Wien  - Der Prozess um den Böller-Wurf auf den ehemaligen Rapid-Torhüter Georg Koch, der diesem seine Karriere als Fußball-Profi kostete, endete am Montag im Wiener Straflandesgericht mit einem Freispruch. Dem zum Tatzeitpunkt 17-jährigen Austria-Fan konnte trotz zahlreicher Überwachungsfotos nicht nachgewiesen werden, dass er den Knallkörper geworfen hatte. Die Staatsanwaltschaft legte Nichtigkeitsbeschwerde ein und beantragte ein weiteres photometrisches Sachverständigengutachten.

Am 24. August 2008 explodierte während des Wr. Derbys zwischen Rapid und Austria (Endstand: 3:0) im Hanappi-Stadion nach zehn Minuten unmittelbar neben dem damaligen Rapid-Torhüter ein Knallkörper, der aus dem Austria-Sektor geflogen kam. Für den Keeper waren die Folgen fatal: Er erlitt eine schwere Schädigung des Gehörs - nämlich einen massiven Hörverlust am rechten Ohr in Verbindung mit einem Tinnitus -, anhaltende Gleichgewichtsstörungen und Schwindelgefühle sowie eine posttraumatische Belastungsstörung, was letzten Endes zur Berufsununfähigkeit führte. Koch musste im März 2009 seine Karriere beenden, nachdem der Vertrag mit Rapid einvernehmlich aufgelöst worden war.

"Der Beschuldigte ist es jedenfalls nicht gewesen"

Koch habe sich nach eigenen Angaben noch einmal als Tormann versucht, und zwar in der siebenten Leistungsklasse in Deutschland. Doch das Comeback gelang nicht: "Es hat nicht funktioniert. Mir ist sofort schwindlig geworden", sagte der heute 38-Jährige vor Gericht. Derzeit sei er arbeitslos.

Anschließend wurden zahlreiche Fotos sowie ein Video gezeigt, auf dem der Sektor der Austria-Fans am 24. August 2008 im Hanappi-Stadion zu sehen war. Doch selbst nach einer Verbesserung der Bildqualität konnte nicht eindeutig geklärt werden, wer den Böller geworfen hat. "Der Beschuldigte ist es jedenfalls nicht gewesen", kam die vorsitzende Richterin nach etwa einer Verhandlungsstunde zum Schluss.

Der Angeklagte - mittlerweile 19, beschäftigungslos und eigenen Angaben zufolge Mitglied der Austria-Fangruppe "Boys Viola" - hatte bereits bei der Verhandlung am vergangenen Montag beteuert: "Ich habe keinen Knallkörper geworfen". Er habe gar keine Böller ins Stadion mitgenommen, sondern nur eine Fahne und einen violetten Schal. Er kenne "diejenige Person nicht, die das getan hat". Er sei in der fünften Reihe auf der Tribüne hinter dem gegnerischen Torhüter gesessen, "und in meiner Nähe ist nichts geworfen worden".

Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, er habe sich bei seinen Aussagen in Widersprüche verstrickt und nicht die Wahrheit gesagt. Doch wenige Augenblicke später endete der Prozess mit einem Freispruch.(APA)