Familienbeihilfe

Jurist Funk sieht Vertrauensschutz gewahrt

05. November 2010 06:16

Verfassungsrechtler Christian Funk sieht in der überraschenden Kürzung der Familienbeihilfe keinen Bruch des Vertrauensschutzes

Die Kürzung der Familienbeihilfe soll noch im Dezember beschlossen werden und bereits mit 2011 in Kraft treten. Das heißt, jene die das 24. Lebensjahr vollendet haben, werden ab März 2011 keine Familienbeihilfe mehr bekommen, es sei denn, sie fallen in eine Ausnahmeregelung. Dass es zu einer solchen Änderung des Gesetzes kommt, war nicht absehbar.

Viele haben ihr Studium mit der Option geplant, die Familienbeihilfe bis zum vollendeten 26./27. Lebensjahr zu beziehen. Es stellt sich die Frage, ob eine überraschende solche Gesetzesänderung ohne Übergangsfrist überhaupt gesetzeskonform ist.

Rückwirkungsverbot

Prinzipiell sollte das verfassungsrechtlich verankerte Rückwirkungsverbot dafür sorgen, dass BürgerInnen von Gesetzesänderungen nicht "überrascht" werden. Wenn die Betroffenen eines Gesetzes sich zum Zeitpunkt ihres Handelns nicht auf die Folgen des neuen Gesetzes einstellen können, ist der Grundsatz des Vertrauensschutzes gebrochen. Prinzipiell sollten BürgerInnen gemäß Rechtsstaatsprinzip auf die Beständigkeit und Nachhaltigkeit der Gesetze vertrauen können.

Vom Rückwirkungsverbot ausgenommen sind allerdings etwa zwingende Gründe des Allgemeinwohls oder wenn der Bürger berechtigterweise überhaupt nicht vertrauen durfte.

Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk sieht in der überraschenden Kürzung der Familienbeihilfe keine Verletzung des Rückwirkungsverbots: "Das greift nicht gravierend genug ein und dürfte auch sachlich gerechtfertigt sein". Zudem gebe es keinen gesetzlichen Anspruch auf staatliche Transferleistungen, so Funk. (red/derStandard.at, 3. November 2010)

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Trafnitschegg
07.11.2010 10:36
Für blöd verkauft

Ja, ja, so wird es heutzutage gemacht. Irgendein Superexperte (Akademiker) findet sich immer wenn die Politik das Wirken ihres fatalen Handelns bestätigt braucht. So wird das Volk weiterhin für blöd verkauft. Aber wie lange funktioniert es woll noch? Wahrscheinlich bis mehr als 50 % Prozent der Wähler aus ihrem komfortablen Wohlstand fallen - und das wird, so befürchte ich - nicht mehr allzu lange dauern.

PsDa
07.11.2010 10:30
Kinderbeihilfe nur bis 24 statt 26

Dieses Vorgehen der Politiker zum "Sparpaket" ist eine weitere Inkonsequenz zu Ihren früheren Aussagen bezüglich demografischer Entwicklung in Österreich:
"es bräuchte jetzt und zukünftig mehr Kinder pro Familie, damit unser soziales System nicht völlig zusammenfällt." Wo bleibt die erforderliche politische Übersicht, wo das Konzept einer "Ganzheitlichkeit" für dieses Land? Statt "Teilzerstückelung" ist die Focusierung auf Zusammenarbeit und lösungsorientierte Gesammtkonzepte zu legen. Die VertreterInnen müßen sich - auch NACH Wahlen - bewusst werden, dass sie Aufträge haben: für zugängliche Bildung, für Familie (wichtige Säule), für Budgetkonzepte (Ausgaben innerpolitisch verringern), für parteiunabhängige Projekte für die Menschen hier.

Der große Mann
06.11.2010 12:59

Ich "vertraue" auch auf die SPÖ dass sie mich mein ganzes Leben lang durchfüttert!

sixela
06.11.2010 11:46

"Vertrauensschutz" ist das Unwort des Jahres - oder des Jahrzehnts. Dieser Blödsinn gehört einfach abgeschafft.

Got Your Noes!
06.11.2010 11:33
wenn der Bürger berechtigterweise überhaupt nicht vertrauen durfte

mit dem satz erwischen sie uns.

el ka
06.11.2010 08:01

Zudem gebe es keinen gesetzlichen Anspruch auf staatliche Transferleistungen, so Funk

das ist ja wohl ein dummes argument

es gibt auch keinen gesetzlichen anspruch auf nicht-erhöhung der steuern für die top 10% -verdiener, für erben oder vermögende
es gibt generell keinen gesetzlichen anspruch auf auf nichtveränderung

auf die familienbeihilfe gibt es übrigens - solange sie gesetzlich geregelt ist - gesetzlichen anspruch....

natürlich gibts keinen anspruch auf unveränderte gesetzeslage, aber das gilt für alle

smeki
06.11.2010 02:58

Was der Vertrauensschutz mit dem Rückwirkungsverbot zu tun haben sollte, bleibt mir schleierhaft und ich kann mir auch nicht vorstellen, daß Funk seinen Standpunkt unter Bezugnahme auf das Rückwirkungsverbot dargelegt hat. Eine ab März 2011 (das liegt in der Zukunft!) wirkende Änderung kann keine Rückwirkung sein. Der verfassungsrechtlich gewährleistete Vertrauensschutz leitet sich aus dem Gleichheitssatz ab, wonach überraschende Gesetzesänderungen unsachlich sind.

