Diskriminiert in Wien

Neue Rechte bei Beleidigung am Amt

Maria Sterkl, 1. Dezember 2010, 17:32

Wer in Wiener Einrichtungen diskriminiert wird, kann sich nun besser zur Wehr setzen - Auch Junge, Schwangere oder AtheistInnen werden gezielt geschützt

Ein Wiener schwarzer Hautfarbe kommt zum Schalter einer Wiener Sozialeinrichtung und bittet um Auskunft. „Immer Probleme mit den N.*", zetert die Schalterbeamtin, und schüttelt den Kopf. Der Mann traut seinen Ohren kaum und verlangt den Vorgesetzten. Der erscheint prompt, und zeigt Verständnis - für seine Untergebene: „Ja, immer diese Afrikaner", pflichtet er ihr bei.

Fälle wie dieser, der auf einer wahren Begebenheit beruht, könnten in Zukunft nicht ohne Folgen bleiben: Ein seit September geltender Passus im Wiener Antidiskriminierungsgesetz (ADG) gibt Diskriminierungsopfern künftig mehr Spielraum, sich gegen Benachteiligungen oder Belästigungen zu wehren. Konkret sieht das Gesetz ein Schlichtungsverfahren vor. Nur, wenn dieses Schlichtungsverfahren keine Einigung bringt, kann die Benachteiligung auch vor Gericht beanstandet werden.

Nicht nur Geld

Auf den ersten Blick klingt dies wenig vorteilhaft. ExpertInnen erwarten jedoch, dass die Opfer im Schlichtungsverfahren befriedigendere Ergebnisse erzielen könnten als vor Gericht: Per Klage können nur Schadensersatz-Forderungen geltend gemacht werden, und hier sind die Mindestsätze gesetzlich vorgegeben. Vor der Schlichtungsstelle hingegen „kann man im Grunde beliebig viel fordern", erklärt Volker Frey, Generalsekretär des Klagsverbands für Diskriminierungsopfer - also nicht nur Geld, sondern auch eine andere Art von Wiedergutmachung, oder auch die Zusage, dass die diskriminierende Behörde oder Person in Zukunft ihr Verhalten ändern werde.

Frey ist optimistisch, dass das Schlichtungsverfahren Opfern von Belästigungen oder Diskriminierungen neue, aussichtsreiche Wege zur Genugtuung eröffnet. Schließlich gibt es bereits Erfahrungen: Menschen mit Behinderungen konnten schon bisher per Schlichtungsverfahren zu ihrem Recht kommen. „Wir sehen, dass das in der Praxis recht gut funktioniert - und dass Betroffene im Schlichtungsverfahren zum Teil höhere Schadensersatz-Zahlungen bekommen als vor Gericht." Dazu kommt, dass Gerichtsprozesse mit Kosten verbunden sind - Schlichtungsverfahren hingegen sind kostenlos.

Wenn Gemeinde mitspielt

Zwar sind es nur ganz bestimmte Situationen des Alltags, in welchen das Gesetz anwendbar ist: Es muss einE BediensteteR der Stadt Wien, einer Gemeindeeinrichtung oder eines ausgelagerten oder im Auftrag der Gemeinde handelnden Unternehmens sein, von dem/der man sich diskriminiert oder belästigt fühlt.

Dafür kommen potenziell viel mehr Menschen in den Genuss der Schutzbestimmungen: Nicht nur Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der sexuellen Orientierung oder aufgrund einer Behinderung sind umfasst, sondern auch Benachteiligungen aufgrund des Alters, der Weltanschauung oder aufgrund einer Schwanger- oder Elternschaft. Nicht nur die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft wird als möglicher Diskriminierungsgrund anerkannt, sondern auch die Nicht-Zugehörigkeit zu einer solchen - somit werden auch AtheistInnen geschützt.

Änderungen einfordern

Was kann nun konkret im Schlichtungsverfahren gefordert werden? Volker Frey nennt ein Beispiel: "Wenn ein Wiener Kindergarten Kinder mit Behinderungen nur in einer eigenen Sondergruppe betreuen will, könnten Eltern mit dem Schlichtungsverfahren einfordern, dass das Kind in die Regelgruppe kommt."

