Auch online ist Verhetzung verboten

3. November 2010, 14:38

Ist unser Recht gerüstet, um Onlineaktivitäten von Neonazis zu ahnden? Experten sagen: Ja, aber es mangelt an internationaler Durchsetzbarkeit

Bei allen demokratiepolitischen Veränderungen zum Positiven und allen neuen Vernetzungsmöglichkeiten, die sich durch das World Wide Web ergeben - auch Neonazis und Rechtsextreme nützen die Vorteile der neuen Medien mittlerweile geschickt. Sei es mittels eigener Homepages, in Nazi-Foren oder auch als Spammer in den Foren klassischer Onlinemedien; die rechte Szene verbreitet überall ihre Ansichten. Es stellt sich die Frage: Ist unser Rechtssystem ausreichend für den Kampf gegen Netz-Nazis gerüstet?

Öffentlichkeit beginnt bei 10 Personen

An und für sich, erklärt Susanne Reindl, Expertin der Uni Wien für Computerstrafrecht, sind die Bestimmungen des Österreichischen Strafgesetzbuches (StGB), bei denen es um Verhetzung geht, völlig "technikneutral" formuliert. "Wenn ich strafrechtliche relevante Verhetzung betreibe, ist es egal ob ich mich auf den Stephansplatz stelle und etwas herausbrülle oder ob ich einen Text auf eine Homepage stelle". Relevant sei das Kriterium der Öffentlichkeit, das gegeben sein muss.

Das bedeutet konkret: Wenn in einem E-Mail zwischen zwei Personen strafrechtlich relevante Äußerungen getätigt werden, ist die erforderliche Öffentlichkeit nicht gegeben, genau wie bei einem Briefverkehr zwischen zwei Personen. Der Paragraf 283 stellt auf Breitenwirksamkeit ab, diese ist ab etwa 10 Personen vorhanden. Bei einer Homepage, so Reindl, wird das in jedem Fall zutreffen, ebenso bei Forenbeiträgen in Onlinemedien. Bei passwortgeschützen Newsgroups oder gesperrten Foren sieht die Sache schon anders aus, dort wird Öffentlichkeit nicht unbedingt anzunehmen sein. Im Einzelfall kommt es auf die Beweislage an.

Kein rechtsfreier Raum

Auch wenn das immer wieder gerne behauptet wird, um im gleichen Atemzug nach strengeren Gesetzen zu rufen: Das Internet sei jedenfalls keineswegs rechtsfreier Raum, so die Juristin. "Wenn ich mit der Schärfe der Regelungen im 'echten' Leben zufrieden bin, sollte ich diese auch für das selbe Delikt im Internet als ausreichend ansehen." Ein Problem sei vielmehr die Frage der Durchsetzbarkeit, die sich aber mit strengeren Gesetzen nicht lösen lasse. "Wenn ich etwas immer rigider verbiete, aber dieses Verbot dann nicht durchsetzen kann, dann nützt das gar nichts", so Reindl.

Die Expertin spricht damit das Problem an, dass ein Großteil der Rechtsverletzungen, die im Internet durch rechtsextreme, verhetzende oder nationalsozialistische Äußerungen begangen werden, nicht auf österreichischen Webseiten passieren. So liegt etwa die Nazi-Seite Alpen-Donau-Info auf einem kalifornischen Server - und unterliegt somit US-Recht. Da durch das "First Amendment" das amerikanische Verständnis der Meinungsfreiheit ein sehr viel weiteres ist als in Österreich, reagieren die USA dementsprechend ablehnend auf Rechtshilfeansuchen, die für eine Verfolgung seitens der österreichischen Behörden nötig wären. "Und wir können die USA nicht zwingen, uns zu helfen", so Reindl.

"Wir können die USA nicht zwingen"

Dass österreichischen Rechtsextremisten sehr wohl bewusst ist, dass sie sich durch den Mangel an internationaler Durchsetzbarkeit einer Verfolgung entziehen können, zeigen beispielsweise auch die Meldungen bei der österreichischen Meldestelle www.Stopline.at, die von den Internetprovidern Österreichs betrieben wird. Dort können User anonym Kinderpornographie oder Nationalsozialistische Wiederbetätigung melden, auf die sie im Netz gestoßen sind.

Im Jahr 2010 wurden bisher insgesamt 280 Meldungen gemacht, während es im gesamten Vorjahr 222 waren. Das sei aber nicht notwendigerweise ein Zeichen dafür, dass sich die Delikte häufen, meint Andreas Wildberger, Generalsekretär der Internet Service Providers Austria (ISPA). "Ich gehe davon aus, dass die Wachsamkeit gestiegen ist".

Wenn man sich die Meldungen im Detail ansieht, zeigt sich: Keine einzige davon betraf eine österreichische Website. Der größte Teil der beanstandeten Seiten liegt in den USA, mit viel Abstand folgen Deutschland und die Niederlande. "Es ist natürlich ein gravierendes Problem, dass die Rechtslage international so verschieden ist", so Wildberger. Eine bessere grenzübergreifende Kooperation sei unbedingt nötig. Die österreichische Rechtslage erachtet er hingegen als ausreichend.

