Weil ein 16-Jähriger die Rüstung der Spielfiguren zweier Bekannter "klaute" und verkaufte wurde er zu 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

Foto: metin2.co.uk

In Deutschland stand nun zum ersten Mal eine Person wegen virtuellen "Diebstahls" vor Gericht. Ein 16-Jähriger hatte zwei Mitspieler des Online-Rollenspiels "Metin 2" um deren virtuelle Rüstung erleichtert und diese verkauft, berichtet die Augsburger Allgemeine.

Spielfiguren ausgezogen

Die zwei bestohlenen hätten den Jugendlichen laut Bericht über das Internet kennengelernt und ihm die Passwörter für ihre Spiel-Accounts verraten. Beim nächsten Login hätten sie ihre Spielfiguren halbnackt vorgefunden.

"Unbefugte Datenveränderung"

Der junge Mann sei nicht wegen Diebstahls verurteilt worden, da das laut Strafgesetzbuch nur bei beweglichen Gütern möglich und in virtuellen Welten noch nicht geregelt sei. Die Ausrüstungsgegenstände seien jedoch für echtes Geld verkauft worden. Der 16-Jährigen wurde daher wegen "unbefugter Datenveränderung" verurteilt.

1.000 Euro Schaden

Der Jugendliche müsse nun 80 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Den entstandenen Schaden schätzt Richter Hartmut Wätzel auf 1.000 Euro, den der 16-Jährige ebenfalls zu begleichen habe. (red) 

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