Bild nicht mehr verfügbar.

EU-Vorschrift: Bis Ende 2014 müssen auch in Österreich alle legal im Umlauf befindlichen Schusswaffen in einem zentralen, computergesteuerten Waffenregister erfasst werden.

Foto: APA/Techt

Wien - Seit vor 13 Jahren in Österreich die Verlässlichkeitsüberprüfung für Waffenbesitzer eingeführt wurde, geht die Zahl der waffenrechtlichen Dokumente kontinuierlich zurück. Die jüngsten Zahlen aus dem Innenministerium belegen einen neuen Tiefststand.

So ist die Zahl der Waffenpässe, die zum Führen von genehmigungspflichtigen Waffen berechtigen, von 114.568 im Jahr 1998 auf derzeit 83.032 gesunken. Im gleichen Zeitraum gingen Waffenbesitzkarten, die erlauben, dass in der Regeln zwei Waffen und Munition zu Hause aufbewahrt werden, von 244.060 auf 157.619 zurück.

Mit mehr als 40.000 Besitzkarten und 22.000 Pässen ist Niederösterreich im Bundesländervergleich am stärksten bewaffnet. Danach folgt, zumindest was reine Besitzkarten betrifft, Oberösterreich mit 27.000 Dokumenten. Dafür dürfen in Wien und in der Steiermark jeweils 13.000 Personen mit geladenen Waffen umherlaufen. Frauen mit Revolvern, Pistolen oder Gewehren sind deutlich in der Minderheit, rund jedes zehnte Waffendokument ist in weiblichen Händen. Grundsätzlich gibt es vier Waffenkategorien:

  •  Kategorie A: Verbotene Waffen, wie Pumpguns, Schalldämpfer, schießende Kugelschreiber und Kriegsmaterial.
  •  Kategorie B: Faustfeuerwaffen, halbautomatische Waffen (genehmigungspflichtig).
  •  Kategorie C: Schusswaffen mit gezogenem Lauf; Meldung nur beim Fachhandel.
  •  Kategorie D: Flinten mit glattem Lauf; Erwerb und Besitz frei, allerdings müssen zwischen Kauf und Aushändigung der Waffe drei Tage vergehen (Abkühlphase).

Wie viele legal erworbene Schusswaffen in heimischen Privathaushalten liegen, weiß niemand. Bis Ende 2014 soll sich das allerdings ändern. Gemäß einer EU-Richtlinie müssen alle Mitgliedsländer zentrale computergestützte Waffenregister schaffen, in die ausnahmslos alle Schusswaffen aufgenommen werden. Alle Besitzer müssen dann auch eine Begründung für den Erwerb angeben - also etwa die Bereithaltung zur Selbstverteidigung, die Ausübung der Jagd, die Ausübung des Schießsports oder das Sammeln. Dafür entfällt die Verpflichtung, jeden Wohnsitzwechsel zu melden - das erledigt künftig das zentrale Melderegister.

Waffenverlässlichkeitsprüfungen müssen bei zugelassenen klinischen Psychologen abgelegt werden. Damit soll laut Gesetz überprüft werden, ob Betroffene dazu neigen, "insbesondere unter psychischer Belastung mit Waffen unvorsichtig umzugehen und sie leichtfertig zu verwenden". Die Resultate unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht. Bei Nichtbestehen ist es aber möglich, bei verschiedenen Psychologen mehrere Male anzutreten. Bis es eben klappt. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit, das ebenfalls die Psychotests durchführt, kritisiert, dass es dadurch zu einem regelrechten Gutachtertourismus in Österreich komme. Außerdem kursieren Teile des "Minnesota Multiphasic Personality Inventory"-Fragebogens seit längerem im Internet. Beispiel: "Manchmal bin ich von bösen Geistern besessen." Oder: "Ich flirte gerne." (Michael Simoner/DER STANDARD-Printausgabe, 30.11.2010)