Userfrage

Konkordat: Abschaffung trägt wenig zur Trennung von Kirche und Staat bei

Teresa Eder, 5. November 2010, 15:37
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    apa-foto: georg hochmuth

    Immer wieder wird der Ruf nach einer Abschaffung des Konkordats laut, um die Trennung zwischen Kirche und Staat zu schärfen.

Das Konkordat ist vielen Kirchenkritikern ein Dorn im Auge - Eine Abschaffung würde aber nicht automatisch die Privilegien der katholischen Kirche einschränken

Österreich hat als christliches Abendland mit dem Vatikan ein Konkordat abgeschlossen, um so die römisch-katholische Religion auch vertraglich zu verankern. Freilich hat sich seit 1934 ein gesellschaftlicher Wandel vollzogen, der die Rolle und den Stellenwert der Religion in Frage stellt. Immer wieder wurde daher der Ruf nach einer Abschaffung des Konkordats laut, um die Trennung zwischen Kirche und Staat zu schärfen.

In diesem Zusammenhang erreichte uns auch eine Userfrage per E-Mail: Es wird immer betont, dass eine Änderung dieses Vertrages nur mit dem Heiligen Stuhl zustande kommen könnte. Es gibt bei Veträgen jedoch immer auch die Möglichkeit der einseitigen Kündigung. Was würde passieren, wenn das Konkordat einseitig aufgekündigt werden würde? derStandard.at hat bei Alexander Breitegger vom Institit für Europarecht und Richard Potz vom Institut für Rechtsphilosophie nachgefragt.

***

Das Konkordat ist ein völkerrechtlicher Vetrag zwischen Österreich und dem heiligen Stuhl (Vatikan), der die kirchlichen Angelegenheiten regelt. Nach dem zweiten Weltkrieg trat das Konkordat in der Fassung vom 1. Mai 1934 wieder in Kraft, seitdem wurden jedoch  - vor allem in den 60er-Jahren - Punkte rund um Bereiche wie Vermögen und Bildungseinrichtungen neu geregelt.

Ist das Konkordat einseitg kündbar? Ja. Zwar gilt im Falle des Konkordats die Wiener Vertragsrechtskonvention (WVK), die Verträge zwischen Staaten regelt, nicht unmittelbar. Allerdings stellen große Teile dieser Konvention (darunter auch Kündigungs- und Beendigungstatbestände) Völkergewohnheitsrecht dar und können deshalb auch in Bezug auf das Konkordat zur Anwendung kommen, bestätigt Alexander Breitegger vom Institut für Europarecht, Internationales Recht und Rechtsvergleichung. Konkret heißt das aber, dass im jeweiligen Einzelfall überprüft werden muss, ob tatsächlich ein Kündigungstatbestand vorliegt.

Innerstaatliches Gesetz besteht weiter

Bei völkerrechtlichen Verträgen gilt gemeinhin der Grundsatz "Pacta sunt servanda", nur in Ausnahmesituationen und in den seltensten Fällen werden diese wieder aufgelöst. Auch wenn das Konkordat nun einseitig von Österreich aufgekündigt werden würde, würde das allerdings wenig bis gar nichts an der realpolitischen Situation ändern: "Bei einer Kündigung, wäre der völkerrechtliche Vertrag zwar weg, aber das innerstaatliche Gesetz dazu würde weiter bestehen", erklärt Richard Potz, Vorstand des Instituts für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht an der Uni Wien, gegenüber derStandard.at. Ein Änderung brächte die Kündigung allerdings mit sich: "Dieses innerstaatliche Gesetz kann dann natürlich auch ohne völkerrechtliche Bindungen novelliert werden. Der Staat müsste nicht mehr unmittelbar mit dem Heiligen Stuhl verhandeln", so Potz.

Ein "Katholikengesetz" könnte damit das Konkordat ablösen und sich in das Protestanten-, Islam-, Israeliten- oder Orthodoxengesetz einreihen. Inhaltlich würde sich dadurch kaum etwas ändern. Eine Aufhebung des Konkordates wäre nur ein "politisch-demonstrativer Akt", meint Potz.

