) noch die Polizei hat von sich aus diesen Umstand dass es eine verdeckte Ermittlerin gab offengelegt. Die hätten allen Ernstes den Prozess beendigen lassen, ohne dass das Gericht jemals davon Kenntnis erlangt hätte.
Unschuldig bis die Schuld bewiesen ist! Gilt hier aber anscheinend nicht mehr, zumindest wird unter Juristen nur mehr der Kopf geschüttelt.
wurden bereits verfilmt:
http://www.youtube.com/watch?v=-... re=related
Nicht einmal der ORF schafft es in den Nachrichten diesen Prozess als Erfolg darzustellen und auch der Boulevard ist dagegen. Die Regierung wollte mit diesem Prozess an kritischen Gruppierungen ein exempel statuieren. Geklappt hat es vorerst nicht, was aber nicht an den Bemühungen des Staates, sondern am kleinen Rest von noch vorhandener Zivilcourage in den Medien liegt.
- generaliter - würde ich da nicht dahinter sehen. vielleicht einen oder zwei vertreter. eher gewisse interessensgruppen - man kennt sie u.a. aus den seitenblickeberichten - und deren netzwerke.
nun, da den handlangern des vorauseilenden gehorsams die dinge aus dem ruder laufen, setzen die dümmlichen strategien der vertuschung und des korpsgeistes (iustiz deckt exekutive) ein.
ist an sich nicht unbedingt etwas schlechtes, denke ich. und wenn es hinweise auf organisierte kriminalität gibt, dann kommt er auch zu recht zur anwendung. allerdings muss das gericht dann auch erkennen, wann es zeit ist die bremse zu ziehen. das scheint hier der fall zu sein.
verurteilt sie (entsprechende beweislage vorausgesetzt natürlich) wegen sachbeschädigung, nötigung, was auch immer da drin steckt. aber beendet diesen prozess. schnell.
Der Mafia-Paragraf ist so nötig wie ein Kropf und ein Kniefall vor Amerika (11/9), denn
1.reichen unsere Gesetze völlig aus und
2. war der Terrorismus in Europa in den 70igern wesentlich direkter, doch auch zu dieser Zeit hats keinen Terrorparagrafen gebraucht.
M.E. ist der Terrorparagraf ein Vorbau und geht in Einklang mit dem exzessiven Sozialabbau v.a.in Europa und in Einklang mit der Installierung von Berufsheeren. Beides kann man gut gebrauchen, wenn die (gewollten) Unruhen in absehbarer Zeit ausbrechen werden (bzw. dies schon in Italien und Griechenland tun). Dazu paßt auch die versuchte Einschränkung der Pressefreiheit.
Und Nein, ich bin kein Amerika-Basher, behalte miraber vor, Fehlentwicklungen aufzuzeigen und zu hinterfragen.
... hat mir - ich hoff ich darf das hier zitieren - der Absatz im Orf-Artikel gefallen, Überschrift: "Malen und Basteln in der Kommandozentrale":
Zitat: "Auch bei Besprechungen im Büro des Vereins gegen Tierfabriken (VgT) - laut Strafantrag die „Kommandozentrale“ der kriminellen Organisation - sei sie gewesen. Während ihrer Anwesenheit wurden dort u. a. Transparente gemalt, Buttons gebastelt und Unterlagen kuvertiert, so die Zeugin."
Zuerst musste ich darüber wirklich lachen - aber das verging mir schnell in Anbetracht der Tatsache, dass Justiz und Polizei es ernst meinen damit... traurig, dass dieser Irrwitz nicht umgehend eingestellt wird... im Ausland lacht man schon über uns, den ORF-Link bekam ich von einem deutschen Kollegen...
"Inwieweit habe man erwartet, Erkenntnisse zur Gefahrenabwehr bei den Demos zu gewinnen, fragte die Richterin.
„Ich versteh’ die Frage nicht ganz“, war die Antwort.
Es habe die Möglichkeit bestanden, dass die Aktivisten dort gefährliche Angriffe planen, sich absprechen - etwa für „Jagdstörungen, Tiertransporterblockaden ... und andere Straftaten“, führte sie dann weiter aus und erntete damit Johlen im Saal."
In Oberstufenschulen ist es ganz normal dass man mal zu Gericht geht und sich eine Verhandlung anschaut. Und wenn gerade ein interessanter ist, dann schaut man sich natürlich den an. Ich war in einer geistlichen Schule und auch wir waren am Gericht. größeres ländliches Bezirksgericht. Die Fälle waren nur lächerlich. Und erst das Verhalten vor allem der Staatsanwältin werde ich nie vergessen. Wie man nur so ohne Hausverstand durchs leben gehen kann.
Diese Ausflüge zu Gericht hatten bei der ganzen Klasse den Effekt dass heute keiner mehr von uns die staatlichen Behörden ernst nimmt. War aber auch das Kredo der Schule: Hinterfrage alles und Jeden! (und das an einer geistlichen Schule!!)
Den Leuten die Augen zu öffnen bringt also schon was.
ich habe zwei fragen, die unbeantwortet geblieben sind, gestellt.
in kenntnis vieler bezirksstädte und den sozialen verbindungen in diesen, glaube ich auch an die möglichkeit, dass man sich solcherart ein "gefülltes haus" bestellen kann.
die von ihnen angeführte praxis ist durchaus positiv zu bewerten, es kommt immer auch auf die "interpretation" durch die lehrenden an.
ala Oberstufen von Gyms, Hak, HTL etc.
Die Polizeischüler gehen so viel ich weiß auch immer wieder zu Verhandlungen. Und klar wenn ein Fall ist wo eine der "ihren" noch dazu in einer speziellen Form verhört wird, dann geht man wenn möglich dort hin. Also auch hier würde ich noch nichts verwerfliches sein. Was aber hier passiert sein dürfte, ist dass die Polizeischüler die Platzkarten bereits am Eingang bekommen haben soll. Üblich wäre eine Austeilung nach dem Motto wer zuerst kommt mahlt zuerst, jetzt ist die Frage wurde dieses Prinzip mit der nicht üblichen Ausgabe der Platzkarte am Eingang eingehalten? Aber selbst wenn nicht, wäre noch mehr als die Hälfte der Plätze frei geblieben > ein Ausschluss der Öffentlichkeit sieht anders aus.
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