Faymann wird erklären müssen, ob 12 Milliarden aus Steuermitteln uns "berühren"
So schnell kann's gehen: Vor zwei Jahren hat Werner Faymann via Kronen Zeitung eine Volksabstimmung über einen neuen EU-Vertrag angekündigt, sofern dieser "die österreichischen Interessen berührt" . Diese Aktion sorgte damals für Riesenaufregung und sprengte die SP-VP-Koalition. Sie war als Zugeständnis an die massive Anti-EU-Kampagne der Zeitung gedacht.
Insgeheim hofften die SPÖ-Granden inständig, dass der "Ernstfall" nie eintreten möge. Mit der Begründung hatten sie sich auf dünnes, populistisches Eis begeben. Bis dahin war geltende Lehre, dass ein Referendum stattfinden muss, wenn die Verfassung in ihrer Gesamtheit wesentlich verändert wird - wie beim EU-Beitritt 1994.
Wann aber ist etwas für Österreich wichtig oder nicht? Die Antwort wird Faymann - inzwischen Bundeskanzler - bald geben müssen. Sein Tag der Wahrheit wird spätestens Mitte Dezember sein, wenn die EU-Regierungschefs einen Rettungsfonds für in Not geratene Euro-Staaten fixieren - per EU-Vertragsänderung. Als Vorbild dient der 750-Milliarden-Hilfsfonds vom Mai, den die EU-Länder bilateral und freiwillig vereinbart haben. Österreich steht für 12,2 Milliarden Euro gerade. Wie gesagt, freiwillig. Wenn das aber EU-Recht ist, wird es verbindlich. Juristisch ist das kein Grund für eine Volksabstimmung, weil keine wesentliche Verfassungsänderung. Faymann wird aber erklären müssen, ob 12 Milliarden aus Steuermitteln uns "berühren". (Thomas Mayer/DER STANDARD, Printausgabe, 30./31.10./1.11.2010)