Kirchliche Rechte in verschiedenen Gesetzen festgelegt

Wenn in der Öffentlichkeit über rechtliche Privilegien der katholischen Kirche und deren Abschaffung diskutiert wird, hat das meist wenig mit dem Konkordat selbst zu tun. "Dass das Kreuz in Schulen mit einer Mehrheit an christlichen Schülern hängen soll, steht im Religionsunterrichtsgesetz. Im Konkordat steht nur, dass der Heilige Stuhl diese österreichische Gesetzeslage zur Kenntnis nimmt", argumentiert Potz. Wer deshalb die Stellung der Kirche schwächen wolle, müsse also "quer durch den Gemüsegarten der Rechtsordnung" reformieren.

Welchen Wert hat also das Konkordat überhaupt in der österreichischen Rechtsordnung? "Die Hauptfunktion des Konkordates derzeit besteht darin, dass es völkerrechtliche Standards setzt und dadurch auch andere Religionsgemeinschaften in gewisser Weise geschützt werden", sagt Potz. In anderen europäischen Ländern gibt es nicht nur mit dem Heiligen Stuhl einen Vertrag, sondern auch mit anderen Religionsgemeinschaften. Die deutschen Bundesländer haben beispielsweise "Kirchenverträge" mit den evangelischen Landeskirchen. "Die Frage, ob man auch in Österreich mit anderen Kirchen völkerrechtliche Verträge abschließen sollte, wäre auf jeden Fall eine Diskussion wert", meint Potz dazu. (edt/derStandard.at, 3.11.2010)

Kommentar posten
Posting 1 bis 25 von 311
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socke schorsch
32
9.11.2010, 22:38
könnte ...

... es sein,
dasz die sanduhr der kirchen
vor jahrhunderten stehenblieb ?

die INTEGRATIONSDEBATTE
zu solch institutionen, die oft
durch millitanten, kollektiven
autismus glänzen, fehlt bisher.

konkordat hin oder her:
unbefleckte empfängnis
heisst vielleicht nur:
gott hat nicht gekleckert ?!

aber daneben liegt er heute schon.

SPÖ Partei der Multimillionäre
53
9.11.2010, 10:52
Allein wenn man die Zahlungen an dieses Verbrechersyndikat mit Sitz im Mafiastaat Vatikan einstellt und deren Gewinne besteuern würde

Wäre unser Land in nur wenigen Jahren Schuldenfrei und vor allem frei von diesen Klerikalbestien

relatio subsistens
41
9.11.2010, 19:35
Tatbestand erfüllt

"Klerikalbestien"

§ 283 StGB:

(1) Wer öffentlich auf eine Weise, die geeignet ist, die öffentliche Ordnung zu gefährden, zu einer feindseligen Handlung gegen eine im Inland bestehende Kirche oder Religionsgesellschaft oder gegen eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer solchen Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, zu einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe auffordert oder aufreizt, ist mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren zu bestrafen.

(2) Ebenso ist zu bestrafen, wer öffentlich gegen eine der im Abs. 1 bezeichneten Gruppen hetzt oder sie in einer die Menschenwürde verletzenden Weise beschimpft oder verächtlich zu machen sucht.

Bingo!

pepitant
00
14.1.2011, 13:43
Die Nürnberger hängen keinen,

sie hätten ihn denn. :-)

Cuchullain
11
12.11.2010, 07:25
Dann ist dieser Artikel ...

... ersatzlos zu streichen!

relatio subsistens
00
14.11.2010, 22:17

Subsumtion liegt Ihnen offenbar nicht so.

El Hierro
10
9.11.2010, 10:20
einen Reiligionsrechtler

darf man dazu nicht befragen!

Zabadu
00
10.11.2010, 14:51

Wenn sonst? Einen Scheidungsrichter?

mephisto6379
00
9.11.2010, 22:32

...man sollte überhaupt nie jemanden fragen, wenn man nicht weiß, dass die antwort, die derjenige geben wird, der eigenen meinung entspricht - ist es das, was sie sagen wollten?

