Entscheid

Gesamtes ORF-Material laut OGH geschützt

16. Dezember 2010, 11:14

Sicherstellung der Bänder basierte "auf Luft" - Oberster Gerichtshof betont Rolle der Medien als "public Watchdog"

Wien - Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat den Beschluss des Wiener Oberlandesgerichts (OLG) als rechtswidrig aufgehoben, mit dem dem Antrag der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt auf Sicherstellung sämtlicher Bänder für eine ORF-"Am Schauplatz"-Reportage über jugendliche Skins stattgegeben worden war. Für den OGH wurde der ORF mit diesem Antrag in seinem Grundrecht auf Meinungsfreiheit verletzt. Das Redaktionsgeheimnis schütze "alle Mitteilungen an Journalisten. Da gibt es keine Abwägungen. Das Redaktionsgeheimnis ist absolut", stellte der Senatsvorsitzende Eckart Ratz in der Begründung fest. Der als nichtig aufgehobene OLG-Beschluss hat laut Ratz "auf Luft" basiert.

Mit dieser Entscheidung steht nun endgültig fest, dass der ORF das Bild- und Tonmaterial nicht herausgeben muss, das die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt im Zuge eines Wiederbetätigungsverfahrens beschlagnahmen wollte. Das Strafverfahren hatte "Am Schauplatz"-Reporter Eduard Moschitz mit einer Skinhead-Reportage losgetreten.

Moschitz begleitete mehrere Tage zwei jugendliche Skins, unter anderem wurde eine Wahlkampfveranstaltung von FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache besucht, bei der angeblich Nazi-Sager getätigt wurden. Gegen die Jugendlichen wurde ein Verfahren nach Paragraf 3g Verbotsgesetz eingeleitet, Moschitz als möglicher Anstifter als Mitbeschuldigter geführt.

Umgehung des Redaktionsgeheimnisses nicht zulässig

Mit diesem "Kunstgriff" wurde von der Anklagebehörde insofern das Redaktionsgeheimnis umgangen, als sich Beschuldigte eines Strafverfahrens nicht mehr auf dieses berufen können. Wie der OGH nun allerdings feststellte, hätte das Redaktionsgeheimnis nur dann ausgehebelt werden dürfen, wenn gegen Moschitz ein "dringender Tatverdacht" vorgelegen wäre. Ein solcher sei jedoch von den Instanzen bisher nicht angenommen worden und damit offenbar nicht gegeben, betonte der Senatsvorsitzende Ratz.

Für das Höchstgericht sind sämtliche Mitteilungen, die einem Journalisten in Ausübung seines Berufs zukommen, vom im Par. 31 Mediengesetz verankerten Redaktionsgeheimnis geschützt, betonte der Fünf-Richter-Senat. Folglich waren davon auch die Filmaufnahmen umfasst, die Moschitz mit den beiden Skinheads im Strache-Wahlkampf sowie zuvor im Innenhof eines Gemeindebaus anfertigte - wo es nach Ansicht der Anklagebehörde bereits zu von Moschitz initiierten strafbaren Handlungen im Sinne des Verbotsgesetzes gekommen sein könnte, was jedoch die Jugendlichen, Moschitz und der ORF bestreiten. Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt wollte zu Beweissicherungszwecken sämtliche Bänder beschlagnahmen, was in erster Instanz von der zuständigen Richterin abgelehnt wurde.

"Betriebsunfall" Unvereinbarkeit

In zweiter Instanz bekam die Anklagebehörde dann recht, wobei sich im Nachhinein herausstellte, dass im betreffenden Senat des OLG die Schwester einer Oberstaatsanwältin saß, die - wenn auch nur am Rande - in dieser Sache bereits tätig gewesen war. Damit war eine Unvereinbarkeit gegeben, die für sich bereits die Nichtigkeit des OLG-Beschlusses bewirkt hätte, wie der OGH nun deutlich machte. Senatspräsident Ratz sprach von einem "Betriebsunfall", der "furchtbar ausschaue", aber nicht besonders dramatisch sei: "Wenn es die Schwester bemerkt hätte, wär' sie die Erste gewesen, die sich für befangen erklärt hätte und draußen gewesen wäre."

