UPC

Umstrittene AGB-Änderungen bei UPC

Zsolt Wilhelm, 23. November 2010 11:21
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    Massive AGB-Änderungen für UPC-Kunden

Kundendaten sollen künftig für Marketingzwecke, Bonitätsprüfungen und weitere Analysen verwertet werden

Der Internet- und Kabel-TV-Betreiber UPC hat seinen Privatkunden neue Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) vorgelegt. Sämtliche Bestandskunden sollen noch bis Mitte dieser Woche die neuen Bestimmungen erhalten. Wie der Konsumentendienst des ORFs berichtet, räumt sich das Unternehmen damit mehr Rechte zur Verwertung der Nutzerdaten für Marketingzwecke, Bonitätsprüfungen und weitere Analysen ein. Für Neukunden gelten die neuen AGBs seit 1. November, Bestandskunden können bis zum 1. Jänner Widerspruch einlegen.

Marketing und mehr

In den neuen AGBs sehen drei Bestimmungen einen erweiterten Umgang mit personenbezogenen Daten und Verkehrsdaten vor. Bei Einverständnis der Kunden erlaubt sich UPC "Stamm-, Verkehrs- und sonstige personenbezogenen Daten zum Zweck der Bereitstellung von Diensten mit Zusatznutzen" zu verwenden. Dies inkludiert künftig mögliche Dienste, wie die Warnung per Email, wenn etwa ein bestimmtes Limit bei der Telefoniegebühr überschritten wird.

Weiters nimmt sich der Provider mit den neuen AGBs das Recht heraus, Stammdaten (Namen, Adresse, Kontaktdaten) zur "Durchführung von Meinungsumfragen im Rahmen unserer Marktforschung" zu verwenden und die Nutzer "telefonisch oder per E-Mail" zur Teilnahme an Meinungsumfragen einzuladen.

Außerdem erklären sich Kunden den neuen Bestimmungen nach damit einverstanden, dass Stammdaten und das Geburtsdatum "für Bonitätsauskünfte an gesetzlich dazu befugte Kreditschutzverbände, Kreditinstitute und Auskunfteien" übermittelt werden können.

Weitere Neuerungen

Zudem ermöglichen die neuen AGBs UPC künftig einvernehmliche Vertragsänderungen vorzunehmen, die einen Monat vor Inkrafttreten dem Nutzer zugesandt werden und automatisch als angenommen gelten, wenn dieser nicht innerhalb dieses Monats widerspricht, berichtet der ORF. Wer innerhalb dieses Monats widerspricht, muss allerdings mit der (kostenlosen) Aufkündigung des Vertragsverhältnisses rechnen.

Weitere Änderungen bei den Bestimmungen sollen die Rückgabe der von UPC bereitgestellten Hardware (Modems, Receiver, etc.) beschleunigen. Wer die Geräte nach Vertragsauflösung nicht innerhalb von zwei Wochen zurückschickt, muss eine Bearbeitungsgebühr (65 Euro) sowie eine Strafzahlung pro Gerät (Kabelmodem bis 70 Euro, Mediabox bis 150 Euro) entrichten. Bei den Rechnungen spart UPC künftig das Briefpapier ein und verschickt die Rechnungen künftig nur noch per Email - die auf Anfrage ausgestellte Papierrechnung kostet 2 Euro.

Widerspruchsrecht

Bestandskunden, die mit den neuen AGBs nicht einverstanden sind, können noch bis zum 1. Jänner per Fax oder Email Widerspruch einlegen. Danach treten die neuen Bestimmungen automatisch in Kraft. (zw)

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Tdjodorov
14.12.2010 19:19
Gerade Anschluss gekündigt!

Mit mir nicht, UPC.

Benzley
21.12.2010 19:30

and it's gone! ich hab auch schon gekündigt!

Strg-Alt-Entf
21.12.2010 19:43

Selbst das bringt UPC offenbar nicht auf die Reihe.