Romeo und Julia
00
9.11.2010, 07:47
Es gibt ja gar keine Notwendigkeit

Wer will sich da bereichern?

The Alien
 
22
9.11.2010, 06:23
Warum keine Volksabstimmung?

In einer echten Demokratie würden bei solchen gesellschaftspolitischen Fragen einfach die Bürger abstimmen, ob sie Religion generell, oder eine spezielle Religion privilegieren wollen, oder doch einfach mit anderen Clubs, Vereinen und Interessensgemeinschaften gleichstellen (wie es einem verfassungsmäßigen Gleichheitsgrundsatz korrekter Weise entspräche).

Zumindest den meisten Postings hier entnehme ich eine Tendenz, dass Religiosität Privatsache sein sollte, ohne staatlich verordnete Privilegien ...

travelmike
01
8.11.2010, 17:09
Der Staat hat in religiösen Angelegenheiten

zwischen den anerkannten Religionsgemeinschaften absolute Äquidistanz zu halten.
Wenn das Konkordat das infrage stellt, und das scheint in einigen Bereichen ja der Fall zu sein, dann kann das natürlich sofort und jederzeit einseitig gekündigt werden. Den entsprechenden Willen des Staates vorausgesetzt. Es gibt keinen einzigen triftigen Grund, die kathole Glaubenssekte gegenüber anderen anerkannten Sekten zu bevorzugen.

Wolferlll
00
9.11.2010, 10:30

es gibt ja den Gleichheitsgrundsatz, und der wird auch angewandt. Zum Beispiel bei der Frage nach einer muslimischen Militärseelsorge, geht die Argumentation da über das Konkordat und über das ProtestantenG dahin, dass auch die muslimen eine Militärseelsorge bekommen sollen,... also es hat auch vorteile, einfach pragmatisch gesehen.

travelmike
02
10.11.2010, 06:06
Solange in öffentlichen Schulen und Kindergärten

Kruzifixe hängen, in einigen sogar die Kinder zum Beten genötigt werden, wird dieser Gleichheitsgrundsatz mit Füssen getreten. Und das ist in weiten Teilen des Landes noch immer der Fall!
Die werden zwar inzwischen entfernt, wenn sich wer beschwert, aber auch nur dann....

Urbin
00
8.11.2010, 21:35
Das Märchen von der Äquidistanz

In weltanschaulichen Fragen gibt es keine Äquidistanz. Dieses Wunschkonzert ist Wunschdenken.

hellipirelli
01
8.11.2010, 14:18
Schutz... (Fortsetzung 2)

Weiters habe ich nichts, rein gar nichts bezüglich einer Verpflichtung der kirchlichen Stellen zur Meldung von Verbrechen kirchlicher Würdenträger an die staatliche Autorität (=Gericht) gefunden. Der Artikel XXII ist natürlich ein Persilschein für alle Kardinäle und Bischöfe bzw. kirchlichen "Gerichte", Missbrauchsverbrechen nach kanonischem Recht hinter verschlossenen Türen zu behandeln und "auszusitzen". Er lautet: Alle anderen auf kirchliche Personen oder Dinge bezüglichen Materien, welche in den vorhergehenden Artikeln nicht behandelt wurden, werden dem geltenden kanonischen Recht gemäß geregelt werden.

Dieser Vertrag gehört also diesbezüglich geändert bzw. durch einen neuen ersetzt. Sonst kann die Mauscheliei ungehindert weitergehe

Wolferlll
00
9.11.2010, 10:32

die eigene Gerichtsbarkeit stößt mir auch als Protestant eher sauer auf; das Beichtgeheimnis aber sollte in meinen Augen auf alle Fälle gewahrt bleiben

hellipirelli
01
8.11.2010, 13:51
Schutz... (Fortsetzung)

Genaueres ist auf http://www.uibk.ac.at/praktheol... t11%C2%A72 nachzulesen.

