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Die britische Anwältin des in London wegen des (schwedischen) Vorwurfs sexuellen Missbrauchs inhaftierten Wikileaks-Sprechers Julian Assange erwartet eine US-Anklage nach dem Spionage-Gesetz. "Natürlich glauben wir nicht, dass dieses auf Herrn Assange anwendbar ist und er in jedem Fall als Wikileaks-Verleger den Schutz des ersten US-Verfassungszusatzes genießt" , erklärte Jennifer Robinson dem TV-Sender ABCNews. Sie rechne jedoch damit, dass eine Anklage unmittelbar bevorstehe. Wie berichtet hat US-Justizminister Eric Holder vergangene Woche angeordnet, strafrechtliche Folgen zu prüfen.

1917

Der "EspionageAct" stammt aus dem Jahr 1917 und räumt der US-Justiz sehr weiträumige Möglichkeiten ein, auch gegenüber Nicht-US-Bürgern, die sich außer Landes aufhalten. Jeder, der "unerlaubte Dokumente besitzt, die mit der nationalen Verteidigung in Zusammenhang stehen" und diese im Glauben veröffentlicht, sie könnten den USA schaden oder anderen Nationen nützen, machen sich dem Gesetz zufolge strafbar.

"Pentagon Papers"

Als 1971 die US-Regierung das Verfassungsgericht anrief, um die Veröffentlichung der "Pentagon Papers" zum Vietnamkrieg durch New York Times und Washington Post zu verhindern, entschied das Gericht zwar zugunsten des Rechts zur Veröffentlichung. Gleichzeitig hielten die Richter jedoch fest, dass damit spätere strafrechtliche Verfolgung nicht ausgeschlossen sei. Daniel Ellsberg, der die geheimen Dokumente "geleakt" hatte, wurde 1973 wegen Verfahrensmängeln freigesprochen. (spu, DER STANDARD Printausgabe, 14. Dezmber 2010)

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