Was für Opfer sexueller Belästigungen besonders relevant ist: Im Schlichtungsverfahren gibt es keine Anwesenheitspflicht. Es ist also möglich, nicht zur Schlichtung zu erscheinen, wenn dies dem Opfer nicht zumutbar ist. Die Voraussetzung für eine Klage wird dennoch erfüllt, wenn man es sich schriftlich bestätigen lässt.

Wien als Vorreiter

Das Wiener Gesetz sei vorbildhaft unter den Landesgesetzen, sagt Frey. Zu beachten sei jedoch, dass Verträge oder Bescheide nicht in den Anwendungsbereich des Gesetzes fallen: Verträge können vor der Gleichbehandlungskommission angefochten werden, während es bei Bescheiden wie bisher eine Anfechungsmöglichkeit gibt. 

Beschwerden können direkt bei der Wiener Stelle zur Bekämpfung von Diskriminierungen eingereicht werden, besondere Formvorschriften gibt es dafür nicht. Auf der Website des Klagsverbands zur Durchsetzung der Rechte von Diskriminierungsopfern finden sich jedoch ein Schlichtungsformular und ein Leitfaden für Schlichtungsverfahren nach dem Wiener Antidiskriminierungsgesetz. (Maria Sterkl, derStandard.at, 1.12.2010)

Kommentar posten
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Romeo und Julia
00
Verdeckt mit Fieldrecordern aufzeichnen

danach Anzeige erstatten. §120 StGB verbietet den Missbrauch verdeckter aufnahmen, das ist i.R. die eigene Nutzung oder Weitergabe an die Presse. Allerdings eine Weitergabe an ein Gericht kann niemals ein Missbrauch sein. Daher verdeckt aufzeichen, schriftliche Anzeige bei der Staatsanwaltschaft und Tonträger als Beweis beilegen.

Nix7
 
10
15.12.2010, 18:50
Und die Schildkrötpuppe

wird nicht diskreminiert?

knecht007
00
10.12.2010, 22:24

Ist es nicht möglich, höflich, kompetent, sachlich und freundlich zu sein???
Versteht es der Beamte sich abzugrenzen und sich nicht von seinem schlechten Ruf und den Vorurteilen ihm gegenüber betroffen zu fühlen, dann läuft die "Amtshandlung,..." auf der Sachebene ab und das bringt für beide Seiten enorme Vorteile!
Die Partei ist kein Bittsteller und der Beamte kann nur das tun, was im Rahmen seiner gesetzlichen Möglichkeiten steht.

Zitronenbaum
00
17.12.2010, 12:47
Moment mal...

... hast du schonmal mit einem patzigen "Beamten" zu tun gehabt? Eigentlich sind viele beim Bund angestellte gar keine Beamten und außerdem unterbezahlt.

Im übrigen: "kompetent" sein können manche Leute ungewollt nicht, wenn man sie nicht drauf schult, aber ihnen in die Arbeitsplatzbeschreibung "Telefondienst" reinschreibt, ohne nötige Informationen zu vergeben.

Man müsste halt mal neu strukturieren.

Kremser
03
13.12.2010, 10:21

"...was im Rahmen seiner gesetzlichen Möglichkeiten steht...."
Jo!
Und die Partei sieht auch sogleich ein dass es einen Rahmen gesetzlicher Möglichkeiten gibt.

Viele Parteien interessiert einen Schmarren was die gesetzlichen Möglichkeiten zu lassen, sie wollen das nicht verstehen und ihre seltsamen Vorstellungen durchsetzen! Ihr Egoismus ist Gesetz. Schluß aus Punkt!

Erwin Wolfram
00
8.12.2010, 23:01

komisch nur, dass gesamte abteilungen beleidigungen als ihr ziel haben, ich finde es strafbar und auch, dass der standard etwas von einzelfaellen schreibt...

cantanto
21
8.12.2010, 11:46
Solange über 90% der Wiener Beamten, ihren Job

auf Grund von Verwandtschaft, Bettgenossenschaft oder sonstigen "Naheverhältnissen" zu Politkern oder anderen Beamten hat, wird sich nichts daran ändern, dass so ziemlich alle Bürger permanent diskriminiert werden, wenn sie es wagen etwas von offizieller Seite zu brauchen. Dass wir mit unseren Steuern diese Individuen bezahlen und der Staat nichts anderes als ein Dienstleister für die Bürger sein soll, daran denkt niemand.

