Warum die geplante Kursgewinnsteuer mehr mit Hedgefonds-Praktiken gemein hat denn mit einer weitsichtigen Finanzpolitik - Paul Severin
Mit der Einführung einer Kursgewinnsteuer ("Capital gains tax") übernimmt der Staat Praktiken, die man in der Finanzbranche eigentlich nur von Hedgefondsanbietern kennt. Auch Hedgefonds heben von den Investoren bei entsprechender Performance (Kurszuwachs) eine Zusatzgebühr ("Performance-Fee") ein. Im Unterschied zu der 25-Prozent-Steuer, die bei uns in Österreich geplant ist, fällt bei den Hedgefonds diese Gebühr allerdings erst an, wenn mit der Veranlagung ein bestimmter Mindesterfolg erreicht wurde. Die Gebühr wird also gestaffelt.
Vater Staat nimmt aber immer 25 Prozent weg! Der Anleger, der auch das Risiko der Veranlagung trägt, wird somit bestraft. Wenn es mit der Veranlagung nämlich danebengeht, muss der Anleger einen mühsamen Weg beschreiten und im Rahmen der jährlichen Steuerveranlagung Verluste geltend machen - sofern er diese überhaupt mit eventuellen Gewinnen aus anderen Geschäften gegenrechnen kann.
Durch diese Steuer kommt es zu folgenden Situationen: Derzeit sieht der Gesetzesentwurf nicht vor, dass wirtschaftliche Gegengeschäfte als eine Einheit gesehen werden. Am Beispiel einer US-amerikanischen Aktie, die in US-Dollar notiert, lässt sich dies gut erläutern. Die Aktie weist ein Dollar-Währungs-Risiko auf, das über einen Devisenterminkontrakt abgesichert werden soll. Mit der neuen Steuer werden Aktie und Devisentermingeschäfte vom Finanzamt nicht als wirtschaftliche Einheit gesehen, obwohl das der Fall ist. Wertet der US-Dollar beispielsweise um 25 Prozent ab, so kassiert der Staat 25 Prozent des Ertrags des Absicherungsgeschäfts in Form von der Kursgewinnsteuer. Durch die Steuer kommt es daher zu einer Schieflage, da zu wenig abgesichert wurde. Sollte das Absicherungsgeschäft im Nachhinein gesehen allerdings nicht notwendig gewesen sein, kann man den Verlust nur auf dem Weg der Veranlagung geltend machen, sofern man einen eventuellen Gewinn gegenrechnen kann.
Ein weiteres Beispiel zum Thema "Unterdeckung". Eine Veranlagung, die eine jährliche Rendite von sieben Prozent abwirft, verdoppelt sich grob gerechnet alle zehn Jahre. Mit Einführung der Kursgewinnsteuer werden am Ende der Laufzeit (und bei aktiv verwalteten Veranlagungen auch während der Laufzeit) 25 Prozent des Substanzzuwachses versteuert. Damit kommt es zu einer Unterdeckung bei Krediten, die mit Tilgungsträgern bedient werden. Auch sonst muss jeder Einzelne die Sparquote um den Steuereffekt erhöhen. Indirekt wirkt sich das negativ auf den privaten Konsum aus.
Ein weiterer unerwünschter Effekt ist, dass Veranlagungsprodukte künftig viel mehr nach Steuergesichtspunkten ausgerichtet werden, und damit wird diese Steuer auf die Veranlagungsstrategien vieler Produkte direkt Einfluss nehmen. Dies wird steuermotivierte Transaktionen provozieren und damit die Transaktionskosten erhöhen.
Auf jeden Fall wird die Risikobereitschaft der Anleger unter der Steuer leiden. Welcher Anleger ist bereit, Risikokapital zur Verfügung zu stellen, wenn im Falle des Erfolgs 25 Prozent an den Fiskus abzutreten sind?
Die Konsequenz wird sein, dass Anleger künftig entweder noch konservativer, oder im Gegenteil extrem riskant veranlagen werden. Anleger werden nach dem Motto "Hopp oder dropp" geradezu in "Hebelprodukte" hineingezwungen, die zuletzt besonders stark kritisiert wurden.
Es ist auch zu hoffen, dass der Gesetzgeber für die zweite Säule (private Pensionsvorsorge) noch Korrekturen vornimmt. Erst jüngst wurde die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge adaptiert. Zum Beispiel könnten durch die Einrichtung eines Pensionskontos bestimmte Produkte seitens des Gesetzgebers (oder FMA) für die Pensionsvorsorge als geeignet klassifiziert werden. Diese könnten wie bereits die prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge für das Ziel der privaten Vorsorge steuerbefreit werden (aber bitte nicht nur Versicherungen). Anleger könnten damit selbst entscheiden, was mit ihrem Geld passiert.
Die Globalisierung ist in der Finanzwelt Realität. Nirgendwo sonst herrscht weltweit eine so hohe Transparenz. Geld findet immer den Weg der Stabilität, geringer Kosten und niedriger Steuern.
Die jetzige Maßnahme führt dazu, dass der Finanzplatz Österreich massiv geschwächt wird. Die Steuer wird die kleineren und mittleren Vermögen treffen, die jetzt schon die höchste Steuerlast tragen. Kapital und Vermögen wird aus Österreich in Richtung Steuerparadiese abgezogen, die erwarteten Steuereinnahmen werden unter den Erwartungen bleiben. Am Ende des Tages wird der Staat erkennen, dass er wie eine Heuschrecke vieles zerstört hat. Das Anknabbern des grünen Pflänzchens "Österreichischer Kapitalmarkt" wird das Wachstum auf Jahre hinaus bremsen. Kann dies vom Fiskus gewünscht sein? Sollte es nicht vielmehr Ziel sein, an der Erholung der Finanzwirtschaft teilzuhaben anstatt den Aufschwung zu behindern? (Paul Severin, DER STANDARD, Print-Ausgabe, 29.11.2010)
Paul Severin ist Präsident der Österreichischen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management (ÖVFA).
1) Der zugehörige Aufmacher des "Wirtschafsblatts" befasste sich damals (März 2007) allerdings mit den Investitionspraktiken österreichischer Großunternehmen.