Gravierender bewertete der OGH, dass die Justiz im vorliegenden Fall das Redaktionsgeheimnis nicht entsprechend beachtet hatte. "Die Sicherstellung von einem Medium recherchierten Materials stellt einen Eingriff in das Grundrecht auf Freiheit der Meinungsäußerung dar, ist doch der Schutz der Vertraulichkeit journalistischer Quellen eine der Grundbedingungen der Pressefreiheit und bildet somit einen wesentlichen Bestandteil der konventionsrechtlichen Garantie. Ohne solchen Schutz könnten Quellen abgeschreckt werden, Medien dabei zu unterstützen, die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse zu informieren. Dies könnte zur Folge haben, dass die lebenswichtige öffentliche Funktion der Medien als 'public Watchdog' beeinträchtigt und ihre Fähigkeit, präzise und verlässliche Informationen zu bieten, nachteilig berührt werden", hieß es nach dem öffentlichen Gerichtstag in einer offiziellen Presseerklärung des Höchstgerichts.

Das Redaktionsgeheimnis umfasse "ausnahmslos alles, was Medieninhabern, Herausgebern, Medienmitarbeitern und Arbeitnehmern eines Medienunternehmens oder Mediendienstes im Hinblick auf ihre Tätigkeit bewusst mitgeteilt wurde". Die öffentliche Wahrnehmbarkeit eines Geschehens schließe darin enthaltene Informationen nicht vom Schutz der Vertraulichkeit journalistischer Quellen aus, gab der OGH zu bedenken. 

Staatsanwaltschaft ermittelt weiter

"Die Ermittlungen werden dadurch nicht einfacher", kommentierte Johann Fuchs, Erster Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, die OGH-Entscheidung. Das der Anklagebehörde bisher übermittelte Material werde man vorerst behalten, sagte Fuchs: "Von Zurückgeben kann keine Rede sein. Alles, was ein Journalist freiwillig herausgibt, ist nicht vom Redaktionsgeheimnis umfasst."

Die Staatsanwaltschaft wird das Wiederbetätigungsverfahren vorerst auch gegen den Moschitz fortsetzen, der nach Ansicht der Anklagebehörde zwei jugendliche Skinheads zu unter das Verbotsgesetz fallenden strafbaren Handlungen angestiftet haben könnte. Als nächste Schritte sind die - zum Teil ersten - gerichtlichen Befragungen der Verdächtigen geplant. Ebenfalls noch ausständig ist die Beschuldigteneinvernahme von FPÖ-Obmann Heinz-Christian Strache, dem in einem separaten Verfahren - basierend auf einer Anzeige von "Schauplatz"-Chef Christian Schüller - falsche Zeugenaussage und Verleumdung vorgeworfen wird. Strache behauptet, auf seiner Wahlkampfveranstaltung, die Moschitz mit den Jugendlichen besucht hatte, wäre ein "Sieg heil"-Ruf gefallen. (APA)

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dejanowitsch
00
17.12.2010, 07:41
Das ist ein faustdicker Blödsinn was hier geschrieben wird.

Bei terroristischer oder krimineller Aktion, gibt es natürlich keinen Schutz!
Aber leider - Pisa Deppen!

Hellsicht
40
17.12.2010, 00:17
Journalisten können also die Aufklärung von Straftaten verhindern

Und das wird vom Höchstgericht als in Ordnung angesehen.

Eigenartig.

Depeschendienst
00
16.12.2010, 23:29
Da war der Johann Fuchs auch dabei:

Tierschützer!

Der Vorwurf:

Bildung einer kriminellen Vereinigung Johann Fuchs, Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, sagt:
"Die zehn verhafteten Tierschützer sind radikale Mitglieder einer international vernetzten Personengruppe."

Christoph Baumgarten
01
16.12.2010, 18:32
Ein erfreuliches Urteil

Hätte eine der jungen Damen, mit denen er sich so gern umgibt, Bumsti Strache diese Ohrfeige gegeben, er würde sich vermutlich nicht mehr so schnell an eine Frau heranwagen. Diese Dame heißt Justitia. Bleibt zu hoffen, dass die Watsche ähnlich wehtut.
http://www.politwatch.at/stories/j... -ohrfeige/

MundMs
01
16.12.2010, 18:29
unsere law&order afinen Parteien hätten sich doch so gewünscht

dass der ORF die Bänder "herausrückt" und befanden somit das Redaktionsgeheimnis tatsächlich als nicht so absolut, wie es zu sein scheint.