Besonders schlimm in Wien ist, dass ja gast alle Beamten ein rotes Parteibuch haben und der rote Nicht-Akademiker ja bekanntlich mindestens so braun ist wie die Blauen.

Kremser
12
13.12.2010, 10:23

ob beamte rot oder schwarz ist gleich verwerflich. ein beamter mit charakter und berufsethos ist bei keiner partei!
aber davon ist unser beamtenschaft welten entfernt!

moejoe187
00
11.12.2010, 22:42

Das ist Schwachsinn! Schon lange ist nicht jeder Beamte nur noch ein Roter..

Rauscher, der Hundefreund
10
9.12.2010, 18:30
Sie diskriminieren gerade auch, und das nicht wenig,

... nicht einmal fundiert, und von besonderer Ahnungslosigkeit strotzend. Beweisen´s Ihre 90%-Aussage - können´s nicht, weil sie nicht stimmt. Das Zusammenschmeissen mit dem blauen Gesocks lässt in mir den Wunsch aufkommen, dass einige "rote Nichtakademiker" Ihnen zumindest ein Haxerl stellen. Sie sind wohl frustrierten ÖVP-Wähler. Trösten sie sich, unter der Ägide Mareks wird diese Stadtpartei zur echten Minderheit.

Briefmarkenkleber
11
7.12.2010, 12:36

Na Gottlob haben wir keine anderen Sorgen.

Kantig
00
6.12.2010, 12:21
Die Rechte hat sich über die Organe in Ämtern beschwert?

Die im Amte tun doch sowieso nix.

Gilgamesh
01
6.12.2010, 08:19

Als Ausgleich sollte es aber auch zwingende "Benimmkurse" für Beamte geben...

Marlon62
511
3.12.2010, 08:20
Frage an einen Polizisten:

"Tschuldigung! Ist es strafbar, wenn man zu einem Vollidioten "Inspektor" sagt?" - "Nein, natürlich nicht." - "Danke, Herr Inspektor."

derPolizist
11
5.12.2010, 16:20

Nur gut, dass der Witz auch mit jedem anderen Wort statt "Inspektor" funktioniert...

Marlon62
12
6.12.2010, 13:58
Z.B.: "Polizist"

derPolizist
10
6.12.2010, 15:50

z.B.: "Marlon62" oder ihr Beruf...

Lux Perpetua
03
3.12.2010, 23:35
Der Witz hatte schon einen Bart,

als es noch keine Computer gab!

Marlon62
03
4.12.2010, 19:03
Nur alte Witze sind gut.

Schlechte Witze werden nicht alt.

Mathias
 
00
9.12.2010, 09:41
Nur alte Witze sind gut.

War das nicht ein Spruch vom Rudi Carell? ;-)

providentissimus
11
3.12.2010, 17:32
Frage an die Exorzismusabteilung im Salzamt

"Tschuldigung! Kann ich hier als Hausmittel gegen die schreckliche www.atheistische-religionsgesellschaft.at einen Exorzismus bestellen?" - "Sehr gerne. Aber ich muss Sie darauf aufmerksam machen, dass wir seit kurzem Exorzismus-Bestellungen nur mehr in nichtdiskriminierender Form entgegennehmen können - das Wort 'schrecklich' kann ich Ihnen also nicht in den Widmungstext eintragen."

Seehund
00
2.12.2010, 16:03

Also das Gesetz gibt's seit September, und jetzt wird darauf hingewiesen?

düsterzapp
01
2.12.2010, 16:21

naja, die gemeinde wien selbst hat wohl drauf "vergessen".

Erstversuch
93
2.12.2010, 15:49
Durchführungsverordnung Nr. 1

der österr. Beamtenschaft: " Parteien sind scheisse zu behandeln." Gilt für alle Hautfarben.

The_new_number_2
12
5.12.2010, 09:29

War das dein "Erstversuch", witzig zu sein?

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