Einige der neuen Schmerzmittel werden nicht von den Krankenkassen bezahlt
Wien - Etwa 1,5 Millionen Österreicher über 16 Jahren haben chronische Schmerzen. Die Palette der Behandlungsmöglichkeiten, die ihnen zur Verfügung steht, hat sich zuletzt um einige Optionen erweitert und wird das auch in Zukunft tun, so Hans Georg Kress, Vorstand der Abteilung Spezielle Anästhesie und Schmerztherapie an der MedUni Wien am AKH anlässlich der 10. Österreichischen Schmerzwochen. Bei weitem nicht alle innovativen Arzneimittel auf diesem Gebiet würden aber durch die Krankenkassen bezahlt.
Eine neue Substanzklasse wurde mit der Innovation Tapentadol eingeführt, in schnell wirksamer (immediate release, IR) Form und als Retard-Präparat (prolonged release - PR). "Tapentadol vereinigt in seinem Molekül erstmals zwei unabhängige analgetische Wirkprinzipien", erklärte Kress in einer Aussendung. Die Substanz wirkt sowohl am Opioidrezeptor als aus als Hemmstoff für den Nervenbotenstoff Noradrenalin. Die Experten sprechen bereits von einer neuen Klasse der MOR-NRI-Wirkstoffe.
Gute Verträglichkeit
In Studien zeigte sich, dass IR-Tapentadol bei postoperativen und anderen Akutschmerzen vergleichbar wirksam ist wie rasch wirksames Oxycodon bzw. Morphin. Retardiertes Tapentadol wurde in Studien unter anderem bei chronischen Rückenschmerzen, bei Arthrose des Hüft- und Kniegelenks und bei schmerzhafter diabetischer Polyneuropathie untersucht. Kress: "Bei der Behandlung dieser chronischen entzündlichen, nozizeptiven und zum Teil neuropathischen Schmerzen erwies sich PR-Tapentadol als zumindest ebenso wirksam wie entsprechende Dosierungen von Oxycodon." Allerdings dürfte die neue Substanz besser verträglich sein.
Das Problem, so Kress: "Tapentadol wurde zwar in 26 Ländern der EU zugelassen, nicht jedoch in Österreich, weshalb Schmerzpatienten hierzulande nicht davon profitieren können." Er fügte hinzu: "Es gibt auch eine Reihe innovativer Schmerzmedikamente, die in Österreich zwar zugelassen sind, nicht jedoch in den Erstattungskodex aufgenommen wurden. Das bedeutet für Patienten, dass die Erstattung dieser Medikamente im Einzelfall beantragt werden muss und diese nur mit ausdrücklicher kontrollärztlicher Erlaubnis von den Krankenkassen in Österreich bezahlt werden. Das ist aus schmerzmedizinischer Sicht hochproblematisch und schafft eine Zwei-Klassen-Medizin." (APA)