Ich habe den AGB-Änderungen widersprochen, insbesondere auch den Vertragsänderungen und "rechtlich bedeutsamen Mitteilungen" per E-Mail. Als sie mir geantwortet haben, dass das nur bei den drei Datenschutz-bezogenen Punkten möglich ist und andernfalls der Vertrag aufgelöst werden müsse, habe ich den Widerspruch noch einmal wiederholt. Seitdem habe ich nichts mehr von ihnen gehört.

Auf telefonische Nachfrage hat man mir gesagt, dass eine Kündigung zum 31.12. eingetragen sei und ich eine Bestätigung erhalten haben müsste, was aber nicht der Fall ist.

Das ist schon echte Ironie, dass jetzt genau der Fall eintritt, warum ich diesen Klauseln widersprochen habe: E-Mail ist unzuverlässig.

Strg-Alt-Entf
01.01.2011 15:21

Sie haben es vor ein paar Tagen wider Erwarten tatsächlich doch noch geschafft, eine Bestätigung per Post zu schicken, wenn auch mit diversen Formfehlern:

* sie bestätigen "meine" Kündigung, die ich gar nicht ausgesprochen habe, sondern von UPC selbst ausging
* sie weisen bereits auf die neuen, verschärften Rückgabebedingungen für die Geräte inklusive Pönale hin, obwohl die neuen AGB aufgrund meines Widerspruchs gar nicht angewandt werden können
* sie haben die Mediabox bzw. deren Smartcard bereits ca. 1-3 Tage vor Vertragsende deaktiviert, d.h. eine Nutzung war zuletzt trotz aufrechten Vertrags und bereits erfolger Zahlung gar nicht mehr möglich

Da sind echte Profis am Werk. Gut, dass dieses Kasperltheater jetzt vorbei ist. Tschüss, UPC.

RS69
01.01.2011 17:52

Möglicherweise hätten Sie einfach die Form wahren müssen. Wenn man sich querlegt, sollte man juristisch auch genau wussen, was - und vor Allem wie - man macht.

Wenn SIe nicht vom Sonderkündigungsrecht gebrauch gemacht haben, stehen Ihnen die Rechte daraus auch nicht zu. Worüber beschweren Sie sich jetzt?

Strg-Alt-Entf
01.01.2011 18:27

Darum geht es nicht. Die Vertragsauflösung ist in meinem Sinne. Ich finde es nur bemerkenswert, dass ein nicht gerade kleines Unternehmen offenbar damit überfordert ist, diese korrekt, den Tatsachen entsprechend und halbwegs zeitnah zu formulieren bzw. abzuwickeln, und dazu die Kunden allem Anschein nach sogar noch um einen (kleinen) Teil der bereits bezahlten Leistungen bescheixxt.

Das fing in dieser Sache schon damit an, dass diese AGB-Änderungen ausschließlich per E-Mail mitgeteilt wurden und bei ausbleibendem Widerspruch automatisch als angenommen galten - also bereits zu den neuen Bedingungen, die zu diesem Zeitpunkt aber noch gar nicht inkraft getreten waren. Ein solches Verhalten gegenüber Kunden spricht IMO für sich.

Bossa-Nova
02.12.2010 12:38
Unfassbar

UPC ist eine Riesenkrake geworden, die anscheinend mit allen verfügbaren Mitteln Kunden loswerden will.

Wahrscheinlich hassen, aus irgendwelchen unerklärlichen Gründen, UPC-Manager ihre eigene Firma sehr, denn wie kann man sonst solche unglaublich kundenfeindlichen AGBs erklären in Zeiten von Weltwirtschaftskrisen, in denen jede Firma eigentlich froh sein sollte, überhaupt noch Geschäft machen zu können?

Leider ist man in einem kleinen Land wie Österreich, fast ohne Konkurrenz, solchen retrograden Firmen regelrecht AUSGELIEFERT.

emis
16.12.2010 10:03
alternativen

na, aber eigentlich gibt´s ja schon einige alternative anbieter in ganz österreich.
sind halt werbemäßig nicht so präsent, wie die großen...

