Vor dem Antritt der Stelle im Ausland sollte auch an die Gesundheit gedacht werden
Düsseldorf - Viele zieht es aus beruflichen Gründen entweder befristet oder auf unbestimmte Zeit ins Ausland. Dabei sollten gesundheitliche Aspekte unbedingt beachtet werden. Vor dem Antritt der Stelle im Ausland ist zum Beispiel mit dem Hausarzt zu überprüfen, ob sämtliche für das jeweilige Land erforderlichen oder empfohlenen Impfungen durchgeführt worden sind. So ist etlichen Menschen beispielsweise nicht bewusst, dass in einigen südeuropäischen Ländern wie unter anderem Spanien ein Hepatitis-Impfschutz ratsam sein kann. Wen es in tropische Länder zieht, der sollte an entsprechende Krankheiten wie Typhus denken, die dort unter Umständen vorkommen könnten.
Medikamentenverfügbarkeit überprüfen
Zudem kann es ratsam sein, sich vorab über die Verfügbarkeit bestimmter Medikamente im Zielland zu erkundigen, sofern Präparate regelmäßig eingenommen werden müssen. Einige Erkrankte sind auf spezielle Mittel eingestellt, die in Einzelfällen eventuell in größeren Mengen aus Deutschland mitgenommen werden müssen. Diese Mitnahme ist mit Hilfe des behandelnden Arztes vorzubereiten, damit die Medikamente überhaupt mit dem berufsbedingten Auswanderer ins jeweilige Land dürfen. Bei der Einreise werden für eine Reihe von persönlichen Medikamentenvorräten Papiere benötigt, die am besten in der Landessprache verfasst sein sollten. Das Thema Krankenversicherung ist während des gesamten Auslandsaufenthalts von entscheidender Bedeutung.
An Partner und Familie denken
Meist sind davon die Partner und Kinder des auswandernden Arbeitnehmers ebenfalls betroffen. Denn eine aktuelle internationale Studie von Berlitz in Zusammenarbeit mit dem Marktforschungsinstitut BVA und der europäischen Relocation Association hat nun ergeben, dass 82 Prozent der Befragten mit dem Partner übersiedeln. Ob und wie sich Arbeitnehmer im Ausland versichern können, ob sie begleitende Partner und Familie mitversichert sind oder ob es separate Versicherungsmöglichkeiten gibt, ist rechtzeitig zu klären. Das gilt auch dann, wenn ein mitversicherter Partner daheim bleibt, denn dessen Versicherungsstatus könnte sich aufgrund der beruflichen Veränderungen des Auswanderers ändern.
Chronische Erkrankungen
Entsendet der Arbeitgeber einen Angestellten ins Ausland, kann oft auf die Hilfe des Unternehmens bei der Klärung der Versicherungsfragen gehofft werden. Zudem erteilen Krankenversicherungen Auskünfte und zeigen gegebenenfalls Optionen auf. Chronisch kranken Personen ist zu raten, rechtzeitig die mit ihrer Erkrankung verbundene Begriffe in der jeweiligen Landessprache der Zielnation zu lernen. Falls sie vor Ort zum Arzt gehen müssen, klappt es dann meist reibungsfreier mit der Verständigung. (sid)