Wien - Für manche EWR-Bürger (EU plus Island, Liechtenstein, Norwegen) wird es künftig schwieriger, in Österreich eine Pension zu bekommen. Bisher mussten sie nur einen Wohnsitz in Österreich haben, um die Ausgleichszulage, eine Art Mindestpension, beantragen zu können.

Es war also nicht nötig, dass in Österreich ein eigener Pensionsanspruch vorliegt. Wer beispielsweise in einem anderen EU-Land eine Pension von 400 Euro bezog, konnte in Österreich die Differenz auf die Ausgleichszulage beziehen. Für Alleinstehende liegt die Ausgleichszulage derzeit bei 783 Euro, bei Paaren sind es 1175 Euro. Beim 400-Euro-Beispiel hätte man sich die Pension also um 383 Euro aufbessern können.

In der Praxis wurde die Regelung zwar nur von einigen hundert Menschen genutzt - beispielsweise auch von Deutschen. Vor allem in Boulevardmedien wurde aber immer wieder berichtet, wie leicht es für Rumänen oder Bulgaren sei, sich in Österreich einen Meldezettel zu besorgen, was die Telefone bei der Pensionsversicherung heiß laufen ließ.

Nun schiebt das Sozialministerium in Kooperation mit dem Innenministerium dem einen Riegel vor. Um Anspruch auf die Ausgleichszulage zu haben, muss man künftig einen "legalen" Aufenthalt nachweisen. Dieser liegt nur dann vor, wenn man nicht von Sozialhilfe oder der Ausgleichszulage lebt. Wer also nur wegen der Ausgleichszulage kommt, erhält künftig keinen legalen Aufenthaltstitel mehr.

Europa-rechtlich heikel

Europarechtlich ist das nicht ganz unheikel. Laut EU-Recht hat jeder Bürger ein Recht auf Aufenthalt, sofern er nicht auf die Sozialhilfe angewiesen ist. Die Ausgleichszulage wird dabei nicht explizit erwähnt.

Der Arbeitsrechtler Franz Marhold glaubt dennoch, dass die Regelung vor dem Europäischen Gerichtshof halten würde. Es gebe bereits EuGH-Judikatur, wonach die Ausgleichszulage alle Charakteristika der Sozialhilfe erfülle. "Das wird also in Ordnung sein."

Riesen Einsparungen sind mit der Neuregelung freilich nicht verbunden: 2011 bringt die Maßnahme 5,7 Mio. Euro, 2014 dann zehn Millionen. Oder anders gerechnet: Die Zahl der Ausgleichszulagen-Bezieher dürfte sich 2011 um 900 und 2014 um 1500 Fälle reduzieren. (go, DER STANDARD, Printausgabe, 5.11.2010)