Können sich diese Personen endlich mal mit dem Justizsystem und der Verfassung auseinandersetzen, bevor sie so einen Blödsinn von sich geben?

Frau Justizministerin empfindet ja anscheinend schon ein nicht letzinstanzliches Urteil als unfehlbar und als unbedingt Folge zu leisten:

http://kurier.at/kultur/2036367.php

Bluestone
20
16.12.2010, 18:04

Die Lage ist die:

Der ORF ist ein von Zwangsgebühren der Allgemeinheit und 160 MIO € Steuergeld von staatlicher Seite kontrollierter Propagandasender, dessen höchstbezahlten Manager niemanden Rechenschaft schuldig sind. Mit dem Urteil dürfen sie jetzt rechtlich geschützt die Meinung beliebig manipulieren.
War unter den Nazis auch nicht anders.

das ist alles sehr kompliziert!
 
00
16.12.2010, 17:49
Na sowas!

Grad' wenn's am schönsten ist, kommt der OGH daher und versaut einem den ganzen nationalen Selbsthass.

Aber Justizministerin Arleth wird das schon ausbügeln und ordentlich aufräumen mit dem Pack...

Depeschendienst
11
16.12.2010, 17:43
Johann Fuchs, Erster Staatsanwalt ?

Ist das einer mit Schmiss?

lt.aldoraine
00
16.12.2010, 19:06

anzunehmen

Peterk K
22
16.12.2010, 17:40
was aber, wenn aus dem "watchdog" ein "vicious dog" würde?

diese Frage wäre zu klären gewesen, also, ob dies überhaupt mit Redaktionsgeheimnis etwas zu tun hat, wenn es um eine "gestellte" Soapdoku geht!

Zudem geht es hier ja nicht um eine bewusste, aber geheim zu bleibende Mitteilung, sondern um Aussagen, die im Bewusstsein gemacht wurden, dass sie öffentlich werden sollen und daher ein Informantenschutz nicht vorliegt, bzw. es um die Frage geht. ob redaktionell manipuliert wurde.

Auch, welche Auswirkungen dies auf eine Klage hat, die ein Besitzer (bzw. Angestellter) dieses Videomaterials einbringt und bei seiner Klage dieses Material, das dem Sachverhalt dienlich sein könnte, zurückhält.

Sich allein auf ein Redaktionsgeheimnis zu berufen, das ohnehin niemand abstreitet, ist etwas dürftig.

Christoph Baumgarten
02
16.12.2010, 18:28
Wieso?

Das Video, das sich auf den Sachverhalt bezieht, nämlich das Band aus Wr. Neustadt, ist in Händen der Justiz. Alles andere hat mit dem Fall nichts zu tun.
http://www.politwatch.at/stories/j... -ohrfeige/

x aeins
00
16.12.2010, 17:26

na also, geht doch
glaub übrigens wenig an Verschwörungstheorien, auch nicht im Fall der "Tierschützer". Wie überall, gibts eben auch in der Justiz eine erhebliche Zahl von K.ffern, und das Fach Jus zieht ja auch nicht gerade eine kreative Elite an - einige erfreut es halt, mit Formalismen Macht ausüben zu können
aber solange der OGH noch funktioniert, passts ja irgendwie noch

kiss-chris
08
16.12.2010, 16:49
Wiener OLG-Richter sofort fristlos entlassen

Immerhin haben sie - laut OGH - ein Urteil auf "Luft" aufgebaut. Meines Erachtens ein glatter Amtsmissbrauch.

superalex
00
17.12.2010, 10:29
Null Ahnung

Ahnungslos?? Richter sind "unabhängig und unabsetzbar"!

jacques05
00
18.12.2010, 00:33
das stimmt nicht...

begeht ein richter amtsmissbrauch, ist er genau wie jeder andere anzuklagen und abzuurteilen.
aber sie meinen ja vermutlich die praxis in ö.
da haben richter und sta tatsächlich narrenfreiheit...