Auch Forenbeiträge können gemeldet werden

Gemeldet werden kann bei "Stopline" simpel gesagt alles, was online verlinkt werden kann - also nicht nur ganze Seiten, sondern etwa auch Forenbeiträge in Onlinemedien. Was aber, bestätigt Wildberger, nicht oft passiert.

Wenn sich der Verdacht hinsichtlich einer Meldung als berechtigt erweist, dann übergibt die ISPA den Fall an das Bundeskriminalamt, das dann die Beweissicherung und schließlich die Entfernung des Materials veranlasst. Aber wiederum gilt: Wo kein österreichischer Server, da kein österreichischer Richter. (Anita Zielina, derStandard.at, 3.11.2010)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 430
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the photographer
00
Betroffene Personen,...

...gegen die sich die Hetze dieser üblen Internetseiten richtet, müssten die Republik für ihre Untätigkeit und den Dlettantismus der zuständigen Polizei klagen.
Ihre Sicherheit wird durch die rechte Hetze gefährdet und es stünde ihnen wohl so lange uneingeschränkter Personenschutz zu, solange Östereichs Innenministerium so völlig untätig bleibt.

Die Metaebene schützt man vor sich selbst.
12
7.11.2010, 14:52

Warum den rechten Recken Meinungsfreiheit gewähren, sie würden sie ja doch bäldigst wieder aufheben. Höchst ineffizient.

salzamt1
30
6.11.2010, 23:32
"First Amendment"

jeder Nazi kann "drüben" also siene verbrecherische Meinung kundtun. Aber wehe, du positionierst dich links- dann stehen brennende Kreuze in deinem Garten, und wer eine Krankenversicherung fordert "ist ein Stalinist"

Herr und Frau Österreicher
 
01
8.11.2010, 10:51

Nein, das ist Unsinn!

Nashwin_Fuller
 
76
5.11.2010, 14:38
Nur Rechtsextreme?

Es gibt genug Linksextreme Hetze. Auch gerade auf österreichischen Webseiten.

Ist wirklich nur die Rechtsextreme Hetze für Sie das Problem für Sie, Frau Zielina?
Sollte es nicht Hetze an sich sein?

Berolina Schreibmaschine
25
5.11.2010, 19:39
http://www.zeit.de/themen/ge... walt/index

Ist rechtsextreme Gewalt kein Problem für Sie, Herr Anonym?
Ich werde nie verstehen, warum so manche sich berufen fühlen, Neonazis zur Verteidigung zur Seite zu springen. Das kann nur brennende Sympathie sein.
In Österreich haben wir nun mal immer wieder ein Problem mit Rechtsextremen, nicht mit Linksextremen. Und genau die ersteren formieren sich wieder. Die Polizei soll lieber einschreiten, bevor wieder die nächsten Waffenlager ausgehoben werden, schon vergessen? Irgendwo muss es so eine Statistik auch für Österreich geben.....

the photographer
00
In Österreich...

...fehlt eine solche Analyse rechter Straftaten. Hier sieht man immer noch gerne weg.
Jeder Österreicher sollte sich allerdings den dokumentarischen Theatertext von Felix Mitterer über den Briefbomben-Attentäter Franz Fuchs DER PATRIOT ansehen oder ihn lesen.

LCD
20
5.11.2010, 16:54

Aber vorsicht. Hetze gegen Josef F. ist dann auch strafbar.

Menschenflüsterer
 
00
5.11.2010, 13:44
Besser, als der Kampf gegen die Wiederbetätigung, wäre der Kampf gegen die Wiederverursachung!

salzamt1
10
6.11.2010, 23:30
aber klar doch

sind alle unschuldig, diese Neonazis... hatten wahrscheinlich eine schwere Kindheit, gell!

Lord Schaumloeffel
59
5.11.2010, 10:19
die formel ist doch ganz klar

wer nicht mit den politisch korrekten schafen blökt, ist ein hetzerischer wolf.

Berolina Schreibmaschine
11
5.11.2010, 16:56
Nein, Neonazihomepage ist Neonazihomepage

da hilft kein Deuteln
- aber wenn Sie persönlich auf die stehen....

sind allerdings ein wenig gefährlich:

http://www.tagesspiegel.de/politik/r... 35434.html

Herr und Frau Österreicher
 
53
5.11.2010, 10:30

Nein, wenn man hetzt, ist man kein Wolf, sondern eine erbärmliche Kreatur, die ihr Selbstwertgefühl daraus schöpft, andere fertig zu machen! das sind keine Helden, das sind feige Kellernazis!

