Filmproduzenten hatten Unterlassungsklage gegen UPC angekündigt - Internetwirtschaft sieht keine Rechtsgrundlage - Wirtschaftskammer kritisiert den Zeitpunkt der Klage
"Die Filmindustrie ist auf dem Holzweg", schreibt die ISPA, die Dachorganisation der heimischen Internetwirtschaft, als Reaktion auf die vom "Verein Anti Piraterie" (VAP) angekündigte Unterlassungsklage gegen den Internet Service Provider UPC. In einer Presseaussendung von heute, Dienstag, Nachmittag betont die ISPA, dass "jegliche Rechtsgrundlage, Websites wegen möglicher Urheberrechtsverletzungen zu blockieren", fehle. Der VAP hatte mit den Produktionsfirmen Wega Film, Constantin Film und Satel Film heute im Rahmen einer Pressekonferenz die Domain-Sperre des Internetportals kino.to gefordert, das geschützte Filme zum illegalen Download und Streaming bereitstellt.
Panik
Die Verantwortung sei nicht bei Accessprovidern, die Kunden den Internetzugang zur Verfügung stellen, zu suchen. Stattdessen liege es an der Filmindustrie, sich "strukturell den veränderten Gegebenheiten anzupassen". "Dass die Arbeit von KünstlerInnen geschützt werden muss, steht außer Frage", meinte ISPA-Generalsekretär Andreas Wildberger. "Wir sind nur dagegen, dass nachgelagerte Industriezweige in einer Art Panik auf die gesamte Internetwirtschaft losgehen anstatt mit Hochdruck ernsthaft über nachhaltige Geschäftsmodelle nachzugehen." Neben strukturellem Änderungsbedarf sieht er auch die Notwendigkeit einer Reform des Urheberrechts, das "internetfit" gemacht werden solle.
"Die Contentindustrie weiß ganz genau, dass derzeit ein
Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH anhängig ist, in dem die Frage der
Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit von Filtermaßnahmen auf dem
Prüfstand steht"
Mit Unverständnis reagierte auch Hans-Jürgen Pollirer, Obmann der Bundessparte Information und Consulting der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ). Er kritisiert jedoch nicht den Klagbestand an sich, sondern den Zeitpunkt. "Die Contentindustrie weiß ganz genau, dass derzeit ein Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH anhängig ist, in dem die Frage der Zulässigkeit und Verhältnismäßigkeit von Filtermaßnahmen auf dem Prüfstand steht", so Pollirer in einer Presseaussendung der WKÖ.
Ein belgisches Gericht hat beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eine Vorabentscheidung beantragt, nachdem eine Verwertungsgesellschaft gegen einen Service Provider geklagt hatte. "Es wird anzunehmen sein, dass das österreichische Gericht die Entscheidung des EuGH abwarten wird", meinte Pollirer weiter. Warum der VAP "gerade jetzt" prozessieren wolle, "leuchtet absolut nicht ein."(APA)