do the evolution
05
16.12.2010, 16:38
"Wenn es die Schwester bemerkt hätte, wär' sie die Erste gewesen, die sich für befangen erklärt hätte und draußen gewesen wäre."

jo mei, des muass ma scho verstehn! sie konnt jo ned wissn, dass ihr schwester staatsanwältin ist

jacques05
00
16.12.2010, 16:37
der eigentliche wahnsinn ist ja, dass diese luft-

schlösser bauenden gestalten in der justiz keinerlei
konsquenzen fürchten müssen.
nein, jene in wr.n. dürfen sogar weitermachen, anstatt
für 2 jahre den portier zu geben.
und im olg?
es stinkt gewaltig in österreich, besonders in der justiz.
wie kann es sein, dass so eine seltsame persönlichkeit
als sta im voraus eilenden gehorsam, wegen korruption, wegen dummheit, oder sonst was, andere menschen ohne not in große probleme stürzt?
ohne rechtliche konsequenzen.
und noch schlimmer, das olg diesen recht gibt, also richter.
fällt das niemanden auf, von den nr abg?
sollte man da nicht andere gesetze beschlie0en?
oder will man das am end gar?
na, liebe spö!
und grüne!
von den anderen erwarte ich mir nix anderes, als sie tun.

Fer Luzi
11
16.12.2010, 16:28

Ich halte dieses Urteil für grundlegend falsch. Die Postinggemeinde hier lässt sich leicht blenden, da es sich beim Beschwerdeführer um Strache handelt.

Aber: Es kann und darf nicht sein, dass jeder x-beliebige Redakteur - vor allem nicht in einem öffentlich, durch Zwangsgebühren finanzierten Medium - willkürlich Beiträge konstruieren darf, die dann als "unabhängige Berichterstattung" ausgestrahlt werden. Diese Art von Berichterstattung findet man normalerweise in Diktaturen.

Also rechtens ist diese Entscheidung mit Sicherheit nicht, das ist eine rein politische Auslegung des OGH. Jeder, der das für richtig hält, möge sich vorstellen, eine politisch umgekehrte Berichterstattung hätte stattgefunden. Da würden alle empört schreien.

kauf nix
00
16.12.2010, 16:05
und was ist wenn ich das material jetzt als unbeteiligter in die hände gespielt bekomme...

...und auf einer internet platform der breiten öffentlichkeit zugängig mache?? dann mach ich mich wahrscheinlich strafbar, oder?? ich hol mir dann mal die www.orfleaks.at....

Gemane
01
17.12.2010, 07:00

Wikileaks funktioniert ausschließlich nur wegen des Redaktionsgeheimnises. Gäbe es dieses nicht, dann gäbe es auch keine Quellen die internes Material weitergeben, da diese sich ansonsten vor Verfolgung fürchten müssten.

Als Journalist würden sie sich nicht strafbar machen und müssten auch ihre Quelle nicht preisgeben, wie hier vom OLG bestätigt wurde.

Dies ist ein wesentliches Element einer modernen Demokratie, wo die Medien als Vierte Gewalt gelten.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gewa... tenteilung

unschuldsvermutungsrettungsschirm
03
16.12.2010, 16:00

Wenn an Stracherls Behauptungen auch nur ein Körnchen wahr gewesen wäre, stünde es längst auf WikiLeaks. ;-)

o glorioso pé de friedenreich
015
16.12.2010, 15:43
"auf luft gebaut"

a ganz schöne watschn für das OLG eigentlich und die mit der FPÖ verbündete Staatsanwaltschaft Wr Neustadt ...

R. Lexer
00
16.12.2010, 17:58

Nicht vergessen, dass die Staatsanwaltschaft auch gegen Strache ermittelt und dessen Immunität auch aufgehoben wurde.

Wr. Neustadt ist in erster Linie ziemlich gaga.

Mike Myers
00
16.12.2010, 16:03
die sind nicht mit der FPÖ verhabert, glaub ich,

die sind einfach so ein bisserl merkwürdig.

encino
07
16.12.2010, 16:37

wenn man rausfinden will, wie sehr unsere justiz mit der fpö verhabert ist, braucht man sich nur die umfärbungen der jahre 2000 bis 2008 anschauen, und welche dieser herren heute noch in amt und würde sind.

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