Artikel XVIII
Die Geistlichen können von Gerichtsbehörden oder anderen Behörden nicht um die Erteilung von Auskünften über Personen oder Dinge ersucht werden, bezüglich deren sie unter dem Siegel geistlicher Amtsverschwiegenheit Kenntnis erhalten haben. Anm.: Da steht nichts von "Beichtgeheimnis". Der Begriff "geistliche Amtsverschwiegenheit" ist weiter gefasst.

hellipirelli
01
8.11.2010, 13:50
Schutz der Priester

Ich glaube, das Konkordat hat auch eine Bedeutung beim Umgang mit Missbrauchsfällen innerhalb der Kirche.

Auszug aus dem Österreichischen Konkordat(svertrag) vom 05.06.1933, geschlossen zwischen seiner Heiligkeit (= Pius XI) Staatsekretär Kardinal Eugenio Pacelli einerseits und dem katholischen Bundeskanzler Engelbert Dollfuß und dem ebenso katholischen Justiz- und Unterrichtsminister Kurt Schuschnigg andererseits. (Das Attribut "katholisch" betone ich nur deshalb, weil sonst dieser Vertrag nach kanonischem Recht nur als "Konvention", nicht als "Konkordat" gelten würde.) Ob der gute Dollfuß als Kanzler eines anerkannt totalitären Staats heute überhaupt als "christlich" durchgehen würde, halte ich allerdings für höchst zweifelhaft.

Christoph Baumgarten
03
8.11.2010, 13:10
Teilweise schlicht falsch

Man möge sich doch bitte das Konkordat durchlesen. Dort sind zahlreiche Bestimmungen explizit festgehalten (Kreuz in Klassenzimmern uvm.). Nebenbei wäre es kein Problem, die auf das Konkordat zurückgehenden Gesetze parallel zur Kündigung bzw. sogar im gleichen Gesetz aufzuheben.
Nebenbei frage ich mich, was die Redakteurin mit folgender Formulierung sagen wollte: "Österreich hat als christliches Abendland mit dem Vatikan ein Konkordat abgeschlossen, um so die römisch-katholische Religion auch vertraglich zu verankern." Erstens ist das "christliche Abendland" historischer Mythos und zweitens, wenn schon, ein bisserl viel größer als Österreich. Zweitens: Das Konkordat wurde von den Austrofaschisten abgeschlossen. Das sollte man schon sagen.

mephisto6379
10
9.11.2010, 22:34

"Das Konkordat wurde von den Austrofaschisten abgeschlossen" - ja, das ist ein faktum - und deswegen ist es schlecht?
wäre das gleiche konkordat besser, wenn es noch aus der monarchie stammen würde? oder noch in den 20er-jahren geschlossen worden wäre?

Sibylle Rosenstrauch
21
7.11.2010, 11:57

Und jetzt soll auch wieder der Ethikunterricht dem Budget geopfert werden!

Limes
02
9.11.2010, 12:56
Es braucht keine Ethikunterricht, sondern einen gescheiten Philosophie-und Psychologieunterricht.

The Alien
 
02
9.11.2010, 06:18

Welche Ethik wollen Sie unterrichtet haben? Ihre eigene, die des jeweiligen Lehrers, eine staatlich verordnete Norm-Ethik, welche sicherstellt, dass die Kinder zu braven Wahl- und Konsum-Nutzmenschen erzogen werden?

Oder anders gefragt: wie müsste ein freier Zugang zu Information aussehen, der Kindern erlaubt, sich zu kritischen, mündigen Erwachsenen zu entwickeln, die sich ihre Ethik selbst aussuchen?

ungefragt.com
03
7.11.2010, 11:46
Spannendes Thema!

Insbesonders auch vor dem unleugbaren Hintergrund, dass dieses merkwürdige Konstrukt ein Überbleibsel aus der reichlich unseeligen Zeit des Austrofaschismus ist.

War daher so frei mir ein paar Gedanken dazu zu machen, die - wie immer! - "750 Zeichen" deutlich übersteigen und daher unter http://ungefragt.com/?p=472 zu finden sind.

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