OLG Wien hat St. Pöltner Urteil gegen eBay bestätigt

8. November 2010, 15:08
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Goldbarren ersteigert, die nie geliefert wurden - Internet-Auktionshaus zu 16.000 Euro Schadenersatz verurteilt

Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hat ein Urteil des Landesgerichts St. Pölten vom Frühjahr gegen das Internet-Auktionshaus eBay bestätigt. Einem Kläger aus dem Bezirk St. Pölten waren damals 16.463,57 Euro an Schadenersatz zugesprochen worden. Die Berufung eBays gegen das Urteil wurde nun vom OLG verworfen, bestätigte Gabriela Richter von der Rechtsanwaltskanzlei Urbanek, Lind, Schmied, Reisch einen Bericht der Initiative "falle-internet.de". Eine Revision sei zulässig, entschied das OLG weiter. eBay hätte demnach die Möglichkeit, den Obersten Gerichtshof (OGH) anzurufen.

Goldbarren

Die Vorgeschichte: Ein Niederösterreicher hatte im September 2007 bei einem als "Platin-Power-Seller" ausgewiesenen Verkäufer zweimal fünf 100-Gramm-Goldbarren ersteigert, die nie geliefert wurden. Die Ware war gegen Vorauskasse bestellt und Mitte September 2007 auch bezahlt worden. Der Händler (ML-Agentur, 2007 mit einem Monatsumsatz von mehr als 400.000 Euro) war als "Platin-Power-Seller" als höchst vertrauenswürdig anzusehen. Dies, wie das Gericht feststellte, obwohl es die ML-Agentur betreffend bereits wiederholt Warnungen u.a. wegen langer Lieferzeiten gegeben habe.

Laut Gabriela Richter aus der St. Pöltner Kanzlei ist der Händler im November 2007 in Konkurs gegangen und inzwischen auch wegen Betrugs verurteilt worden. Dem Gericht zufolge hat eBay auf die drohende Insolvenz der ML-Agentur erst Ende September 2007 reagiert.

Nicht öffentlich

Das OLG Wien hat am 27. September das St. Pöltner Urteil bestätigt. In nichtöffentlicher Sitzung wurde der Beschluss gefasst, den Antrag der beklagten Partei (eBay), eine Berufungsverhandlung anzuberaumen, zurückzuweisen. Die Entscheidung sei mit 15. Oktober bereitgestellt worden, so Gabriela Richter am Montag. Das Urteil sei aber weiterhin nicht rechtskräftig, weil das Internet-Auktionshaus noch den OGH anrufen könnte.

Die Berufung eBays sei in allen Punkten als unbegründet verworfen und eBay erneut eine grob fahrlässige Verletzung von Sorgfaltspflichten attestiert worden, die zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichte, teilte "falle-internet.de" mit. Die Initiative bezeichnete - wie schon das St. Pöltner Urteil - nun auch die Entscheidung des OLG als "von erheblicher Bedeutung für Verbraucher", weil "nach unserer Kenntnis erstmals ein Gericht eBay für unzureichende Sicherheitsvorkehrungen in die Haftung genommen hat". Da es ähnlich gelagerte Fälle auch in Deutschland gebe, "könnten weitere Klagen auf eBay zukommen". (APA)

 

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eBay

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20 Postings
Willi Wichtig
51
9.11.2010, 12:25
Man kann wirklich so doof sein

und Gold im Internet kaufen und das wie man sieht ohne Risiko?? Dieses Urteil ruft jetzt sicher Betrüger auf den Plan.

Diversion
01
9.11.2010, 12:01
Der Händler ist also November 2007 in Konkurs gegangen...

und Ebay hat bereits im September 2007 darauf reagiert!

- Was stimmt hier nicht? ;-)

Oliver Schröder aus 20m hier volley
00
10.11.2010, 08:45

...drohende Insolvenz... (siehe Artikel)

Makro 24/7
00
8.11.2010, 21:24

Sobotka?

Zealot
29
8.11.2010, 21:05

Goldbarren bei einem Platinhändler ordern und dann wundern wenn nicht geliefert wird, ts... (-:

BlackFriday
 
00
9.11.2010, 18:29

geh, die wären eh nur aus china gewesen und nix wert^^

luis trew
12
9.11.2010, 11:12

Na klar.

