Mit ihrer Zwei-Drittel-Mehrheit im ungarischen Parlament beschnitt die Regierungspartei Fidesz die Befugnisse des Verfassungsgerichtes - Premier Viktor Orbán kann damit umstrittene Gesetze durchsetzen
Mit den Stimmen des Bundes Junger Demokraten (Fidesz) setzte das
Parlament am Dienstag eine Verfassungsänderung durch, die die
Kompetenzen des Verfassungsgerichts massiv einschränkt. Mit sofortiger
Wirkung dürfen die Höchstrichter nicht mehr prüfen, ob neue Budget-,
Steuer- und Sozialgesetze mit dem von der Verfassung proklamierten
Schutz des Eigentums vereinbar sind.
Die mit der nötigen Zweidrittelmehrheit beschlossene Veränderung war ein
klassischer Fall von Anlassgesetzgebung. Ende Oktober hatten die
Höchstrichter nämlich ein Gesetz der Regierung unter Premier Viktor
Orbán außer Kraft gesetzt, das die Empfänger höherer staatlicher
Abfertigungszahlungen rückwirkend zur Rückzahlung der Gelder
verpflichtet hätte. Das Gesetz wurde bereits am Dienstag, kurz nach der
Verfassungsänderung, mit wenigen Änderungen neu beschlossen. Dem
Verfassungsgericht sind aber nun die Hände gebunden.
"Ich stehe auf der Seite des Gerechtigkeitsempfindens der Menschen",
begründete Orbán den bisher massivsten Eingriff in das demokratische
Institutionengefüge Ungarns seit der Wende. Indirekt heißt das wohl,
dass die bisherige Verfassung offenbar dem auch von der Neidpropaganda
des Fidesz geprägten "Gerechtigkeitsempfindens" in Sachen Abfertigungen
im Weg steht. Bereits nach den Wahlen im April sprach Orbán vom Sieg der
"Revolution in den Wahlkabinen".
Vorgeschobene Begründung
Die in manchen Fällen tatsächlich ungerechtfertigt hohen Abfertigungen
von politisch loyalen Beamten und Managern in Staatsbetrieben sind aber
nur eine vorgeschobene Rechtfertigung für die Beschränkung der
Verfassungshüter. Diese ist aus der Sicht Orbáns notwendig, um weit
folgenschwerere Gesetze ihrem kritisch prüfenden Blick zu entziehen.
Dazu gehören etwa Sondersteuern, mit denen Banken, Energie- und
Telekom-Unternehmen und Handelsketten hunderte Millionen Euro abgenommen
werden.
Mit einem anderen Gesetz werden die Einzahlungen der Pflichtanteile in
die privaten Pensionskassen für 14 Monate in die Staatskasse umgeleitet
- ohne Gegenleistung. Orbán will nämlich zum Verlassen der privaten
Fonds bewegen - und den Großteil der dort liegenden etwa zehn Milliarden
Euro der Staatskasse zuführen.
Der Premier braucht Geld, um sein Versprechen auf Steuersenkungen
einzulösen. Zugleich kann er mit der Beschränkung des
Verfassungsgerichts seine Machtposition als Regierungschef stärken. Dazu
gehört auch die feste Kontrolle über die öffentlich-rechtlichen Medien
sowie die Regulierung der Privaten durch eine von Parteisoldaten
besetzte Medienaufsichtsbehörde. Nächstes Jahr soll zudem eine neue
Verfassung verabschiedet werden. (Gregor Mayer aus Budapest, STANDARD-Printausgabe, 17.11.2010)