Arbeitsrechtsexperte: "Dienstnehmer muss aber alles Zumutbare unternommen haben"
Graz- Wer aufgrund von Schneeverwehungen bzw. Schneechaos nicht pünktlich oder gar nicht zur Arbeit kommt, kann dafür nicht entlassen werden, so der Arbeitsrechtsexperte Wolfgang Nagelschmied von der Arbeiterkammer Steiermark. Allerdings muss der Arbeitnehmer alles Zumutbare unternommen haben, um pünktlich beziehungsweise überhaupt zur Arbeit zu kommen, so der Fachmann am Freitag in einer Aussendung anlässlich der heftigen Schneefälle in der Steiermark.
"Ob eine Maßnahme zumutbar ist, wird im Einzelfall geprüft", sagte Nagelschmied. "Für einen gesunden Arbeitnehmer wird es auch zumutbar sein, einige Kilometer zu Fuß zur Arbeit zu gehen, wenn die Fahrt mit Pkw oder Öffis nicht möglich ist. Außerdem sei man verpflichtet, dem Arbeitgeber umgehend telefonisch zu verständigen. Wer wegen der Schneeverhältnisse nicht in die Arbeit gehen kann, muss dafür keinen Urlaubstag nehmen, da es sich um ein berechtigtes Fernbleiben handle. Sollte ein Arbeitgeber Verspätung oder Fernbleiben zum Anlass für eine Entlassung nehmen, so ist diese dann unberechtigt, wenn alles unternommen wurde, um an den Arbeitsplatz zu kommen. (APA)