Wanderfalke
01.12.2010 20:11

tja, UPC halt...
solche Dinge in den AGBs verankern fällt tatsächlich nur einem Unternehmen ein, dass einige Tage vor Weihnachten 2008 10% der Belegschaft kündigt, damit Aktionäre zufrieden sind.

Der dicke Michl
01.12.2010 15:48
Wann kommt denn die TA...

...wieder mit so einem 20€ Paket? Gab's das nicht immer zu Weihnachten? Das wäre jetzt eine interessante Option. Jetzt, wo UPC so offensichtlich Kunden loswerden will...

_My_Opinion_
14.12.2010 16:47
TA

TA is K E I N E Alternative.
Das sind die Typen Abzocker, die den Ländlichen OMAs Highspeed ADSL verkaufen mit 500 MB volumen und dann damals 5000!!!!!! Schilling Pro GB (ja, das sind 5! Schilling pro MB) verlangt hat, die darüberhinaus gingen.

PS: versuche auf deren Webseite das Kleingedruckte in den "billigen" Angeboten zu finden. Dann stell dir vor, du hast von dergleichen Dingen keine Ahnung und willst einfach nur billiges Internet (wie in der Fernsehwerbung versprochen).

PSS: ja, UPC hat sehr merkwürdige Politik zeitweise. Wenn sich eine Alternative bietet werde ich sie gerne in Anspruch nehmen.

mango34
01.12.2010 13:01
und nacktscanner können keine bilder speichern..

Ji-Sung
30.11.2010 23:52
Welche Möglichkeiten habe ich nun?

Ich will erstens die neuen AGBs nicht akzeptieren und zweitens auch keinen einzigen cent mehr zahlen. absolute Frechheit.

Habe UPC Chello ohne Telefon. Kann mir jemand Alternativen nennen, die keine so dubiosen Punkte in den AGBs stehen haben und die auch in meiner Wohnung funktionieren?

Leech
29.11.2010 13:56

wenn man sein einverständniss zur verwendung der personenbezogenen daten wiederruft können die einen dann auch kündigen?

weil ich brauch ja den zugang von denen also ist sich kündigen lassen keine option.

DerSelberDenker
29.11.2010 14:44

Zur Info:
http://www.upc.at/pdf/UPC_A... _KABEL.pdf
Punkt 19.6, 19.7 und 19.8 sind Fett hervorgehoben und es steht ausdrücklich drinnen:

"Sie können diese Zustimmung jederzeit schriftlich, mittels Telefax oder E-Mail uns gegenüber widerrufen."

Für mich bedeutet es man darf widerrufen, ohne eine Kündigung zu befürchten... solch ein Passus ist in meinen Augen Kundenfeindlich und sollte auch Rechtswidrig sein.

sylvia29
01.12.2010 16:34
wurscht was in den agb steht.

das gesetz verlangt ihre ausdrückliche zustimmung zur entsprechenden datenverarbeitung. eine vermutung, die aus den agb hervorgeht, reicht dazu sicher nicht aus.

und nachdem auch das gesetz die jederzeitige widerrufbarkeit einer solchen zustimmung vorsieht, kann eine solche (bzw. auch die ursprüngliche nicht-erteilung) sicherlich kein kündigungsgrund sein.

free soul1
29.11.2010 00:31
UPCs Kartenspielertrick zur Kundenvera****ung

Die im Mail zur Mitteilung der AGB-Änderungen prominent plazierte Erhöhung des Paketpreises um 1.- EUR sollte vermutlich vom eigentlichen brisanten Inhalt der Änderungen ablenken.

Dank der Berichterstattung diverser Medien und des regen LeserInnenengagements scheint das nun doch nicht so locker über die Bühne gangen zu sein.

In diversen Telefonaten mit UPC MitarbeiterInnen bin ich von diesen freundlich und kompetent beraten worden. Dafür bedanke ich mich bei den MitarbeiterInnen von UPC explzit!