Dagmar Rehak Wien
 
06.11.2010 15:39

Warum März?

smeki
06.11.2010 17:50

... weil es so oben im Text steht.

Dagmar Rehak Wien
 
06.11.2010 23:10

Das heißt ja nicht, dass das es stimmt. Ich weiß nix von März, nur von 2011.

Faygmann
06.11.2010 01:29

Wenn ich mich richtig erinnere wurde die Angleichung des Pensionsalters von Frauen und Männern Anfang der 1990er Jahre beschlossen und beginnt 2019 bis 2034 endlich das gleiche Pensionsalter erreicht ist.

2-3 Monate vs. gut 40 Jahre. Das drückt ziemlich gut die Verteilungsgerechtigkeit zwischen jung und alt in unserem System aus.

Dagmar Rehak Wien
 
06.11.2010 12:04

Das ist aber keine jung/alt- sondern eine Mann/Frau-Sache.

Die Ente Lippens
05.11.2010 22:50
Schützt der "Vertrauensschutz" auch vor Staatspleite, Minipensionen ab 2030, Staatsquotenexplosion, Herr VfGH?

Wenn ja, dann sollten alle Länder den Vertrauensschutz einführen, das Sparen und Wirtschaften beenden und endlich wie im Schlaraffenland so richtig nach Herzenslust Geld verplempern.

sixela
06.11.2010 11:47

Dafür verdienen Sie eigentlich 10 "Grün".

Die Ente Lippens
05.11.2010 22:48
Vertrauensschutz ist der Privilegienschutz auf Kosten der nachfolgenden Generation.

morgen war gestern
06.11.2010 04:28

haben Sie neben einem plumpen spruch auch ein rechtliches argument?

Apu Nahasapeemapetilon
06.11.2010 01:42
genau Nachhaltigkeit bitte

http://www.biorama.at/

Problem bereits gelöst.

Ing. Rambo Einfältig
05.11.2010 21:17
Mag Dr Bernd-Christian Funk

Geb.: 14.09.1943, Trofaiach (Steiermark)

Universitätsprofessor

Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Wien (Dr. iur. 1968), Studium der Wirtschaftspädagogik an der Wirtschaftsuniversität Wien (Mag. rer. soc. oec.), Habilitation aus Österreichischem Verfassungs- und Verwaltungsrecht, Habilitationsschrift "Der verfahrensfreie Verwaltungsakt" 1974.

"wissenschaftlicher Referent in der
W i r t s c h a f t s k a m m e r Österreich 1974–1978..................

Weitere Fragen?

erdbär
06.11.2010 00:35

ja. Was uns das sagen soll.

Sky7
06.11.2010 01:23
Ich nehme mal an

vor allem, dass er bei der Wirtschaftskammer ist. Aber das wird wohl niemanden wirklich überraschen.

Phillip Decker
05.11.2010 20:13
Gut...

dass wir den Verfassungsgerichthof haben-irgend eine Organisation wird ja eine Klage gegen diese Gesetzesänderung einbringen-und dann wird sich ja zeigen, ob die Richter Funks Meinung teilen.
Ihnen sozusagen vorzukauen, welche Meinung sie in diesem Punkt haben sollten, ist überflüssig, ja sogar in einem Rechtsstaat peinlich...

SuzieQ
05.11.2010 20:17
Vielleicht irgendwann einmal in drei Jahren ..

Sky7
05.11.2010 19:46
Nicht gravierend genug?

Wenn ein Student 1/3 von dem Geld mit dem er auskommen muss verliert ist das nicht gravierend genug?

Es ist nur mehr zum kotzen. Die ganze Regierung mit Ihren hörigen Journalisten, Meinungsforschern, Rechtsexperten etc.

sixela
06.11.2010 11:49

Zum Kotzen ist viel mehr, dass man mit seiner Einkommensteuer dauernd das Leben von anderen finanzieren sollen (die es gar nicht brauchen).

Sky7
06.11.2010 14:17
Natürlich

Weil Familien und Studenten in ihrem ganzen Leben keine Einkommenssteuer zahlen, oder weil sie die Familienhilfe ohnehin nicht brauchen?

Soll man sich dann im nächsten Schritt weigern, die Pensionen für Menschen, die keine Kinder haben, mit zu bezahlen? Das lässt sich noch viel weiter treiben, ich halte es aber nicht für sinnvoll. Ganz im Gegenteil.

Unsere Politiker lieben es, die Menschen gegeneinander auszuspielen. Das ist ihnen viel lieber, als wenn sich alle gegen ihre unglaubliche Verschwendungssucht wenden.

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