Alle anderen sind schuld - nur ja nicht der Händler!

lemming0815
01
9.11.2010, 13:06

hinweis:
gold <-> platin

andreas lamers
 
01
30.11.2010, 19:07
kleiner hinweis

platin power seller ist der rang des verkaufers, nicht sein name, damit hat e-bay dem haendler hoeste vertrauenswuerdigkeit bescheinigt. und DAS war eines der hauptprobleme. wenn ich in wien edelmetalle vom strassenhaendler kaufe bin ich selber schuld, kaufe ich das aber bei der bank mit ounzierung und zertifikat vom finanzamt und es ist gefaellscht ist das verschulden dann wohl bei der pruefstelle.

Rudolph Van Richten
00
30.11.2010, 23:56

Auch für dich ein kleiner Hinweis:
http://de.wikipedia.org/wiki/Ironie

nichtkaefer
00
8.11.2010, 20:00
falle-internet.de

Interessante Seite, vor allem für ebay Käufer:

http://www.falle-internet.de/

schwarzerneon
24
8.11.2010, 15:35

Ebay ist voll mit Betrügern aber meistens zahlen die Verkäufer drauf nicht die Käufer!
Ich sag nur paypal....

nichtkaefer
03
8.11.2010, 20:08
meistens zahlen die Verkäufer drauf

Nicht wirklich. Das ergibt sich schon aus der 'Asymmetrie' des Geschäftsablaufes. Erst wenn das Geld beim Verkäufer eingelangt ist, verschickt dieser die Ware. Das Risiko, einen minderwertigen, defekten oder gar keinen Artikel zu erhalten, liegt beim Käufer. Bei privaten Verkäufern hat der Käufer hat nur die Möglichkeit, auf die Kulanz des Verkäufers zu hoffen oder eine negative Bewertung abzugeben. Der Rechtsweg zahlt sich in den meisten Fällen nicht aus (außer man kauft Goldbarren(!) über ebay wie dieser naive Niederösterreicher ).

wavey25
03
8.11.2010, 21:38
stimmt nicht...

...bei paypal kann man als käufer angeben, das man was falsches oder gar nix bekommen hat...

...und schon wird vom verkäufer das geld an den käufer zurückgebucht.

deshalb biete ich NIE paypal an, ausserdem kostets extrem viel gebühren als verkäufer

andreas lamers
 
00
30.11.2010, 19:08
nein tun sie nicht

paypal, sperrt weder konten von betruegern noch buchen sie geld zurueck. paypal bietet gar keine sicherheit, schreibt aber im konfliktfall schon 2-3 mails.

Rudolph Van Richten
00
30.11.2010, 23:57

Blödsinn, tun sie sehr wohl beides, hat mir schon des öfteren zu meinem Recht verholfen.

Captain Smoker
04
8.11.2010, 22:13

Na sorry, aber welcher Verkäufer räumt nicht immer sein Paypalkonto sofort ab? Paypal ist nur ein Bereicherungsinstrument für Ebay das noch dazu beide Seiten zu Betrug ermuntert.

geek!
00
9.11.2010, 08:38

ebay in verbindung mit paypal funktioniert like this:

Käufer ersteigert das objekt, zahlt auf ein zwischenkonto von ebay bzw paypal ein.. der händler sieht, dass das geld da ist, kann aber nicht drauf zugreifen bis der kunde angegeben hat, dass er die ware erhalten hat..

das is denk ich mal die optimalste (wenn auch nicht perfekte) möglichkeit sowas abzuwickeln

Willi Wichtig
02
9.11.2010, 12:23
Stimmt nicht ganz

sobald das Geld bei PayPal ist kann ichs auf mein Konto überweisen. Was aber egal ist denn wenn der Käufer sagt er hat nichts bekommen holt sichs PayPal wieder vom Konto. Ob ein Käufer was bekommen hat oder nicht sagt das Track&Trace der Post. Deshalb immer als Paket oder eingeschrieben aufgeben.

kalinka karechta
12
9.11.2010, 11:05

Ich würde sagen, das ist von den Möglichkeiten die optimalstere, wenn nicht die optimalsteste.

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