Gemeinderat entschied mehrheitlich gegen Gemälde-Rückgabe - Kritik der IKG
Innsbruck - Der Gemeinderat der Stadt Lienz hat
Dienstagabend die Restitution eines Bildes des Osttiroler Malers
Albin Egger-Lienz abgelehnt. Bei drei Stimmenthaltungen sprachen sich
zehn Mandatare gegen und acht für eine Rückgabe aus, erklärte der
Lienzer VP-Bürgermeister Johannes Hibler. Das Werk
"Die Wildbrethändlerin" werde somit nicht an die Erben nach Lothar
Egger-Möllwald restituiert, wie von der Israelitischen Kultusgemeinde
(IKG) gefordert.
Die IKG hat in einem an die Stadt Lienz gerichteten
Anwaltsschreiben die Rückgabe der beiden Werke "Die
Wildbrethändlerin" und "Die Christnacht" verlangt. Reagiere die Stadt
bis zum 19. November nicht, werde geklagt. In der Causa
"Wildbrethändlerin" hatte der Stadtrat gemeinsam mit dem
Kulturausschuss der Stadt vergangenen Mittwoch beschlossen, den
Gemeinderat entscheiden zu lassen.
In der Causa "Christnacht" will die Stadt mit der Erbin in Kontakt
treten, da kein "einziger persönlicher Hinweis" vorliege, dem
entnommen werden könne, dass Irmgard Neumann das Bild restituiert
haben möchte. Die beiden Werke befinden sich im Bestand der Egger-Lienz-Galerie
in Schloss Bruck. Das Museum beherbergt nach eigenen Angaben die
größte Werkssammlung des österreichischen Malers neben dem Leopold
Museum Wien und dem Tiroler Landesmuseum Ferdinandeum in Innsbruck.
IKG kritisiert Entscheidung
Die IKG hat am
Mittwoch die Entscheidung der Stadt Lienz
kritisiert: "Ich bin davon überzeugt,
dass der Gemeinderat nicht die richtigen Informationen hatte", sagte
die Restitutionsbeauftragte der IKG, Erika Jakubovits. "Ich werde mir das Protokoll der Sitzung besorgen und dann die
Faktenlage klarstellen", erklärte Jakubovits. Indes werde sie die
Erben nach Lothar Egger-Möllwald über die Entscheidung informieren
und mit ihnen besprechen, was weiter zu tun sei. Generell habe
Jakubovits das Gefühl, "dass man in Österreich nicht mehr
restituieren möchte". Es habe sich offensichtlich die Ansicht
durchgesetzt, "dass man seine Schuldigkeit getan habe".
Den Wunsch der Stadt, im Fall der "Christnacht", vor einer
etwaigen Restitution mit der Erbin in Kontakt zu treten, könne
Jakubovits nicht nachvollziehen. Zum einen sei die Erbin eine ältere
Dame, zum anderen gehörten restitutionswürdige Bilder zurückgegeben,
unabhängig davon, wer der Erbe sei. Irmgard Neumann habe der IKG eine
Vollmacht erteilt. Daher bestehe kein Grund, warum die Frau mit der
Stadt in Kontakt treten sollte.
Auch die Tiroler Grünen haben sich am Mittwoch zu Wort gemeldet
und Rechtssicherheit bei der Restitution in Tirol gefordert. Eine
rechtliche Grundlage würde eine Einzelfallentscheidung "viel
leichter" machen, argumentierte der Landtagsabgeordnete Gebi Mair. Die
Diskussion und anschließende Nicht-Restitution von NS-Raubgut in
Lienz bezeichnete er als "unwürdiges Schauspiel".
Vorgeschichte der Gemälde
Bürgermeister Hibler hatte im Vorfeld geäußert, dass im
Fall der "Wildbrethändlerin" nach wie vor einige Details im Unklaren
seien: Das Bild wurde erst 1961 von der Stadt Lienz gekauft, nachdem
es 1949 von einer unbekannten Privatperson im Dorotheum ersteigert
wurde. Aufklärungsbedürftig sei daher unter anderem, wer das Gemälde
im Dorotheum eingebracht habe und wie es in den Kriegswirren aus den
Händen seines Besitzers Lothar Egger-Möllwald geraten sei. Die IKG
stehe aber auf dem Standpunkt, dass im "Zweifelsfall zu restituieren"
sei.
Die "Christnacht" wurde 1938 von Therese Neumann zu "einem
Experten zufolge angemessen Preis" an die Stadt verkauft, erklärte
Hibler. Damals habe Neumann in einem Brief an die Stadt geschrieben,
dass sie "Wert darauflegt, das Bild in ihrem Museum (der Stadt, Anm.)
zu wissen". Unmittelbar nach dem Krieg habe Neumann kein
Restitutionsbegehren gestellt, obwohl sie genau gewusst habe, wo sich
das Gemälde befand.
Bisher sei lediglich die
IKG als Vermittler aufgetreten. "In Sachen 'Die Christnacht' liegt
uns kein einziger persönlicher Hinweis von Irmgard Neumann vor, dem
wir entnehmen können, dass sie das Bild restituiert haben möchte",
argumentierte Hibler. (APA)