Schreiben an Ashton - Jerusalem als "Doppelhauptstadt" - Positive Reaktionen in Europa
Brüssel/Jerusalem - Die palästinensische Führung hat die
Europäische Union um Anerkennung des palästinensischen Staates innerhalb der
völkerrechtlichen Grenzen ersucht, die vor der 1967 erfolgten Okkupation des
Westjordanlandes und des Gazastreifens durch Israel bestanden haben. Ein
entsprechendes Schreiben von Chefunterhändler Saeb Erekat an die
EU-Außenbeauftragte Catherine Ashton, dessen Inhalt am Montag in Brüssel
bekanntgegeben wurde, weist insbesondere auf jüngte Empfehlungen europäischer
Missionschefs in Jerusalem hin. Die Stadt, deren besetzter arabischer Ostteil
von den Palästinensern beansprucht wird, sollte als "Hauptstadt von zwei
Staaten" anerkannt werden, heißt es in dem Dokument.
Schweden bereit für Anerkennung Palästinas
Schweden ist nach Angaben seines Außenministers Carl
Bildt bereit, einen palästinensischen Staat anzuerkennen. Der Stand des
Friedensprozesses im Nahen Osten sei "sehr beunruhigend", sagte Bildt am Montag
beim Außenministertreffen der Europäischen Union in Brüssel. Sein Land sei
gewillt, einen palästinensischen Staat anzuerkennen. "Wir wären froh, das zu
tun, wenn die Bedingungen erfüllt sind", noch sei es aber nicht soweit. Eine
zentrale Bedingung sei die Anerkennung Israels durch die Palästinenser. "Wir
streben an, dass das passiert", sagte Bildt. Die EU müsse beim Aufbau eines
Palästinenserstaates helfen, unterstrich der schwedische Außenminister.
Siedlungen "nicht tolerierbar"
Die EU-Außenminister dringen
auf die Fortsetzung der blockierten Gespräche zwischen Palästinensern und
Israelis. "Wie auch immer die Situation nun ist, wir müssen versuchen
sicherzustellen, dass der Friedensprozess vorankommt", sagte der britische
Außenminister William Hague. Europa sei enttäuscht, dass Israel einen Baustopp
von Siedlungen in den besetzten Palästinensergebieten ablehne. Hague verwies auf
die bedeutende Rolle der Amerikaner im Friedensprozess: "Auch weiterhin wird
dafür die Führung der USA benötigt."
Österreichs Außenminister Michael Spindelegger hält die israelischen
Siedlungen in den besetzten Gebieten für "nicht tolerierbar", zeigt sich aber
trotzdem zuversichtlich, die zerstrittenen Konfliktseiten "wieder
zueinanderzubringen". Die EU habe nach dem Scheitern des amerikanischen Versuchs
(eine Unterbrechung des israelischen Siedlungsbaus im Westjordanland zu
erreichen) eine "sicher stärkere Rolle" erhalten, sagte Spindelegger.
Der deutsche Außenminister Guido Westerwelle sagte in Brüssel, das
"Nahost-Quartett" (EU, USA, Russland, UNO) müsse sich weiterhin um Verhandlungen
bemühen. "Denn das schlechteste Ergebnis wäre, wenn jetzt diese
Friedensgespräche endgültig abgebrochen würden. Es geht darum, dass wir im
Gespräch bleiben im Nahen Osten."
Logische Konsequenz
Eine europäische Staatsanerkennung wäre die logische Konsequenz des Schutzes
des von der EU forcierten "Zwei-Staaten-Prinzips" und des
Nahost-Friedensprozesses, so Erekat in seinem Brief. Zuletzt hatten die beiden
größten Länder Lateinamerikas, Brasilien und Argentinien, als 103. bzw. 104 Land
einen unabhängigen palästinensischen Staat in den Grenzen von 1967 anerkannt,
ein Schritt, den die israelische Regierung als "schädlich" verurteilt hat.
Der palästinensische Premierminister Salam Fayyad hatte eine Staatsausrufung
für 2011 auch ohne vorherigen Friedensvertrag angekündigt. Der israelische
Außenminister Avigdor Lieberman hatte für einen solchen Fall gedroht, dass
Israel Teile des Westjordanlands annektieren und bestehende Friedensverträge
"annullieren" könnte. Der sechzig Prozent der Fläche des Westjordanlandes
umfassende sogenannte "Sektor C" steht ohnehin vollständig unter israelischer
Militärkontrolle.
Der Palästinensische Nationalrat als Exilparlament hatte am 15. November 1988
in Algier den "Staat Palästina" auf dem Territorium des besetzten
Westjordanlandes und des Gazastreifens proklamiert. Der damalige jordanische
König Hussein hatte daraufhin die staatsrechtliche Ausgliederung der von Israel
besetzten Territorien verfügt, um dem palästinensischen Selbstbestimmungsrecht
Rechnung zu tragen. (APA)