DEM MANAGEMENT VON UPC ABER MISSTRAUE ICH ZUTIEFST!

22pistepirko
28.11.2010 19:27
2 Euro für Rechnung, Einzelgesprächsnachweis kostenlos?

Hm, wenn die schon 2 Euro für die Papierrechnung wollen, dann könnte man z.B. kostenlos einen Einzelgesprächsnachweis auf Papier anfordern (und die Rechnung mitschicken lassen, weil die kostet dann ja kein extra-Porto):
(§ 100 Abs. 1 TKG): "Die Teilnehmerentgelte sind in Form eines Einzelentgeltnachweises darzustellen, sofern der Teilnehmer dem nicht widerspricht. Dem Teilnehmer ist die Wahlmöglichkeit einzuräumen, den Einzelentgeltnachweis auf Verlangen entgeltfrei in Papierform zu erhalten. Der Entgeltnachweis hat einen Hinweis auf die Möglichkeit der Überprüfung der Entgelte sowie eine aktuelle Kontaktmöglichkeit zu dem den Entgeltnachweis versendenden Betreiber zu enthalten."
Wäre interessant bei Paketen, die Telefon inkludieren.

Theo van der Vijden
28.11.2010 17:39
Also ich hab's jetzt mal so gemacht: (Teil 2)

Sie werden sicher verstehen, dass ich mir diesen Einblick in meinen Privatbereich, wenn ich ihn Ihnen und Ihren Geschäftspartnern gewähren soll, abgelten lassen muss und ich unterbreite Ihnen daher folgenden Vorschlag:

Ich akzeptiere die Verwendung und Weitergabe meiner Stamm-, Verkehrs- und sonstigen personenbezogene Daten wie in §19.6, §19.7 und §19.8 vorgesehen gegen die monatliche Gutschrift von 37 € auf meine Rechnung.

Falls sie dieser Vertragsänderung nicht zustimmen, bitte ich Sie um eine schriftliche Bestätigung der Umsetzung des Widerrufs und verbleibe

mit freundlichen Grüßen!

votec
01.12.2010 12:31
antwort erhalten?

?

DerSelberDenker
29.11.2010 11:48

^^
Auf die Antwort bin ich auch gespannt.

RebelAngel
29.11.2010 09:57
haha

und schon eine Antwort gekommen?

Theo van der Vijden
28.11.2010 17:39
Also ich hab's jetzt mal so gemacht: (Teil 1)

Sehr geehrte Damen und Herren!

Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 22. 11. die AGB-Änderungen betreffend, teile ich Ihnen mit, dass ich die Verwendung und Weitergabe meiner Stamm-, Verkehrs- und sonstigen personenbezogene Daten wie in §19.6, §19.7 und §19.8 vorgesehen, ausdrücklich widerrufe.

Es war Ihnen bei Ihrem Ansinnen, persönliche Daten weiterzugeben, aus denen sich meine finanzielle Situation, meine ästhetischen und politischen Präferenzen und meine Internet-Nutzung erschließen, sicher bewusst, dass es sich dabei um höchst sensible Informationen handelt.

DerSelberDenker
28.11.2010 19:59

Klingt doch schon sehr gut...

Ob es den meisten Firmen wirklich bewusst ist, dass es sich um sensible Informationen handelt, oder es für sie doch nur um eine andere Form von Geld handelt... das frage ich mich häufig.

W_O_L_F_G_A_N_G
28.11.2010 14:03

Da ich mit Bigbob telefoniere und sehr zufrieden bin, spiele ich mit dem Gedanken, den neuen UPC-AGBs zu widersprechen, mich kündigen zu lassen und Gigabob zu nehmen.

Hat jemand Erfahrung, wie gut das mit Tethering übers Android Handy funktioniert (Samsung Galaxy S9000)?

Mit UPC habe ich im Download eine maximale Bandbreite von ca. 1400 kByte/s, also weit mehr als genug.

Welche Bandbreite kann ich mit Gigabob und Tethering erwarten?

Danke im Voraus für die Info.

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