Hubert Ungeist
 
22
5.11.2010, 13:35
Aber Hetzen gegen Reiche

ist dann wieder erlaubt "Heuschrecken etwa als Bezeichnung"

Herr und Frau Österreicher
 
12
8.11.2010, 10:58

dazu gibt es unterschiedliche Meinungen, oft wird der Begriff "Heuschrecke" aber abgelehnt, weil er den Sachverhalt verkürzt und gesellschaftliche Verhältnisse personifiziert.
Der Begriff wird aber von Rechten tendentiell öfter angewendet und zwar als Synonym für "die Juden". Die meisten "Linken" meinen damit aber Spekulanten (unabhängig ihrer herkunft oder kulturellen Zugehörigkeit!!!). Und jene haben bewusst eine Tat gesetzt, die man kritisieren kann. Herkunft und Aussehen kann man sich aber im Gegensatz zur Tätigkeit nicht aussuchen. Und das macht - auch wenn ich persönlich den Begriff "Heuschrecke" ablehne - einen gewaltigen Unterschied aus!

Wahlen sind zwecklos, sonst wären sie verboten
13
5.11.2010, 06:05
Sich selber den Maulkorb umbinden, nur weil wer meint eine Sache sei schlecht?

Eine Hetz für jene, die Unrecht handeln. Wer das kritisiert ist ein Hetzer bei unzulässigem Wahrheitsbeweis.

So wird daraus eine abscheckende Waffe der Mächtigen und Parteilinge jubeln dazu.

Ob es zu schwierig ist, zu verstehen, daß solche Gesetze nur in Despotien gemacht werden müssen?

Herr und Frau Österreicher
 
52
5.11.2010, 08:33

Quatsch, da "meint nicht irgendwer, dass jemand anderer schlecht ist"! Hir gehts um Widerbetätigung, hetze, Drohungen und Beleidigungen, ausgeübt von leuten, die "stolz" drauf sind, "schlecht" zu sein!

JedeR, der/die in der Lage ist, ohne Verleumdung,Lügen und Hetze seine meinung kund zu tun, bleibt unberührt. Wenn sie nicht in der Lage dazu sind, sollten sie mal in sich gehen!!!

Menschenflüsterer
 
43
5.11.2010, 12:37
"Widerbetätigung"

Es ist widerlich, dass Sie die Wiederbetätigung falsch schreiben.

Null Verstand und Verständnis ist das Zeichen für Gegner fremder Empörung.

King of Cowards
11
4.11.2010, 22:19
Alexander Patjomkin
313
4.11.2010, 21:37
In eine sog. Demokratie, wo niemand gewzungen werden kann,

jemandem unkontrolliert Glauben zu schenken, und jeder sich selber Informationen einholen und nachdenken kann, wäre "Verhetzung" als Straftat nur dann vorstellbar, wenn man Unmündige oder geistig behinderte Personen massenweise irreführt, um diese dann zu einer niederträchtigen Aktion zu bewegen.
Sonst ist die "Verhetzung" eine Sicherheitsventil in der Hand der Mächtigen gegen unamgenehm werdende Kritik auf Basis der proklamierten Meinungsfreiheit.

kopf voll sand - schlaraffenland
10
5.11.2010, 11:30

dieser logik nach sollte auch jegliche der anti-westlichen einstellungen, wie z. b. radikal-islamismus, als meinungsfreiheit toleriert werden.

Kowosch
 
61
5.11.2010, 02:13
"Sonst ist die "Verhetzung" eine Sicherheitsventil in der Hand der Mächtigen gegen unamgenehm werdende Kritik auf Basis der proklamierten Meinungsfreiheit."

Was für ein Dünnsinn!

Wie würden Sie denn das nennen - um mal eine hierzulande historisch weniger verankerte Situation als Beispiel zu nehmen - was von denen da 1993/94 betrieben wurde?

http://de.wikipedia.org/wiki/Radi... e_Collines

Das war Verhetzung von Seiten der (faktischen) Machtinhaber. Das Resultat: Hundertausende, mit den Kongokriegsfolgen gar Millionen Tote.

Und Leutchen wie Sie, die wahrscheinlich überhaupt noch nie einen Toten gesehen haben, reden da generell Hetze als "Kritik" schön. Widerlich!

salzamt1
10
6.11.2010, 23:28
P L O N K

Kowosch
 
01
7.11.2010, 07:46

Häh?

Also ich weiß ja nicht, was Sie denken, wenn Sie das denn tun, und ich habe etwas Schwierigkeiten, Ihren verschiedenen Beiträge da unten einen Sinn zu entlocken. Aber eines möchte ich doch mal klarstellen, da es von Ihnen evtl. völlig falsch verstanden wurde:

Mein Ruanda-Beispiel soll zeigen, daß die von den (Freunden der) Rechtsradikalen so gern verwendete Formel "das ist doch keine Hetze, das ist nur freie Meinungsäußerung/Kritik" eine gefährliche Verharmlosung von letztlich mörderischer Hetze ist.

Und ich weiß hinsichtlich Ruanda 1994 aus eigener Anschauung, wovon ich spreche.

zu Hause
01
5.11.2010, 15:07

Ihnen entgeht dabei aber der Knackpunkt. Alles was diese Leute dort in Ruanda gemacht haben, ist für sich schon strafbar (Mord, Totschlag, Raub, Vergewaltigung usw.) und was der Sender gemacht hat auch (Aufruf zum Mord), ganz ohne Verhetzungsparagraf.

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